Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
der Abgeordneten Ulla Ihnen, Dr. Gero Clemens Hocker, Christian Dürr, Frank Sitta, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof hat am 29. Oktober 2019 einen Bericht zu externen Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) dem Parlament zugeleitet. Bis zum Jahr 2018 habe demnach das BMU als einziges Ressort angegeben, keine externen Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies habe den Bundesrechnungshof zu einer genaueren Prüfung veranlasst.
Im Bericht des Bundesrechnungshofes heißt es dazu: „Das BMU und sein nachgeordneter Bereich haben im Prüfungszeitraum 2014 bis 2018 Aufträge für Unterstützungsleistungen mit einem Auftragswert von mindestens 600 Mio. Euro erteilt“. Die Selbsteinschätzung des BMU und das Ergebnis des Bundesrechnungshofes stimmen demnach nicht überein. Zudem hätten die vom Bundesrechnungshof benötigten Angaben nicht zu allen Aufträgen des BMU vorgelegen, weswegen keine mathematisch-statistische Überprüfung der Vorgänge möglich gewesen sei und stattdessen 76 Aufträge anlassbezogen für eine Überprüfung ausgewählt worden seien. „Bei 44 der untersuchten 76 Fälle handelt es sich nach Auffassung des Bundesrechnungshofes um externe Beratungsleistungen im Sinne der Definition der Bundesregierung“, so weiter im Bericht des Bundesrechnungshofes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Unterscheidet sich die Definition einer externen Beratungsleistung innerhalb der Bundesregierung in den einzelnen Ressorts, insbesondere im BMU im Vergleich zu den übrigen Ressorts, und wenn ja, wie?
Welche externen Beratungsleistungen beauftragte das BMU im Zeitraum von 2014 bis 2019 (bitte Zweck, beauftragte Organisation, finanzielles Auftragsvolumen, Auftragsjahr und Dauer der externen Beratungsleistung angeben)?
Welche Naturschutzverbände und Umweltorganisationen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2019 mit externen Beratungsleistungen durch das BMU beauftragt (bitte Zweck, beauftragte Organisation, finanzielles Auftragsvolumen, Auftragsjahr und Dauer der externen Beratungsleistung angeben)?
In welchem Rahmen wurden die in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 angegebenen externen Beratungsleistungen jeweils ausgeschrieben, und wurden die Anforderungen an die Ausschreibung externer Beratungsleistungen dabei jeweils eingehalten?
Welche der in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 angegebenen externen Beratungsleistungen wurden vom BMU im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung beauftragt?
Welche der in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 angegebenen externen Beratungsleistungen wurden vom BMU im Rahmen von Projekten zum Thema „neue Züchtungsmethoden“ und „Gentechnik“ beauftragt?