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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Barrierefreiheit von Bahnhöfen in Baden-Württemberg

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

24.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1598416.12.2019

Barrierefreiheit von Bahnhöfen in Baden-Württemberg

der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 3. Mai 2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland in Kraft. Sämtliche gesellschaftlichen Bereiche wurden hierbei inkludiert, ebenso der Bereich der Mobilität. Echte Teilhabe und gesellschaftliche Inklusion darf jedoch nach Ansicht der Fragesteller nicht an Gesetzen als leere Worthülsen Halt machen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen effektiv umgesetzt werden, um im Alltag der Menschen spürbar zu sein.

Gerade Bahnhöfe nehmen im Bereich der Mobilität eine zentrale Rolle ein, da sie einen wichtigen Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs und Personenfernverkehrs darstellen. Barrierefreie Bahnhöfe sind nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie für das Transportieren von schwerem Gepäck essentiell. Trotz aller Versprechen sind auch im Jahre 2019 noch viele der insgesamt 5.400 Bahnhöfe in Deutschland keineswegs barrierefrei (vgl. Deutsche Bahn AG 2018, Statistiken Barrierefreiheit: www.deutschebahn.com/de/geschaefte/infrastruktur/bahnhof/barrierefreiheit/Statistiken_Barrierefreiheit-1192922).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Bahnhöfe in Baden-Württemberg gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als barrierefrei?

2

Wie viele Bahnhöfe in Baden-Württemberg gelten, auch in Bezug auf den Artikel 52 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen, nach Kenntnis der Bundesregierung als nicht barrierefrei?

3

Wie viele Bahnhöfe in Baden-Württemberg sollen bis 2025 zu einem barrierefreien Bahnhof umgebaut werden?

4

Wie viele Bundesmittel sind in den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen in Baden-Württemberg geflossen (bitte seit dem Jahr 2010 aufschlüsseln)?

5

Wie viele Mittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) sollen für den Umbau zu barrierefreien Bahnhöfen eingesetzt werden?

6

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim Bahnhof Bretten in Baden-Württemberg bezüglich der Barrierefreiheit?

7

Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden, damit der Bahnhof Bretten als barrierefrei gelten kann?

8

Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um den Zustand des Bahnhofs Bretten hinsichtlich Barrierefreiheit zeitnah zu verbessern?

Bis wann sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?

9

Wie viel Fördermittel aus Bundesgeldern wurden bereits für den Umbau des Bahnhofs Bretten hinsichtlich Barrierefreiheit bereitgestellt?

Wie viel Mittel wurden durch die LuFV II bereitgestellt (bitte den entsprechenden Mittelabfluss nach Jahresscheiben auflisten)?

Berlin, den 27. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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