Strategie der Bundesregierung im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Hochschulen
der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der Untersuchung des CHE (Centrum für Hochschulentwicklung, Gütersloh) „Prognose der Studienkapazitätsüberschüsse und -defizite in den Bundesländern bis zum Jahr 2020“ vom Juni 2006 ist ausgeführt, dass aller Voraussicht nach die Studierendenzahl von jetzt zwei Millionen in sechs oder sieben Jahren auf bis zu 2,7 Millionen ansteigen wird. Diese Einschätzung wird von der Kultusministerkonferenz geteilt. Auch die Bundesregierung hat Prognosen zum Anstieg der Studierendenzahlen wiederholt zum Anlass genommen, die Notwendigkeit des von ihr geplanten und im Haushalt 2007 bereits etatisierten Hochschulpakts mit den Ländern zu betonen. Immer wieder wurde dabei auch die Absicht unterstrichen, die Hochschullehre in den Pakt mit einzubeziehen. In Gesellschaft und Politik wird fast einhellig die Auffassung vertreten, die steigenden Studierendenzahlen als Chance zu begreifen. So hat die Bundesregierung z. B. in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Erwarteter Anstieg der Studienbewerber und Hochschulzugang“ auf Bundestagsdrucksache 16/494 wörtlich formuliert: „Die Bundesregierung begrüßt eine steigende Zahl der Studienberechtigten als Chance, die Innovationskraft zu stärken. Hochschulbildung ist ein Schlüsselfaktor der wirtschaftlichen Entwicklung.“ Die Fragesteller schließen sich diesen Feststellungen ausdrücklich an. Allerdings sind auch die qualitativen Aspekte der Hochschulbildung von großer Bedeutung. Die Hochschulrektorenkonferenz berechnet den finanziellen Mehrbedarf, der zu einer qualitativ hochwertigen, etwa dem jetzigen Stand entsprechenden, Ausbildung der Studierenden notwendig ist, ab 2007 ansteigend bis zum Jahr 2013 mit dann 3,4 Mrd. Euro pro Jahr. Insbesondere steigt der Bedarf an qualifizierten Hochschullehrern erheblich an.
Zwar sind die hochschulpolitischen Möglichkeiten des Bundes nach der Föderalismusreform gegenüber dem vorherigen Zustand eingeschränkt, jedoch sind wichtige Bereiche erhalten geblieben. So hat der Bund Gesetzgebungskompetenzen in den Bereichen Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse. Weiterhin können Bund und Länder bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen zusammenwirken. Auch sind möglicherweise Finanzhilfen nach Artikel 104b des Grundgesetzes denkbar. Die bisherigen Äußerungen der Bundesregierung zum geplanten Hochschulpakt lassen den Schluss zu, dass in seinem Rahmen auch dem steigenden Bedarf an qualifizierter Lehre Rechnung getragen werden soll. Die Strategie der Bundesregierung ist im Hinblick auf die Entwicklung der Hochschulen deshalb von großem Interesse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Von welchem Anstieg der Studierendenzahlen in den nächsten Jahren – auch nach regionalen Differenzierungen – geht die Bundesregierung bei ihren Planungen aus?
Wie werden sich die Kapazitäten der Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Jahren regional entwickeln?
Inwieweit hat der Bologna-Prozess, d. h. die Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor-Master-System, Einfluss auf die Lehrsituation an den Hochschulen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung grundsätzlich, durch die Einführung einer neuen Kategorie von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, die verstärkt der Lehre verpflichtet sind (lecturer), dem steigenden Lehrbedarf an den Hochschulen gerecht zu werden?
Wie soll sich die Einheit von Forschung und Lehre bei der Aufgabenstellung dieses Personenkreises widerspiegeln?
Welche Qualifikationswege sollen dieser neuen Kategorie offenstehen?
Wie sollen sie sich gegenüber den Juniorprofessoren auch im Hinblick auf weitere Qualifikationsmöglichkeiten abgrenzen?
Sind – ähnlich wie bei den Juniorprofessuren – Befristungsregelungen für diese neue Kategorie geplant oder sollen grundsätzlich Möglichkeiten einer unbefristeten Beschäftigung geschaffen werden?
Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch von ihr im Rahmen des Hochschulpakts unterstützte geeignete Personalmaßnahmen den sog. Instrumentekasten der Hochschulen im Hinblick auf den steigenden Lehrbedarf zu vergrößern und zu verbessern?
Wie schätzt die Bundesregierung insbesondere die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer über das Pensionsalter hinaus ein?
In welchem Umfang könnte dies zur Verbesserung des Lehrangebotes beitragen?
Welche Maßnahmen zur Verstärkung der Rückwanderung von derzeit im Ausland tätigen deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zum Schließen der Personallücke an den Hochschulen werden von der Bundesregierung erwogen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die zu erwartenden Auslastungsdifferenzen zwischen den alten und neuen Bundesländern abzumildern?
Welche Rolle spielt bei solchen Überlegungen die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des CHE ggf. auf Zeit zur Überbrückung von Kapazitätsengpässen Studienplätze an ausländischen Hochschulen „einzukaufen“?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf den seit Jahren diskutierten Wissenschaftstarifvertrag, der von der letzten Bundesregierung befürwortet wurde, für die Hochschulen unterstützend und koordinierend tätig zu werden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den steigenden finanziellen Bedarf der Hochschulen auf Grund der prognostizierten und erwünschten Steigerung der Studierendenzahlen insgesamt ein?
Welcher Beitrag des Bundes zur Bedarfsdeckung ist mittelfristig, d. h. bis zum Ende der Legislaturperiode, geplant?
In welcher Höhe sind in den folgenden Jahren im Rahmen des kommenden Hochschulpakts die finanziellen Beiträge des Bundes speziell zur Verbesserung der Lehrsituation vorgesehen?
Welche Gründe gibt es – ggf. bei einzelnen Bundesländern –, die einer zügigen Verabschiedung des Hochschulpakts bislang entgegenstanden?
Welche Pläne der Bundesregierung existieren, wenn der Hochschulpakt möglicherweise wegen der Blockade einzelner Bundesländer scheitert?
Welche Initiativen zur qualitativen Verbesserung und Angleichung des europäischen Hochschulraums sind von der Bundesregierung im Zuge der kommenden Ratspräsidentschaft bei der EU zu erwarten?