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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Durchsetzung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

17.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1546726.11.2019

Durchsetzung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

der Abgeordneten Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ibrahim Miri, der als Oberhaupt eines kriminellen Clans gilt, wurde im Juli 2019 in den Libanon abgeschoben. Nach seiner Abschiebung wurde gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt. Am 30. Oktober 2019 stellte Miri im Beisein seines Anwalts in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen neuen Asylantrag. Dies wirft die Frage auf, wie effektiv Einreise- und Aufenthaltsverbote in Deutschland durchgesetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Gegen wie viele Personen wurde zwischen 2015 und 2019 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot i. S. d. § 11 Absatz 1 AufenthG erlassen (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeit und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Wie viele der Betroffenen waren minderjährig?

2

In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2015 und 2019 Personen unerlaubt erneut nach Deutschland eingereist, obwohl ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bestand (bitte nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

a) In wie vielen Fällen haben die Personen erneut einen Asylantrag gestellt?

b) In wie vielen Fällen wurde dieser Asylantrag erneut abgelehnt?

c) In wie vielen Fällen wurden die Personen erneut in ihren Herkunftsstaat zurückgeführt?

3

Wie viele der in Frage 2 genannten Personen wurden zwischen 2015 und 2019 außerhalb des Schengenraums zurückgeführt? Wie viele waren es innerhalb des Schengenraums (bitte nach Jahren, Herkunftsstaaten und Zielland der Rückführung aufschlüsseln)?

4

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an den Außengrenzen des Schengenraums wegen eines deutschen Einreise- und Aufenthaltsverbots zwischen 2015 und 2019 abgewiesen (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeit und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

5

Gegen wie viele Personen wurde zwischen 2015 und 2019 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen § 95 Absatz 1 Nummer 3 und wegen des Verstoßes gegen § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG eingeleitet (bitte für beide Vorschriften getrennt aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen gab es eine Verurteilung wegen des Verstoßes gegen § 95 Absatz 1 Nummer 3 und wegen des Verstoßes gegen § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG?

6

Sind aus Sicht der Bundesregierung die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Durchsetzung des § 11 Absatz 1 AufenthG ausreichend?

7

In wie vielen Fällen wurden zwischen 2015 und 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung Betretenserlaubnisse nach § 11 Absatz 8 AufenthG erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen unterblieb eine fristgemäße Wiederausreise?

8

In wie vielen Fällen wurden zwischen 2015 und 2019 Einreise- und Aufenthaltsverbote i. S. d. § 11 Absatz 1 AufenthG von den Gerichten wieder aufgehoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9

In wie vielen Fällen wurde zwischen 2015 und 2019 die Frist eines Einreise- und Aufenthaltsverbots aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach § 11 Absatz 4 AufenthG verlängert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

10

In wie vielen Fällen zwischen 2015 und 2019 betrug die Frist eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt mehr als zehn Jahre (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

11

In wie vielen und in welchen Fällen konkret zwischen 2015 und 2019 betrug eine Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Kenntnis der Bundesregierung 20 Jahre (bitte nach Jahren und Grund des jeweiligen Erlasses aufschlüsseln)?

12

In wie vielen und in welchen Fällen konkret zwischen 2015 und 2019 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen (bitte nach Jahren und Grund des jeweiligen Erlasses aufschlüsseln)?

13

In wie vielen Fällen zwischen 2015 und 2019 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz 6 AufenthG abgesehen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

14

In wie vielen Fällen zwischen 2015 und 2019 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 7 AufenthG angeordnet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

15

In wie vielen der in Frage 14 genannten Fälle betrug die angeordnete Frist nach Kenntnis der Bundesregierung

a) ein Jahr,

b) drei Jahre,

c) mehr als drei Jahre?

16

In wie vielen Fällen zwischen 2015 und 2019 wurde es nach Kenntnis der Bundesregierung einem Ausländer, für den ein Einreise- und Aufenthaltsverbot galt, ausnahmsweise erlaubt, das Bundesgebiet zu betreten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

17

Wie viele Personen haben zwischen 2015 und 2019 einen Asylantrag in Deutschland gestellt, obwohl ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in einem anderen Schengenstaat gegen sie bestand?

18

Da nach Auskunft der Bundesregierung an der deutsch-österreichischen Grenze seit August 2018 34 Ausländer abgewiesen wurden (vgl. www.deutschlandfunk.de/dublin-vertrag-34-fluechtlinge-von-deutsch.1939.de.html?drn:news_id=1066334), stellt sich die Frage, wie viele dieser abgewiesenen Ausländer nach Kenntnis der Bundesregierung nach der erfolgten Abweisung – möglicherweise über eine andere Grenze – erneut nach Deutschland eingereist sind?

Berlin, den 14. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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