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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne der Bundesregierung für Fahrzeug-Datenspeicher

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

30.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1580111.12.2019

Pläne der Bundesregierung für Fahrzeugdatenspeicher

der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Auf UNECE-Ebene werden derzeit Vorschriften für die Typengenehmigung von automatisierten Fahrfunktionen sowie technische Anforderungen an Datenspeichereinrichtungen erarbeitet (www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/ autonomes-fahren-leitfaden-fuer-behoerden/). Die Umsetzung ist bereits für März 2020 geplant. Dies betrifft sowohl sogenannte Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder – EDR), deren primärer Zweck Unfallaufklärung ist, als auch den Fahrmodusspeicher (Data Storage System for Automated Driving – DSSAD).

In Deutschland müssen hoch- und vollautomatisierte Fahrzeuge auf Grundlage von § 63a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) über einen Fahrmodusspeicher (DSSAD) verfügen. Dieser soll erfassen, wann jeweils der Fahrer bzw. das System die Kontrolle über das Fahrzeug haben. Unfalldatenspeicher können ereignisgesteuert Daten aufzeichnen und damit deutlich umfassendere Informationen über Fahrthergänge geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu rechtlichen und technischen Problemen im Umgang mit Datenspeichereinrichtungen?

2

Wie definiert die Bundesregierung die Abgrenzung zwischen dem national geregelten Fahrmodusspeicher gemäß § 63a StVG und dem auf UNECE-Ebene diskutierten Fahrmodusspeicher (DSSAD) konkret?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich eines möglichen Normenkonflikts zwischen dem im nationalen Straßenverkehrsrecht nach § 63a StVG geregelten Datenspeicher und dem Zulassungsrecht für neue Personenfahrzeuge, dass der europäische Normgeber abschließend in der Typgenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG und der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 geregelt hat?

4

Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Ungenauigkeiten in der räumlichen Ortung in Bezug auf für Fahrmodusspeicher gemäß § 63a StVG sowie für DSSAD nötigen satellitenbasierten Positions- und Zeitangaben berücksichtigt werden?

5

Wann plant die Bundesregierung, die nach § 63b StVG noch zu erlassenden Rechtsvorschriften zur technischen Konkretisierung des Datenspeichers zu erlassen?

6

An wen soll sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gemäß § 63b StVG noch zu erlassende Rechtsvorschrift bezüglich der Adressaten der Speicherpflicht richten, gibt es hierzu bereits konkrete Überlegungen oder Maßnahmen der Bundesregierung?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über die Vor- und Nachteile von extern oder intern angebrachten Datenspeichereinrichtungen (bitte auflisten)?

8

Plant die Bundesregierung, bei den Speicherfristen für Datenspeichereinrichtungen zwischen einer internen und externen Speicherung zu unterscheiden?

9

Plant die Bundesregierung eine Festlegung für Datenspeichereinrichtungen auf fahrzeugexterne oder fahrzeuginterne Anlagen?

10

Wie soll der Zugriff auf die Daten von Datenspeichereinrichtungen rechtlich sowie technisch geregelt werden?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich fahrzeugexterner Datenspeichereinrichtungen in Hinblick auf die notwendige Rechtsgrundlage der Erhebung, Übertragung und externen Speicherung?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich fahrzeugexterner Datenspeichereinrichtungen in Hinblick auf datenschutzrechtliche Aspekte und das Prinzip der Datensparsamkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur Vorratsdatenspeicherung?

13

Plant die Bundesregierung neben den allgemein gehaltenen Regelungen der DSGVO, Zugangs- und Zugriffsrechte für Datenspeichereinrichtungen und die hierin zu speichernden Daten konkret gesetzlich festzuschreiben, und falls nein, welche Zugriffsrechte für die in Datenspeichereinrichtungen gespeicherten Daten sieht die Bundesregierung nach der DSGVO bzw. dem BDSG n.F. oder anderen Vorschriften beispielsweise für:

a) Fahrzeughalter?

b) Fahrzeugführer?

c) Fahrzeughersteller?

d) die HU, Markt- und Feldüberwachung?

14

Plant die Bundesregierung neben den bereits existierenden Regelungen in der StPO die Einführung von weiteren Ermächtigungsgrundlagen für Strafverfolgungsbehörden?

15

Mit welchen durchschnittlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für das Auslesen von Daten aus Fahrzeugen sowie aus Datenspeichereinrichtungen (bitte auflisten)?

16

Was hat die Bundesregierung bisher in Bezug auf Datenspeichereinrichtungen unternommen (bitte auflisten)?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen im vergangenen Jahr in Deutschland für die Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten/ Strafverfahren Daten aus einem Fahrzeug ausgelesen wurden?

Berlin, den 27. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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