BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Digitale Antragstellung und -verwaltung beim BAföG - Sachstand und Vorhaben

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

05.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1424218.10.2019

Digitale Antragstellung und -verwaltung beim BAföG – Sachstand und Vorhaben

der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten (vgl. § 1 des Onlinezugangsgesetzes (OZG)). Der BAföG-Antrag soll bis dahin „medienbruchfrei und vollständig online“ durchführbar sein. Dafür könne ein ELSTER-ähnliches Verfahren zur Anwendung kommen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Digitalisierung/2018-11-15-Digitalisierung-gestalten.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 132). In einem bundesweiten Portalverbund sollen alle Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern bis 2023 zentral gebündelt werden. Auf einer dafür eingerichteten Beta-Version können bisher lediglich allgemeine Informationen zur Mittelrückzahlung nach dem BAföG abgerufen werden (vgl. www.beta.bund.de/DE/Leistung/buergerInnen/schule-ausbildung-studium/finanzierung/99022001000000/Ausbildungsfoerderung_BAfoeG.html).

Bereits durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) wurden die Länder verpflichtet, bis zum 1. August 2016 eine elektronische Antragstellung von Leistungen nach dem BAföG zu ermöglichen. Das so umgesetzte Verfahren sieht eine Identifikation per eID-Funktion des Personalausweises bzw. De-Mail vor (vgl. www.beta.bund.de/DE/Leistung/buergerInnen/schule-ausbildung-studium/finanzierung/99022001000000/Ausbildungsfoerderung_BAfoeG.html). Der Einsatz nutzerfreundlicher digitaler Identifikations- und Verifikationsverfahren, wie beispielsweise dem Video-Identifikationsverfahren per Web-Anwendung oder Smartphone-App der Deutschen Post (siehe: www.deutschepost.de/de/p/postident/identifizierungsverfahren/verfahren-videochat.html#) ist dabei nicht möglich. In der Regierungsbefragung vom 30. Januar 2019 erklärte die Bundesministerin Anja Karliczek auf eine Frage des Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg, dass ein Arbeitskreis derzeit ein Modul entwickle, welches „zügig“ über den Portalverbund zur Verfügung stehen solle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Personen waren in den Jahren 2016 bis heute dem Grunde nach dem BAföG förderberechtigt, wie viele Personen stellten in diesem Zeitraum einen Antrag auf Förderung nach dem BAföG, und wie viele BAföG-Empfängerinnen bzw. BAföG-Empfänger gab es in diesem Zeitraum (bitte nach Jahren und für 2019 nach Monaten aufteilen)?

2

Was haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich a) der elektronischen Antragstellung nach § 46 Absatz 1 Satz 2 BAföG; b) der vollständigen Digitalisierung der Backend-Prozesse und der bis Ende 2022 verpflichtenden Digitalisierung aller BAföG-Verwaltungsleistungen umgesetzt (bitte jeweils nach Ländern aufteilen)?

3

Wie viele Personen stellten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der elektronischen Antragstellung im August 2016 auf diesem Wege einen Antrag nach BAföG (bitte nach Ländern, Jahren und gewähltem Identifikationsverfahren – eID und De-Mail – aufteilen)? Welchem prozentualen Anteil an der Gesamtzahl aller Antragstellerinnen und Antragsteller entspricht dies jeweils?

4

Wie hoch wird, nach Erwartung der Bundesregierung, der Anteil der elektronisch eingehenden BAföG-Anträge künftig sein? Welche Ziele setzt sich die Bundesregierung diesbezüglich?

5

Mit welcher Zunahme insgesamt der eingehenden BAföG-Anträge aufgrund der durch die vollständige Digitalisierung vereinfachten Antragstellung rechnet die Bundesregierung?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die bisher geschaffenen Möglichkeiten zur digitalen BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung mit Blick auf die Anwendungsfreundlichkeit für a) die Nutzerinnen und Nutzer; b) die Verwaltung der Anträge, Aus- und Rückzahlungen nach dem BAföG?

7

Welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Möglichkeit zur vollständig medienbruchfreien, elektronischen und bundesweit einheitlichen BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung für a) die Nutzerinnen und Nutzer; b) die Verwaltung der Anträge, Aus- und Rückzahlungen nach dem BAföG; c) die Hochschulen; d) den Bürokratieabbau im Allgemeinen?

8

Soll die bis Ende 2022 umzusetzende vollständige digitale BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung bundesweit einheitlich und über das gleiche Tool ablaufen? Wenn ja, bitte erläutern, und wenn nein, weshalb nicht?

9

Welche zu erfüllenden Anforderungen an eine vollständige Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung zum Ende des Jahres 2022 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern definiert?

10

Hat die Bundesregierung zur Erfüllung nutzerorientierter Anforderungen an ihre BAföG-Digitalservices im Vorfeld eine Bedarfsstudie, beispielsweise durch Befragung von Schülerinnen bzw. Schülern und Studierenden als zentrale Zielgruppe der Dienstleistung, durchgeführt? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Studie? b) Wenn nein, weshalb nicht und aus welchen Quellen speist die Bundesregierung dann ihre Kenntnis über nutzerorientierte Anforderungen an die digitale BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung?

11

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung externe Expertise zu digitalen Identifikation- und Verifikationsverfahren (beispielsweise zu Video-Identifikationsverfahren per Web-Anwendung oder Smartphone-App) im Verfahren zur Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung angehört? a) Wenn ja, wer wurde dabei angehört und wie wurde die externe Expertise in der Arbeit der zuständigen Projekt- bzw. Arbeitsgruppe berücksichtigt? b) Wenn nein, weshalb nicht?

12

Soll die vollständige BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung (inklusive Nachweisführung und Datenänderungen) nach Auffassung der Bundesregierung den Antragstellerinnen bzw. Antragsteller ab 2023 medienbruchfrei a) per Smartphone-App; b) per Web-Anwendung; c) per Papier-Formular möglich sein (bitte jeweils erläutern)?

13

Aus welchem Grund kommen Video-Identifikationsverfahren per Web-Anwendung oder Smartphone-App (wie beispielsweise von der Deutschen Post genutzt) für die digitale BAföG-Antragstellung nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Frage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

14

Welche Vorteile und welche Nachteile haben ELSTER-ähnliche Verfahren zur Identifikation nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber moderneren digitalen Identifikations- und Verifikationsverfahren (beispielsweise Video-Identifikationsverfahren) mit Blick auf a) die Anwendungsfreundlichkeit für Nutzerinnen und Nutzer; b) die Datensicherheit; c) die Schnelligkeit der Datenübertragung, Datenprüfung und Antragsrückmeldung; d) die Verwaltung der Aus- und Rückzahlungen nach dem BAföG?

15

Wie lang soll das Vorbereiten und Einreichen eines BAföG-Antrags (inklusive Einreichen aller vorhandenen Nachweise) nach Auffassung der Bundesregierung im Durchschnitt dauern? Wie lang dauert das Vorbereiten und Einreichen eines BAföG-Antrags nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Durchschnitt? Was tut die Bundesregierung, um die durchschnittliche Dauer zur Vorbereitung und Einreichung eines BAföG-Antrags zu reduzieren?

16

Wie lang soll die Prüfung von BAföG-Anträgen bis zur Rückmeldung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller nach vollständiger Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung zum Ende des Jahres 2022 nach Auffassung der Bundesregierung im Durchschnitt maximal in Anspruch nehmen? a) Wie lang dauert die Prüfung von BAföG-Anträgen bis zur Rückmeldung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Durchschnitt? b) Was tut die Bundesregierung, um die durchschnittliche Dauer zur Prüfung von BAföG-Anträgen bis zur Rückmeldung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zu reduzieren?

17

Soll die Prüfung von eingehenden BAföG-Anträgen voll automatisiert erfolgen? Wenn nein, weshalb nicht? Bis wann werden BAföG-Anträge und Verwaltungsaufträge voll automatisiert bearbeitet und überprüft, sodass eine digitale Bescheidausstellung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller wenige Sekunden nach Antragstellung erfolgt? Woran scheitert die Umsetzung voll automatisierter Prüfungen bisher? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Antragsprüfung und -verwaltung zeitnah voll automatisiert erfolgt und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der BAföG-Ämter Studierende hauptsächlich bei der Wahl ihrer Studienfinanzierungsoptionen beraten und unterstützen?

18

Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung über das Tool zur vollständig digitalen BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung aus Sicht der Antragstellenden möglich sein, a) den BAföG-Antrag vollständig online auszufüllen; b) das Online-Tool vollständig über das Smartphone zu nutzen; c) jegliche Kommunikation mit den BAföG-Ämtern vollständig digital zu erledigen; d) den aktuellen Stand der Antragsprüfung in Echtzeit angezeigt zu bekommen; e) Änderungen direkt online und in Echtzeit vorzunehmen; f) sich virtuell zu BAföG-Modelle und Studienfinanzierung beraten zu lassen; g) einer Verknüpfung mit Daten des zuständigen Finanzamts zuzustimmen und so einen datenschutzkonformen automatischen Datenaustausch zwischen beiden Behörden zu ermöglichen; h) sämtliche Nachweise in einem digitalen Dateiformat hochzuladen; i) Krankenversicherungsdaten automatisch hinzuzufügen (jeweils: Wenn nein, weshalb nicht, und welche weiteren Funktionen sind geplant)?

19

Welche Umsetzungsschritte zur vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -bearbeitung zum Ende des Jahres 2022 (insbesondere im Rahmen des Digitalisierungsprogramms des IT-Planungsrates der Bundesregierung) haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits stattgefunden? Welche Umsetzungsschritte folgen noch und zu welcher Zeit? Wird das Projekt zur vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung nach Prognose der Bundesregierung rechtzeitig zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein (bitte erläutern)?

20

Wie will die Bundesregierung bei der vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung für die Nutzerinnen und Nutzer Datensicherheit und -souveränität sicherstellen? Welche Ämter, Behörden und Bundesministerien in Bund und Ländern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu den erfassten Daten der Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten?

21

Prüft die Bundesregierung den Einsatz von Blockchain- bzw. anderer Distributed-Ledger-Technologien bei der vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung? Wenn ja, welche Chancen erhofft sie sich daraus und zu welchem Ergebnis hat die Prüfung geführt? Wenn nein, weshalb nicht?

22

Welche Gremien auf Ebene des Bundes sowie nach Kenntnis der Länder befassen sich derzeit mit der vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragsstellung bzw. -verwaltung und welche Arbeitsaufträge haben diese jeweils? Wer sind jeweils die Mitglieder dieser Gremien, und wer leitet diese? Welche Ministerien des Bundes und der Länder sind jeweils mit der Arbeit dieser Gremien befasst?

23

Wer sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Mitglieder des „Digitalisierungslabors“ (vgl. www.it-planungsrat.de/DE/ITPlanungsrat/OZG-Umsetzung/Digitalisierungsprogramm/05_DigPro_DigLabore/13_DigPro_DigLabore_BAfoeG_20190313/DigPro_DigLabore_BAfoeG_20190313.html; www.bmbf.de/de/das-bafoeg-eroeffnet-bildungschancen-878.html)? Was ist der Arbeitsauftrag des „Digitalisierungslabors“? Was sind die Ergebnisse der bisher stattgefundenen Sitzungen des „Digitalisierungslabors“? Wie viele Prototypen und MockUps wurden bereits entwickelt? Aus welchen Gründen hielten die Mitglieder des „Digitalisierungslabors“ diese jeweils für geeignet bzw. für ungeeignet zur vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung? Welcher Prototyp wurde zur finalen Weiterentwicklung ausgewählt? Wie fließen die Ergebnisse des „Digitalisierungslabors“ zur BAföG-Antragstellung in die übrigen Entscheidungsgremien auf Ebene des Bundes sowie der Länder ein?

24

Wie und von wem wird die vorgeschlagene Software bzw. werden die vorgeschlagenen Methodiken und Maßnahmen erprobt und evaluiert?

25

Welches Gremium mit welchen Mitgliedern entscheidet letztlich über die zur vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung verwendete Software und Methodik?

26

Wer verantwortet nach Kenntnis der Bundesregierung die vollständige Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung?

27

Wie wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in das weitere Verfahren einbeziehen, und wann soll dem Deutschen Bundestag eine Vorlage zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden? Wird zur Umsetzung der vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gesetzesänderung auf Bundes- oder Landesebene notwendig?

Berlin, den 9. Oktober 2019

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen