Übernahme polizeilicher Aufgaben durch das Ordnungsamt
der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Nordrhein-Westfalen werden die lokalen Streifenkräfte einiger kommunaler Ordnungsämter zunehmend mit sogenannten Einsatz-Mehrzweckstöcken (EMZ) ausgerüstet. Die Gewerkschaft der Polizei äußert an dieser Ausrüstung Kritik und verweist auf die Gefährlichkeit des EMZ. Laut des Berichts des „WDR“ ist nach Aussage der Gewerkschaft der Polizei der EMZ eine Waffe, für den eine langwierige Ausbildung und fortlaufendes Training notwendig ist. Eine einmalige Schulung reiche hier nicht aus, außerdem wird darauf verwiesen, dass das Gewaltmonopol beim Staat, im Falle der Polizei also bei den Ländern und nicht bei den kommunalen Verwaltungen liege (https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-schlagstoecke-fuer-dortmunder-ordnungsdienst-100.html).
Die rechtliche Grundlage für die Ordnungsbehörden ist keine einheitliche Bundesgesetzgebung, sondern fällt unter die Gesetzgebung der Länder. Dort wird es teilweise durch das landeseigene Polizeigesetz (www.revosachsen.de/vorschrift/3189-SaechsPolG#p64) oder ein eigenes Gesetz geregelt, beispielsweise das Ordnungsbehördengesetz in Nordrhein-Westfalen (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2060&bes_id=4245&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=OBG#det0).
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden sind durch geltendes Recht zu vielen Maßnahmen ermächtigt, die in der allgemeinen Wahrnehmung vor allem durch die Polizei durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören Personenkontrollen „zur Abwehr von Gefahren und wenn der Verdacht einer Straftat besteht“. Das beinhaltet auch die Aufnahme von Personalien und die Durchsuchung und Festsetzung verdächtiger Personen. Das Tragen von Waffen wird ebenso zunehmend erlaubt, wie weitere eigentlich typische polizeiliche Aufgaben und Merkmale. Teilweise ging dies soweit, dass das Oberverwaltungsgericht Münster einigen Kommunen untersagte, die Mitarbeiter ihrer Ordnungsbehörden mit Blaulicht durch die Stadt fahren zu lassen, um eine Unterscheidung zu richtigen Polizei zu gewährleisten (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=29.09.2009&Aktenzeichen=8%20A%201531%2F09).
Ebenso rüsten inzwischen viele Städte die Mitarbeiter ihrer Ordnungsbehörden mit Schlagstöcken und Schutzwesten aus. Verschiedene Studien zeigen, dass zumindest im privaten Bereich mit dem Besitz und dem Führen von Waffen eine Steigerung der Gewaltbereitschaft und die eine häufigere Verwicklung in schwere Konflikte zusammenhängt (https://pediatrics.aappublications.org/content/132/2/213; https:/ /apps.derstandard.de/privacywall/story/2000106549708/waffenbesitz-erhoeht-risiko-fuer-toetungsdelikte-im-haushaltdeutlich). Ebenso unterscheiden sich die Ausbildungen von Polizisten und Mitarbeitern der Ordnungsämter erheblich. Die Ausbildung zum Polizeibeamten schult die Anwärter auf Deeskalation, emotionale Selbstkontrolle und Analyse der Situation sowie auf die Selbstverteidigung für den Notfall, was sich trotz zunehmender Aggressivität gegen Polizeibeamte in weniger Waffennutzung durch der Polizei im Jahr 2018 auszeichnete (www.polizei.bayern.de/bepo/news/presse/aktuell/index.html/286540; www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/laut-statistik-schossen-polizisten-in-deutschland-2018-seltener-16300190.html; https://polizei.brandenburg.de/seite/inhalte-der-ausbildung-im-mittleren-poli/60215). Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland jedoch. Während beispielsweise in Berlin die gleiche Ausbildung sowohl für die Arbeit in der Behörde wie auch für die Streifenkräfte angewendet wird, bietet Düsseldorf eine spezialisierter dreijährige duale Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten im Ermittlungs- und Vollzugsaußendienst an (www.berlin.de/ba-reinickendorf/aktuelles/karriere/ausbildung/; www.duesseldorf.de/ordnungsamt/osd/ausbildung.html). Wenn die Ordnungsbehörden der Kommunen zunehmend mit Waffen ausgerüstet werden, darf der Bürger nach Ansicht der Fragesteller erwarten, dass die Träger dieser Waffen eine ebenso fundierte Ausbildung auf Deeskalation und „sicherer“ Anwendung der Waffen erhalten und ebenso die psychische und physische Stärke und Stabilität beweisen müssen, wie Polizeibeamte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Waffen, Instrumente zum Stoppen oder Kontrollieren von Personen und/oder Tieren (Einsatz-Mehrzweckstöcke, Geräte zum Reizgaseinsatz, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Handschellen etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Besitz der Ordnungsämter in Deutschland (bitte nach Bundesland und Art der Waffe auflisten)?
Sind die Waffen im Besitz des Ordnungsamtes im Nationalen Waffenregister oder in einer anderen ähnlichen Datenbank erfasst?
Wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung außer dem oben genannten Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Münster weitere Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter von Ordnungsbehörden ihre Rechte unverhältnismäßig ausgelegt haben?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter der Ordnungsbehörden Gewalt im Rahmen ihrer Tätigkeit angewendet haben?
Sind der Bundesregierung unverhältnismäßige Gewaltanwendungen durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörden bekannt?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedeutungszunahme und Aufgaben- sowie Maßnahmenmenge der Ordnungsbehörden der Bevölkerung bewusst?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung dahingehend Aufklärung in der Bevölkerung?
Durch welche Gesetze wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten der Ordnungsbehörden geregelt?
Durch welche Gesetze und/oder Verordnungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Tragen von Waffen (wie oben aufgezählt) durch Verwaltungsfachangestellte der Ordnungsbehörden geregelt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass bei unterschiedlichen Auswahlverfahren, unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Ausbildungen, Verwaltungsfachangestellte der Ordnungsbehörden eine ähnliche Sensibilisierung, fundierte Ausbildung und physische und psychische Stabilität ausweisen wie Polizeibeamte?