Planungsbeschleunigung von Verkehrsprojekten am Beispiel der B 10 – Raum Geislingen
der Abgeordneten Christian Jung, Frank Sitta, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind die Verkehrsprojekte „B10 Geislingen Ost – Geislingen Mitte“ (Teilprojekt 1) und „Geislingen Mitte – Geislingen Ost“ (Teilprojekt 2) enthalten.
Der Vorentwurf des Teilprojektes 1 ist seit dem 11. März 2013 in Bearbeitung. Das Projekt selbst ist als „Vordringlicher Bedarf“ (VB) im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestuft.
Der Vorentwurf des Teilprojektes 2 ist seit dem 11. März 2013 in Bearbeitung. Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem „Weiteren Bedarf“ (WB) mit Planungsrecht zugewiesen, damit mit der Planung begonnen werden kann.
Lange Planungszeiten für die Verkehrsprojekte stoßen bei der Bevölkerung immer wieder auf Unverständnis, da diese doch in der Regel eine Verkehrsentlastung für betroffene Gemeinden darstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Liegen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur alle erforderlichen Unterlagen zur Erteilung des Gesehenvermerkes für beide Projekte vor?
Wenn nein, welche Unterlagen fehlen?
Kam es aufgrund fehlender oder unvollständiger Unterlagen zu Verzögerungen beim Planfeststellungsverfahren beider Projekte?
Wurden vorläufige Planungsunterlagen mehrfach vom Bund an das Land Baden-Württemberg zurückgesendet, und wenn ja, warum?
Wann kann mit der Erteilung des Gesehenvermerkes für beide Projekte gerechnet werden?
Wann lagen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Unterlagen beider Projekte erstmalig vor?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Erstellung der Genehmigungsplanung für beide Projekte?
Wann kann nach Ansicht der Bundesregierung das Planfeststellungsverfahren für beide Projekte eingeleitet werden?
Wie oft fand ein Datenaustausch der beiden Projekte zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Land Baden-Württemberg (Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg) statt, welche Gründe gab es dafür, und welcher Übertragungsweg wurde gewählt (digital, analog)?
Wurden Planungskapazitäten für beide Projekte zugunsten anderer Projekte abgezogen?
Wenn ja, für welche Projekte, und welche Gründe lagen dafür vor?
Können beide Projekte im Geltungszeitraum des Bundesverkehrswegeplans 2030 bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. kann mit ihrer Realisierung begonnen werden?