Fristen für die Beteiligung von Verbänden an der Gesetzgebung des Bundes
der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Mitwirkung von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden an der Gesetzgebung ist ein entscheidendes Wesensmerkmal von repräsentativen Demokratien. Denn sowohl die Exekutive als auch die Legislative sind bei der Erarbeitung neuer bzw. der Anpassung bestehender Gesetze auf externes Wissen maßgeblich angewiesen. In demokratischen Systemen besteht daher gemeinhin Einigkeit darüber, dass erst durch die Mitwirkung diverser gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure am Prozess der parlamentarischen Gesetzgebung die Akzeptanz von staatlichem Handel sichergestellt wird. Zudem kann sich durch Stellungnahmen von gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden die Qualität der Gesetzgebung in einem frühen Stadium erhöhen.
In Deutschland erfolgt diese Beteiligung von Interessengruppen auf verschiedenen Ebenen und zu verschiedenen Zeitpunkten des Gesetzgebungsprozesses. Die erste Möglichkeit für Verbände, an der Gesetzgebung des Bundes auf offiziellem Wege mitzuwirken, erfolgt in der Regel auf Ministerialebene. Geübte Praxis im politischen System der Bundesrepublik ist es, Referentenentwürfe von Gesetzen betroffenen Stakeholdern mit der Bitte um Bewertung und Kommentierung zukommen zu lassen. Auf diesem Wege können bereits zu einem frühen Zeitpunkt des Prozesses mögliche Konfliktfelder sowie die Auswirkungen von Gesetzesinitiativen identifiziert werden. Aufgabe der Bundesregierung muss es nach Auffassung der Fragesteller dabei sein, den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden genügend Zeit einzuräumen, um Gesetzentwürfe zu lesen, auszuwerten und eine Position bilden zu können. Immer häufiger werden jedoch Beispiele bekannt, dass eben diese Beteiligung an der Gesetzgebung aufgrund zu kurzer Fristen erheblich erschwert wird.
So erhielten nach Angaben des „Handelsblatts“ bereits in der vergangenen Legislaturperiode verschiedene Gewerkschaften und Verbände am frühen Abend des 18. Januar 2017 die korrigierten Gesetzentwürfe zur Einführung der Maut mit Fristsetzung für die Rückmeldung „19. Januar 2017 Dienstschluss“ (Quelle: Handelsblatt, „Unter Ausschluss der Öffentlichkeit“, 23. Januar 2017).
Weitere Beispiele für dieses Vorgehen der Bundesregierung häufen sich auch in der laufenden 19. Legislaturperiode. So wurde der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich am Freitag, dem 1. November 2019, durch das federführende Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Bitte um Rückmeldung bis Montag, den 4. November 2019, an die beteiligten Verbände versandt.
Klar ist, dass die Exekutive in vereinzelten Ausnahmesituationen auch kurzfristig Handlungsfähigkeit beweisen und entsprechende Gesetzesvorlagen schnell vorlegen können muss. Nach Auffassung der Fragesteller ist eine solche Ausnahmesituation jedoch häufig, wie bei den aufgeführten Beispielen, nicht erkennbar. Sollte es sich demnach um eine anhaltende und sich verstärkende Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren der Bundesrepublik Deutschland handeln, wäre dies aus Sicht der Fragesteller höchst bedenklich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung die Beteiligung von Verbänden an Gesetzgebungsprozessen in einem demokratischen Staat wie der Bundesrepublik Deutschland?
Wie viele Referentenentwürfe von Gesetzen hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode beteiligten Verbänden zur Stellungnahme übermittelt (bitte nach Ressort und Jahr aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Gesetzentwürfen wurde in der laufenden Legislaturperiode keine Verbändeanhörung zum Zeitpunkt des Referentenentwurfs durchgeführt (bitte nach Ressort und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viel Zeit wurde den beteiligten Verbänden für eine Stellungnahme bei den in der laufenden Legislaturperiode vorgelegten Referentenentwürfen durchschnittlich eingeräumt (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
Bei welchen Gesetzentwürfen in der laufenden Legislaturperiode betrug die Frist zur Stellungnahme zum Zeitpunkt des Referentenentwurfes für beteiligte Verbände sieben Tage oder weniger (bitte Ressort und konkreten Fristzeitraum angeben)?
Wie hat sich die den beteiligten Verbänden für eine Stellungnahme durchschnittlich eingeräumte Zeit in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr und Ressort aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungen der Fristen für Stellungnahmen in den vergangenen zehn Jahren, und welche Gründe sind für etwaige Veränderungen nach Auffassung der Bundesregierung ursächlich?
Bei welchen Gesetzentwürfen der Bundesregierung sind in der laufenden Legislaturperiode zwischen Übersendung des Referentenentwurfs an beteiligte Verbände und Kabinettsbeschluss 31 Tage oder weniger vergangen (bitte Ressort und Zeitraum angeben)?