Europäische Koordinierung der Seenotrettung
der Abgeordneten Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In den letzten Monaten hat die Debatte um die Aufnahme aus Seenot geretteter Migranten an Intensität und Dringlichkeit gewonnen. Wiederholt mussten Bootsflüchtlinge tagelang auf privaten Rettungsschiffen im Mittelmeer ausharren, da den Schiffen die Einfahrt in die angefragten Häfen verweigert wurde. Das Europäische Parlament konnte sich zuletzt dennoch nicht auf eine gemeinsame Position zur Seenotrettung einigen (vgl. https://rp-online.de/politik/eu/fluechtlinge-eu-parlament-lehnt-resolution-im-mittelmeer-ab_aid-46724319).
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hat mit seinen Amtskollegen aus Italien, Frankreich und Malta zwar eine Übergangslösung zur Verteilung aus Seenot geretteter Migranten aus dem zentralen Mittelmeer vereinbart (Joint Declaration of intent on a controlled emergency procedure vom 23. September 2019, nachfolgend Malta-Einigung). Seine Erwartung, dass weitere EU-Mitgliedstaatensich der Einigung anschließen würden, wurde allerdings enttäuscht (vgl. www.tagesschau.de/ausland/seenotrettung-139.html). Der Bundesinnenminister Horst Seehofer fordert nunmehr einen Verhaltenskodex für private Rettungsschiffe unter deutscher Flagge auf dem Mittelmeer (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-10/g6-innenminister-horst-seehofer-seenotrettung-fluechtlinge).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Welche konkreten Maßnahmen werden Italien, Frankreich, Malta und Deutschland nach der Malta-Einigung jeweils ergreifen, um die Aufnahme von aus Seenot geretteter Migranten zu organisieren, untereinander zu koordinieren und gemäß den Bestimmungen der Einigung, insbesondere Punkt 2, 4 und 5, umzusetzen und durchzuführen?
Ab wann wird die Einigung in Kraft gesetzt werden?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um weitere Mitgliedstaaten zur Mitarbeit bei der Aufnahme von aus Seenot geretteten Migranten zu überzeugen?
Wie viele Migranten sollen Italien, Frankreich, Malta und Deutschland jeweils nach der Malta-Einigung aufnehmen?
Liegt der Ankündigung des Bundesinnenministers Horst Seehofer, Deutschland werde aus dem Verteilungsmechanismus aussteigen, wenn die Zahl der Bootsflüchtlinge sprunghaft ansteige, eine konkrete Höchstgrenze zugrunde (www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-nennt-kritikan-abkommen-zu-bootsfluechtlingen-beschaemend-a-1290523.html)?
Hat die Bundesregierung bereits andere Umstände definiert, die dazu führen würden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Vereinbarung beendet, und wenn ja, welche?
Wer entscheidet, welche Migranten Italien, Frankreich, Malta und Deutschland nach der Malta-Einigung jeweils aufnehmen, und welche Kriterien kommen mit welcher Gewichtung bei der Entscheidung zum Tragen (beispielsweise familiäre Verbindungen, Sprachkenntnisse etc.)?
Inwieweit verändert sich die bisherige deutsche Praxis bei der Aufnahme aus Seenot geretteter Migranten durch die Malta-Einigung?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung auf Basis der Malta-Einigung auch Schutzsuchende verteilt, selbst wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Schutzanspruch in einem der Mitgliedstaaten haben? Wenn ja, gilt dies für alle teilnehmenden Staaten insbesondere Frankreich?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch die Malta-Einigung, die nur die Verteilung von Schutzsuchenden vorsieht, die nicht durch die staatliche Seenotrettung gerettet worden sind, ein Anreiz, die Bemühungen einer effektiven staatlichen Seenotrettung nicht weiter zu intensivieren oder gar herunterzufahren?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich wider Erwarten keine weiteren EU-Mitgliedstaaten der Malta-Einigung anschließen?
Inwieweit beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 24 EU-Mitgliedstaaten, die sich der Malta-Einigung nicht angeschlossen haben, fortan an der Aufnahme aus Seenot geretteter Migranten?
Greift die Malta-Einigung auch, wenn ein Rettungsschiff den Hafen eines Landes anfährt, das sich der Vereinbarung nicht angeschlossen hat (z. B. Spanien)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Malta-Einigung – insbesondere den Verteilungsmechanismus – auf Migranten auszuweiten, welche über das Mittelmeer ankommen, aber nicht aus Seenot gerettet worden sind?
Inwieweit werden im Rahmen des Verteilungsmechanismus aufgenommene Migranten vorher einer Sicherheits- bzw. Identitätsüberprüfung unterzogen?
Ist diese Sicherheitsüberprüfung nach den Erfahrungen und Erwartungen der Bundesregierung innerhalb der vier Wochen, innerhalb derer die Verteilung nach der Malta-Einigung erfolgen soll, realistisch?
Welche Schritte umfasst eine Sicherheitsüberprüfung von aus Seenot geretteten Migranten vor der Aufnahme in Deutschland?
Für wie viele Personen kann mit den bisher eingeplanten Ressourcen eine Sicherheitsüberprüfung innerhalb von vier Wochen durchgeführt werden?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Sicherheitsüberprüfungen zu beschleunigen?
Wie lange hat die Sicherheitsüberprüfung bisher bei Personen gedauert, die aus Seenot gerettet und von Deutschland aufgenommen worden sind (bitte im Durchschnitt sowie aufgefächert prozentual nach Zeiträumen angeben)?
Sieht die Bundesregierung eine gesteigerte Gefahr, dass sich nach der Malta-Einigung mehr Schutzsuchende als bisher dem Risiko aussetzen, während der Überfahrt in Seenot zu geraten?
Unterstützt die Bundesregierung weiterhin das im Sommer 2018 auf europäischer Ebene vereinbarte Ziel von regionalen Ausschiffungszentren in Drittstaaten (vgl. https://ec.europa.eu/germany/news/20180724-ausschiffung-von-migranten_de)? Wenn ja, welche Schritte werden derzeit unternommen, um dieses Ziel zu verwirklichen?
Welche weiteren nationalen und europäischen Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um Migranten aus der Seenot zu retten?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Koordination von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Initiativen im Bereich Seenotrettung und Aufnahmepolitik vor dem Hintergrund, dass der Bundesinnenminister Horst Seehofer dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ ein Gespräch angeboten hat (www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottenburg-seenotrettungist-kein-verbrechen.82692061-518c-4b62-aac5-748d7f963dfc.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach der Malta-Einigung private Seenotrettungsschiffe die Maßnahmen der Küstenwachen – inklusive der libyschen Küstenwache – nicht behindern sollen, obwohl letztere für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/libyen-die-unfaehige-kuestenwache-im-mittelmeer-a-1276821.html)?
Welche Rolle soll die libysche Küstenwache nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig im Rahmen der Seenotrettung spielen?
Welche Schritte werden derzeit unternommen, um einen Verhaltenskodex für private Rettungsschiffe unter deutscher Flagge auf dem Mittelmeer auf den Weg zu bringen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit einem solchen Verhaltenskodex?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise für eine explizite oder stillschweigende Koordination des Verhaltens von privaten Rettungsschiffen und „Schleppern“ (vgl. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/oesterreich-wirft-ngos-kooperation-mit-schleppern-im-mittelmeer-vor-15110911.html)? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhalten politisch und rechtlich?
Welchen Inhalt soll der Verhaltenskodex nach Ansicht der Bundesregierung haben? Für den Fall, dass die Bundesregierung Hinweise auf eine explizite oder stillschweigende Koordination des Verhaltens von privaten Rettungsschiffen und „Schleppern“ hat, soll dies auch im Verhaltenskodex behandelt werden?
Soll der Verhaltenskodex nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich verbindlich sein? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage soll er beruhen?
Welche Folgen soll nach Auffassung der Bundesregierung ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex haben?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Risiko, dass die sich aus § 2 der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt ergebende Verpflichtung zur Leistung von Hilfe bei Seenot für den Fall eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex erlischt?
Wie viele private Rettungsschiffe unter deutscher Flagge sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Mittelmeer derzeit im Einsatz?
Wie viele Migranten haben Schiffe unter deutscher Flagge nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 aus Seenot gerettet und in einen Mitgliedstaat der EU gebracht (bitte nach Jahren aufgliedern)?