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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verwaltungsvorgänge 3.0 - Blockchain statt Schriftformerfordernis

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1628603.01.2020

Verwaltungsvorgänge 3.0 – Blockchain statt Schriftformerfordernis

der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen , Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Schon lange wecken Behördengänge bei den Bürgerinnen und Bürgern zu allererst negative Assoziationen – lange Wartezeiten, umständliche Formulare und Dienst nach Vorschrift (siehe: https://initiatived21.de/publikationen/egovernment-monitor-2019/). Die konsequente Nutzung moderner Technologien kann den Grundstein für einen Imagewechsel legen. Viel wichtiger sind aber nach Ansicht der Fragesteller die positiven Folgen für die Bevölkerung selbst.

Durch Distributed-Ledger-Technologien (DLT) können Daten z. B. aus Formularen dezentral und trotzdem für alle autorisierten Teilnehmer zugänglich gespeichert werden. Das stellt nach Ansicht der Fragesteller sicher, dass bearbeitende Stellen in einer Behörde auf stets aktuelle Angaben für ihre Entscheidungen zugreifen können. Das Weiterreichen von Akten auf dem Dienstweg entfällt ebenso, wie die bisher oft erforderliche Mehrfacheingabe derselben Daten durch diejenigen, die eine Verwaltungsdienstleistung in Anspruch nehmen möchten. Gleichzeitig werden nach Ansicht der Fragesteller Lösungen für eine gesicherte digitale Identität möglich, mit der Antragstellende sich ohne vor Ort sein zu müssen, eindeutig ausweisen können. Das erspart nach Ansicht der Fragesteller in Zukunft den Gang zum Amt. Ein Verwaltungsvorgang kann per Mausklick ausgelöst werden und das Ergebnis digital zurückgegeben werden – sei es abrufbar auf einer Plattform oder als verschlüsselte E-Mail. Eine Blockchain hat nach Ansicht der Fragesteller das Potential, zum Kernstück einer modular aufgebauten, modernen Verwaltung zu werden, die den Ansprüchen gerecht wird, die Bürgerinnen und Bürger auch an andere Dienstleister stellen.

Bereits seit längerem werden Erfordernisse zum persönlichen Erscheinen und der Schriftform im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf den Prüfstand gestellt. Im letzten Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit von Schriftform und persönlichem Erscheinen wurde noch festgestellt, dass die Schriftform in 80 Prozent der verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften nicht verzichtbar ist. Blockchainbasierte Anwendungen ermöglichen eine revisionssichere elektronische Ablage und gegen Verlust gesicherte Aufbewahrung von Dokumenten ebenso wie verschlüsselte Abfragen aus der Datenbank und können so einige Hinderungsgründe ausräumen (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2016/bericht-schriftformerfordernisse.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Die Bundesregierung hat auch in ihrer Blockchain-Strategie be­greifenswerterweise erneut zugesagt, Verwaltungsleistungen zu identifizieren, „bei denen von der Schriftform und dem persönlichen Erscheinen abgewichen werden kann“ (Blockchain-Strategie der Bundesregierung, Z. 882 f.). Angesichts des nach Ansicht der Fragesteller bereits erheblichen Rückstandes (vgl. www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-Stand-Digitalisierung-Verwaltungsdienstleistungen) bei der digitalen Transformation in der Verwaltung duldet das nach Ansicht der Fragesteller keinen Aufschub. Unser internationaler Rückstand bringt nach Ansicht der Fragesteller dabei immerhin einen Vorteil mit sich: Wir können uns an den in anderen Ländern erprobten Verfahren orientieren und die passendsten übernehmen. In der Vergangenheit stand die moderne deutsche Verwaltung Pate für Länder auf der ganzen Welt. Jetzt ist es nach Ansicht der Fragesteller an der Zeit, dass auch wir von anderen Ländern auf der ganzen Welt lernen, wie moderne Verwaltung heute geht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie weit ist die unter Nummer 4.7 ihrer Blockchain-Strategie genannte Untersuchung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes fortgeschritten? Wie sieht der zugrundeliegende Zeit- und Meilensteinplan aus?

2

Wann wird es nach Einschätzung der Bundesregierung so weit sein, dass die Bürgerinnen und Bürger keine Zeit mehr auf Ämtern und bei Behörden verbringen müssen, weil alle Verwaltungsleistungen online zugänglich sind? Wann gilt das für die ausschließlich in der Verantwortung des Bundes liegenden Verwaltungsleistungen?

3

Hat die Bundesregierung in den im Folgenden genannten Bereichen bereits überprüft, bei welchen Verwaltungsleistungen und Verwaltungsaufgaben von der Schriftform und/oder dem persönlichen Erscheinen abgewichen werden kann? Wenn nein, wann ist das geplant? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach Bereich und möglichst nach Verwaltungsleistung aufschlüsseln

a) bei die (Binnen-)Schifffahrt betreffenden Verwaltungsleistungen,

b) im Bereich der das Waffenrecht betreffenden Verwaltungsleistungen,

c) im Bereich der Flugsicherung,

d) im Bereich der Arzneimittelsicherheit,

e) im Transplantationen betreffenden Bereich,

f) bei die Stammzellforschung betreffenden Verwaltungsleistungen,

g) bei Verwaltungsleistungen, die im Rahmen der Berufsausbildung anfallen,

h) bei Verwaltungsleistungen, die in den Bereich der bundeseigenen Beschaffung fallen?

4

Hat die Bundesregierung bei Verwaltungsleistungen aus den im Folgenden genannten Lebenslagen von Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen bereits geprüft, bei welchen Verwaltungsleistungen und Verwaltungsaufgaben von der Schriftform und/oder dem persönlichen Erscheinen abgewichen werden kann? Wenn nein, ist das geplant? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach Lebenslage und möglichst nach Verwaltungsleistung aufschlüsseln)

a) bei der Änderung von Personenstandsdaten,

b) beim Beantragen von Elterngeld, Kindergeld, Pflegegeld und vergleichbarer an unterschiedliche Lebenssituation gebundener Leistungen,

c) dem Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen,

d) für den Nachweis der Arbeitserlaubnis,

e) beim Im- und Export sowie dem Transport von Waren,

f) bei der Erfüllung von statistischen Berichtspflichten durch Unternehmen oder Behörden,

g) bei Kontakten mit der Verwaltung als Arbeitgeber?

5

Kommen blockchainbasierte Anwendungen nach Ansicht der Bundesregierung für Vorgänge in Frage, in denen Dokumente oder Kopien von Dokumenten im Rahmen eines Verwaltungsprozesses vorgelegt werden müssen, die ursprünglich von staatlichen Stellen ausgegeben wurden?

6

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits überprüft, ob blockchainbasierte Lösungen mit eindeutigem und unveränderlichem Zeitstempel für Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen genutzt werden können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, ist das geplant? Welche rechtlichen Hürden könnten einer blockchainbasierten Widerspruchslösung nach Ansicht der Bundesregierung entgegenstehen?

7

In welchen der genannten Bereiche ist, nach Auffassung der Bundesregierung, das Fehlen einer sicheren blockchainbasierten Identität der alleinige oder wesentliche Hinderungsgrund für eine Abkehr von Schriftformerfordernissen oder der Pflicht zum persönlichen Erscheinen?

8

Sieht die Bundesregierung Einsatzmöglichkeiten für blockchainbasierte Technologien in Verwaltungsprozessen, die eine Beurkundung erfordern? Wenn ja, ab wann, und wenn nein, bitte ausführen, aus welchen Gründen nicht?

9

Ist, nach Ansicht der Bundesregierung, eine bundeseinheitliche Urkundenrolle auf einer Blockchain rechtlich möglich? Wenn nein, welche Vorschriften stehen dem entgegen?

10

Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung zur Prüfung in den noch nicht geprüften Bereichen aus? Hat die Bundesregierung eine Priorisierung vorgenommen?

11

Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung in den Bereichen aus, in denen das Ergebnis der Prüfung den Bedarf und die Sinnhaftigkeit des Einsatzes mittels blockchainbasierter Lösungen ergeben hat?

12

Welche möglichen Anwendungen der Blockchain-Technologie bieten nach Ansicht der Bundesregierung eine Möglichkeit, die in Länderverantwortung liegenden Verwaltungsaufgaben bundeseinheitlich zu gestalten und so beispielsweise den Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen den Wechsel zwischen Bundesländern zu erleichtern?

13

Wirkt die Bundesregierung bei den Bundesländern auf bundeseinheitliche, blockchainbasierte Lösungen hin? Wenn ja, wie?

14

Steht die Bundesregierung im Austausch mit anderen Staaten oder Vertretern substaatlicher Verwaltungseinheiten in anderen Staaten, die ihre Abläufe bereits weiter digitalisiert haben? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus für die Nutzung von Blockchain-Lösungen in der Verwaltung gewinnen können?

15

Wie werden die gewonnenen Erkenntnisse von der Bundesregierung in Deutschland umgesetzt oder verbreitet?

16

Welche Schlussfolgerungen und Umsetzungsschritte hat die Bundesregierung aus den Empfehlungen abgeleitet, die sich in der Publikation „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“ (www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/300864/476004/12c91fffb877685f4771f34b9a5e08fd/2017-10-06-download-nkr-gutachten-2017-data.pdf), insbesondere mit Bezug auf die Umsetzung datenschutzkonformer Verknüpfung von Personendaten (S. 28) abgeleitet? Wurde die Umsetzung begonnen? Wenn ja, wie ist der Stand? Wenn nein, warum nicht? Welche weiteren Empfehlungen wurden geprüft, und mit welchem Ergebnis?

17

Wie wirkt die Bundesregierung auf die europäische Rechtsetzung dort ein, wo nach Ansicht der Bundesregierung europäisches Recht dem Absehen von der Schriftform oder dem persönlichen Erscheinen entgegensteht?

a) Wo war die Bundesregierung hierbei bisher erfolgreich?

b) An welchem Widerstand ist eine Änderung in den anderen Fällen gescheitert?

Berlin, den 11. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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