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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluation und Nachfolge des Bund-Länder-Programms "Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule"

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

06.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1594513.12.2019

Evaluation und Nachfolge des Bund-Länder-Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“

der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. h.c. Thomas Sattelberger, , Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Digitalisierung verändert unsere Lebens- und Arbeitswelt. Lebenslanges Lernen und akademische wie berufliche Weiterbildung sichern auch in Zukunft ein selbstbestimmtes Leben. Das Bildungsangebot deutscher Hochschulen fokussiert sich bislang auf die akademische Erstausbildung. Kurse, Seminare, Mikro-Abschlüsse oder vollständige Studiengänge, die den spezifischen Anforderungen von Personen außerhalb der akademischen Erstausbildung gerecht werden, gibt es nur wenige. Um die Hochschulen für eine verbreiterte und im Hinblick auf das Alter, die Vorqualifikation und derzeitige Beschäftigung diversere Zielgruppe zu öffnen, fördern Bund und Länder die Hochschulen seit 2010 im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung. Im Rahmen des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ fördern Bund und Länder in den Jahren 2011 bis 2020 „den Auf- und Ausbau von Studiengängen, Studienmodulen und Zertifikatsangeboten im Rahmen des lebenslangen wissenschaftlichen Lernens“ mit insgesamt 250 Mio. Euro (vgl. www.wettbewerb-offene-hochschulen-bmbf.de/wettbewerb/bund-laender-vereinbarung).

In einem wettbewerblichen Verfahren konnten sich Hochschulen und Verbundprojekte um eine Förderung bewerben. Die Förderung erfolgt seit 2011 in zwei Wettbewerbsrunden (2011 bis 2017 und 2014 bis 2020) mit jeweils zwei Förderphasen. Dabei werden in der ersten Phase Projekte erprobt und in einer zweiten Phase, nach positiver Evaluation, für die dauerhafte Implementierung vorbereitet. Die derzeit laufende Förderung der zweiten Wettbewerbsrunde läuft noch bis zum 30. Juli 2020. Danach endet die Förderung für alle angestoßenen Projekte der Bund-Länder-Vereinbarung „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Ist wissenschaftliche Weiterbildung nach Auffassung der Bundesregierung neben Forschung und Lehre eine der Kernaufgabe der Hochschulen?

Wenn nein, weshalb nicht?

2

Wie viele Projekte haben sich in den beiden Wettbewerbsrunden jeweils auf eine Förderung aus dem Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ beworben (bitte nach Ländern aufteilen)?

3

Wie viele Projekte, an welchen Hochschultypen und in welchen Fachbereichen wurden in den beiden Wettbewerbsrunden jeweils gefördert (bitte nach Ländern, Hochschultypen – Universitäten, Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Duale Hochschulen, Private Hochschulen, Sonstige –, Fachbereich und Wettbewerbsrunde aufteilen)?

4

Wie viele Personen haben im Rahmen des Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ finanzierte Kurse, Seminare, Zertifikate, Studiengänge absolviert (bitte nach Jahren, Ländern und Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufteilen)?

5

Wie viele dieser Personen haben die Angebote erfolgreich absolviert, und wie viele haben die Angebote nicht erfolgreich beendet (bitte jeweils nach Jahren und Ländern aufteilen)?

Aus welchen Gründen haben Personen nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme an diesen Angeboten abgebrochen?

6

Auf Basis welcher Kriterien erfolgten die Evaluationen geförderter Projekte zum Ende der ersten Förderphase in den beiden Wettbewerbsrunden jeweils?

7

Wie viele Projekte haben in den beiden Wettbewerbsrunden jeweils aufgrund negativer Evaluation keine Anschlussfinanzierung für die zweite Projektphase erhalten?

Aus welchen Gründen fiel die Evaluation in diesen Fällen jeweils negativ aus (bitte für jedes Projekt ohne Anschlussfinanzierung auflisten)?

Durch welche gemeinsamen Eigenschaften lassen sich erfolgreiche Projekte nach Auffassung der Bundesregierung kennzeichnen?

8

Wie viele und welche Projekte aus der ersten Wettbewerbsrunde wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abschluss der Finanzierung aus Mitteln des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ dauerhaft in das Lehrangebot der Hochschulen aufgenommen und werden seither vollständig aus Mitteln der Länder finanziert?

Für wie viele Projekte aus der zweiten Wettbewerbsrunde wird das nach Auffassung der Bundesregierung voraussichtlich gelten?

9

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Lehrangebot an berufsbegleitenden Kursen, Seminaren, Zertifikaten, Studiengängen an deutschen Hochschulen insgesamt seit 2011 entwickelt (bitte nach Jahren und Ländern und Hochschultyp – Universitäten, Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Duale Hochschulen, Private Hochschulen, Sonstige – und Fachbereich aufteilen)?

10

Inwiefern hat das Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ dazu beigetragen, die Verfahren zur Anrechnung von Vorqualifikationen beruflich Qualifizierter flächendeckend an deutschen Hochschulen zu etablieren?

11

Welche Länder haben in Nachhaltigkeitsverpflichtung der Bundesregierung gegenüber die dauerhafte Finanzierung der erstmals durch das Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ finanzierten Lehrangebote zugesichert, falls nicht alle Länder solche Nachhaltigkeitsverpflichtungen abgegeben haben, weshalb nicht?

12

Wie wird die Bundesregierung die Einhaltung der Nachhaltigkeitsverpflichtungen durch die Länder sicherstellen?

Welche Sanktionsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung bei Nicht-Einhaltung der Nachhaltigkeitsverpflichtungen vor?

13

Auf Basis welcher Kriterien evaluiert die Bundesregierung das Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“?

Durch welche unabhängigen externen Gutachter wird die Bundesregierung den Erfolg des Programms prüfen lassen?

Bis wann werden der Bundesregierung die Evaluationsergebnisse vorliegen?

14

Welche wesentlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher aus der umfangreichen Begleitforschung des Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ erhalten?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit und den Erfolg des Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“

a) für die geförderten Projekte und Hochschulen,

b) mit Blick auf die Strahlkraft der Maßnahmen mit dem Ziel der erhöhten Sichtbarkeit der Zielgruppe Lebenslanges Lernen und Berufsbegleitend Studierender im gesamten Hochschulsystem (beispielsweise Aufwuchs der Grundmittel der Länder für Weiterbildungsangebote, Anstieg der Weiterbildungsangebote über die im Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ hinaus)?

c) Aufgrund welcher Kriterien kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit und den Erfolg des Programms “Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“, insbesondere mit Blick auf die in der Bund-Länder-Vereinbarung definierten Zielgruppen

a) Berufstätige?

b) Personen mit Familienpflichten?

c) Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer?

d) Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher?

e) arbeitslose Akademikerinnen und Akademiker?

f) in Hochschulbildung integrierte beruflich Qualifizierte?

g) Bachelor-Absolventinnen und Bachelor-Absolventen, die nach erster Berufserfahrung berufsbegleitend studieren (bitte zudem jeweils Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Zeitverlauf – 2011 bis heute – darstellen)?

Aufgrund welcher Kriterien kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

17

Inwiefern werden die Ziele der Bund-Länder-Vereinbarung von 2010 nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich erreicht werden, insbesondere mit Blick auf

a) die Fachkräftesicherung (bitte nach Branchen aufschlüsseln);

b) die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung;

c) die schnellere Integration neuen Wissens in die Praxis?

Aufgrund welcher Kriterien kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

18

In welcher Höhe flossen in den beiden Wettbewerbsrunden jeweils Mittel aus Bund und Ländern in die Finanzierung der Projekte (bitte nach Wettbewerbsrunde und Förderphase aufteilen)?

19

War die finanzielle Förderung des Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ von insgesamt 250 Mio. Euro für die Programmlaufzeit 2011 bis 2020 nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend, um die notwendigen Impulse in das Hochschulsystem zu senden, damit Länder und Hochschulen, die Erweiterung des Lehrangebots an Hochschulen für die Zielgruppe Lebenslanges Lernen künftig forcieren?

20

Strebt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern den Abschluss einer Nachfolgevereinbarung des Programms „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule“ an?

a) Wenn ja, mit welcher Zielsetzung, über welchen Zeitraum soll diese Vereinbarung laufen, und in welcher Mittelhöhe sollen Projekte gefördert werden, soll die Nachfolgevereinbarung wieder als Bund-Länder-Vereinbarung ausgestaltet sein, welche Ergebnisse aus den bisherigen Evaluationen werden in die Nachfolgevereinbarung einfließen, und bis wann soll eine solche Nachfolgevereinbarung abgeschlossen sein?

b) Wenn nein, weshalb nicht, und welche Länder streben den Abschluss einer solchen Nachfolgevereinbarung an?

21

Inwiefern können nach Auffassung der Bundesregierung Mittel aus den Bund-Länder-Vereinbarungen „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ und „Innovation in der Hochschullehre“ für die Erweiterung des Lehrangebots für die Zielgruppen Lebenslanges Lernen und berufstätige Studierende eingesetzt werden?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Länder, Weiterbildungsangebote an nicht-schulische Anbieter auszulagern, um strukturelle Hürden zu umgehen (vgl. www.wissenschaftsrat.de/download/2019/7515-19.pdf; jsessionid=F0708709037F2089B3DA7EB3438A3D8A.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=7, S. 64)?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten der Länder, den Hochschulen den rechtlichen und finanziellen Rahmen zur Erweiterung ihres Lehrangebots für die Zielgruppe Lebenslanges Lernen und berufsbegleitend Studierende zu ermöglichen?

24

Welche wesentlichen rechtlichen Hürden bestehen aus Sicht der Bundesregierung für die Hochschulen, die eine Erweiterung ihres Lehrangebots für die Zielgruppe Lebenslanges Lernen und berufsbegleitend Studierende hemmen?

Berlin, den 26. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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