Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Verkehrsprojekten
der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten wird nach Ansicht der Fragesteller immer wieder als Hindernis für das zügige Vorankommen bei Planung und Realisierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen genannt. Dabei bietet die Richtlinie eine ganze Reihe von Spielräumen, welche die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union schon heute nutzen können, um wichtige Projekte schneller zu realisieren, wenn sich die Anwendung der Richtlinie nachteilig auf den Zweck des Projekts auswirken würde. Die Vermutung liegt nach Ansicht der Fragesteller daher nahe, dass dieses in den verschiedenen Mitgliedstaaten auch unterschiedlich gehandhabt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Beabsichtigt die Bundesregierung im Sinne des Artikels 2 Absatz 5 der Richtlinie 2011/92/EU Straßenbauprojekte durch einen besonderen einzelstaatlichen Gesetzgebungsakt zuzulassen?
Wenn ja, welche Projekte?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung für Verkehrsprojekte bereits Alternativen im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie 2011/92/EU entwickelt?
Wenn ja, für welche Projekte?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie 2011/92/EU mit der Europäischen Kommission Verhandlungen aufgenommen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben diese geführt?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung für Infrastrukturprojekte im Bereich der Bundesfernstraßen oder der Bundesschienenwege die Festschreibung von Schwellenwerten im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 Satz 2 der Richtlinie 2011/92/EU?
Wenn ja, für welche Projekte?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die in Anhang I der Richtlinie 2011/92/EU genannte Mindestabschnittslänge von 10 km beim Bau von neuen vier- oder mehrspurigen Straßen oder bei der Verlegung und/oder dem Ausbau von bestehenden ein- oder zweispurigen Straßen für sachgerecht?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, plant sie, eine Änderung der Regelung derart zu beantragen, dass gewährleistet ist, dass der Ausbau zumindest bis zur nächsten Kreuzung bzw. zur nächsten Abfahrt ermöglicht wird?