Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In jüngerer Zeit gab es an verschiedenen Instituten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuF) gravierende Anschuldigungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten, Mobbingvorwürfen, Machtmissbrauch und anderem. Die Antworten der Bundesregierung auf die kleinen Anfragen der Fraktion der FDP: „Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen und daraus folgende Untersuchungen“ (Bundestagsdrucksache 19/12165) sowie „Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12165)“ (Bundestagsdrucksache 19/14796) ließen aus Sicht der Fragesteller noch wichtige Fragen offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
War der Bundesregierung – auch wenn sie selbst nicht die Adressatin war – der in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12165)“ (Bundestagsdrucksache 19/13751) zitierte Brief bekannt, aus dem hervorging, dass in einem der jüngeren Fälle die Anschuldigungen nur in anonymisierter Form vorgetragen wurden, was „eine Stellungnahme der Direktorin erschwert“ habe, was bedeutet, dass die Angeschuldigte und ihre Vertreter keine angemessene Möglichkeit hatten, auf die Vorwürfe einzugehen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1a auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
a) Ist dieses Schreiben, das an die wissenschaftlichen Mitglieder der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) ging, den Mitgliedern des Senats der MPG, dem auch die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek angehört, zur Kenntnis gebracht worden?
b) War der Bundesministerin Anja Karliczek in diesem Zusammenhang bzw. unabhängig davon dieses Schreiben in Bezug auf den konkreten Fall bei der MPG bekannt? Wenn ja, seit wann? Wenn ja, wie hat sie darauf reagiert?
c) War das Schreiben Führungskräften bzw. Mitarbeitern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bekannt? Wenn ja, seit wann? Wenn ja, wie wurde damit umgegangen bzw. darauf reagiert?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, wenn ihr keine anderen, ähnlich gelagerten Fälle von Anonymisierung bekannt sind (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 19/14796), dass in diesem Fall in der geschilderten Form anonymisiert wurde und in allen anderen Fällen nicht?
Hat die Bundesregierung dazu jemals bei der MPG nachgehakt? Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Passage in dem ihr jetzt oder bereits früher bekannten Schreiben, wonach sich die eingesetzte Kommission „gezwungen“ sah, „die ihr namentlich bekannten Personen nur in anonymisierter Form in den Bericht aufzunehmen, obwohl dies eine Stellungnahme der Direktorin erschwert hat.“?
a) Entsprach dieses Vorgehen den damals gültigen Richtlinien zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)? Wie gestalteten sich die von der MPG in diesem Fall angewandten Standards im Vergleich zu den Standards des neu gefassten und am 1. August 2019 in Kraft getretenen Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG?
b) War in diesem Fall aus Sicht der Bundesregierung eine sachgerechte Verteidigung der Angeschuldigten möglich, wenn selbst der Autor des Schreibens, der Präsident der MPG, dies bezweifelt?
c) Wie ist die im Schreiben des MPG-Präsidenten dargestellte Einschränkung der Verteidigungsrechte nach Auffassung der Bundesregierung zu begründen?
d) Sind der Bundesregierung Wünsche der Angeschuldigten nach Aufhebung der Anonymität der Anschuldigenden bekannt? Wenn ja, weshalb wurden die Wünsche der Anschuldigenden nach Wahrung der Anonymität höher gewertet als die Wünsche der Angeschuldigten nach Aufhebung der Anonymität?
e) Wo genau liegt aus Sicht der Bundesregierung die Verbesserung in der von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/14796 genannten Leitlinie 18 aus dem neu gefassten und am 1. August 2019 in Kraft getretenen Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG gegenüber den bis dato gültigen Leitlinien in Bezug auf die Verteidigungsmöglichkeiten Angeschuldigter bei anonymen Anschuldigungen?
Welche Möglichkeiten hatte die Angeschuldigte nach Kenntnis der Bundesregierung in dem vorliegenden Fall, Einsicht in die der Untersuchungskommission vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen und Aussagen Hinweisgebender zu nehmen?
a) In welcher Form wurde die Angeschuldigte nach Kenntnis der Bundesregierung über ihre Rechte und Möglichkeiten zur Einsichtnahme informiert?
b) In welcher Form wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorgehen mit den Beteiligten abgestimmt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
c) War die von den Vorwürfen Betroffene oder ihr Rechtsvertreter in diese Abstimmung einbezogen?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung die laut der Leitlinie 6 des neu gefassten und am 1. August 2019 in Kraft getretenen Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG vorgesehene Ombudsperson bereits in dem vorliegenden Fall?
Wenn nein, wie wurde dieser Mangel kompensiert?
Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in dem vorliegenden Fall bei der MPG dem Grundsatz der Unschuldsvermutung Rechnung getragen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
In welcher Form ist bislang bei Bedarf eine Schulung der Vertreterinnen oder Vertreter der Bundesregierung durch entsprechende mandatsbezogene Fortbildungen erfolgt, wie von der Bundesregierung dargelegt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
a) Wie oft ist dies bisher geschehen?
b) In welchen Fällen ist dies geschehen, und welche Kenntnisse wurden jeweils vermittelt?
c) Ist es im Zusammenhang mit dem vorgenannten Fall bei der MPG geschehen?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren von Beteiligten an Verfahren zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens die Möglichkeit genutzt, den Rechtsweg zu beschreiten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
In welchen Instituten der AuF haben sich die vier Fälle von grundsätzlicher Bedeutung, bei denen das jeweilige Aufsichtsgremium durch die Geschäftsleitung informiert wurde, ereignet (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10a bis 10c auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
a) Handelte es sich dabei jeweils um Mobbing, wissenschaftliches Fehlverhalten oder anderes (bitte aufschlüsseln)?
b) Waren in allen dieser vier Fälle Leitungspersonen betroffen? Wenn nein, auf welchen Hierarchieebenen spielten sich die Fälle ab (bitte aufschlüsseln)?
c) Gehörte der vorgenannte konkrete Fall bei der MPG zu diesen Fällen, die dem Aufsichtsgremium durch die Geschäftsleitung vorgelegt wurden?
d) Wenn ja, wie kamen die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung ihrer Aufsichts- und Beratungspflicht nach?
e) Wenn nein, warum nicht, obwohl die Betroffene eine wichtige Leitungsperson war?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Häufung der Fälle von Mobbing und Machtmissbrauch bei den Instituten der MPG in den vergangenen fünf Jahren (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es bei der MPG als einziger der AuF etliche Fälle von Machtmissbrauch gab?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass sich die Fälle von Mobbing bei Instituten der MPG sowie der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) häufen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Führungsstrukturen bei der MPG und der FhG diese Fälle von Mobbing und Machtmissbrauch begünstigen?
Wenn ja, gibt es Pläne, hieran etwas zu ändern? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Hat die betroffene Person, die freiwilligen Verzicht auf ihre Leitungsfunktion geleistet hat, nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt erneut die Möglichkeit, eine Leitungsfunktion, ggf. auch in der ursprünglichen Ausgestaltung zu übernehmen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
Hat die Bundesregierung substanzielle Kenntnisse darüber, ob die Gleichstellungsbeauftragten der AuF tatsächlich in Fällen von Abmahnung, Kündigung sowie Aufhebungsvertrag, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand und vergleichbare Entscheidungen eingebunden sind, wie es die Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) und die dazu getroffenen organisationsspezifischen Regelwerke vorsehen (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27 bis 30 sowie 19a bis 19d auf Bundestagsdrucksache 19/14796), oder vertraut sie lediglich darauf?
Wer kontrolliert in den AuF die Einhaltung der AV-Glei und der dazu getroffenen organisationsspezifischen Regelwerke?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse dazu, ob die Gleichstellungsbeauftragte in dem vorgenannten konkreten Fall der MPG eingebunden war?
a) In welcher Form gab es dazu, beispielsweise anlässlich der Kleinen Anfrage der Fragesteller „Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12165)“ – Bundestagsdrucksache 19/13751, Rücksprachen zwischen der Bundesregierung und der MPG? Wenn ja, wann, und durch wen auf welcher Ebene?
b) Hat sich die MPG zur Frage der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten geäußert?
c) Wie genau war diese Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten ausgestaltet?
Welche Konsequenzen hat es aus Sicht der Bundesregierung in dem vorgenannten Fall unter der Voraussetzung, dass die Gleichstellungsbeauftragte entgegen der bisherigen allgemeinen Einschätzung nicht eingeladen war?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass formulierte Standards bzw. Kompetenzen der Führung, wie es sie in vielen Bereichen der Wirtschaft, aber auch in zivilgesellschaftlichen Organisationen gibt, wichtig sind für die Unternehmenskultur der AuF, aber auch für die Beurteilung von Fällen wie Machtmissbrauch u. a. wichtig sein könnten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
Welche definierten Kriterien, Kompetenzen und Standards zur Beurteilung der Tätigkeit von Führungskräften gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vier AuF? Sind diese einheitlich in jeder AuF oder in jeder AuF individuell? Sind diese innerhalb der einzelnen AuF individuell oder institutsspezifisch festgehalten? Seit wann jeweils (bitte aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen innerhalb der letzten fünf Jahre wurde das Führungsverhalten von Geschäftsleitungen durch die Aufsichtsgremien begutachtet? In wie vielen besonders vorgelegten Fälle (s. Frage 9 dieser Kleinen Anfrage) handelte es sich um Führungsfehlverhalten von Geschäftsleitungen?
Was hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Einführung der unterschiedlichen Personalentwicklungskonzepte der vier AuF, wie sie auch im jährlichen Monitoringbericht des Paktes für Forschung und Entwicklung III beschrieben werden, hinsichtlich der tatsächlichen Führungsqualitäten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verbessert?
Wo ist aus Sicht der Bundesregierung ggf. noch Nachsteuerungsbedarf bei den Personalentwicklungskonzepten?
Wie wird dem jeweils nachgekommen (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)?
Werden im Zuge der Personalentwicklungskonzepte auch Führungsleitbilder und Kompetenzprofile für Führungskräfte entwickelt?
Wenn ja, wie sehen diese aus (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)?
Wird in den Angeboten für Führungskräfte auch die Problematik der Unconscious Bias angesprochen, und zwar sowohl im Zusammenhang mit dem Blick von Führungskräften auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch umgekehrt mit den Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre weiblichen und männlichen Führungskräfte?
Wenn nein, warum nicht?
Was geschieht, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die ihnen angebotenen Veranstaltungen für die jeweilige Leitungsebene nicht wahrnehmen wollen (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)?
Wird die Führungskultur in Ein-Jahres- bzw. Viertel-Jahresintervallen (wie in der Wirtschaft häufig üblich) gemessen?
Wenn ja, nur auf Gesamtorganisationsebene oder auch auf Einheiten mit mindestens zehn Mitarbeitern?
Wenn nein, werden die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung darauf hinwirken, dass eine regelmäßige Organisationsdiagnostik stattfindet?
Was unternimmt die Bundesregierung, nachdem die MPG 2019 erstmals eine institutionsweite, unabhängige Abfrage zum Thema „Workplace Culture and Atmosphere in the Max Planck Society“, an der sich etwa 9.000 Mitarbeitende beteiligten, und die FhG letztmals 2015 eine FhG-weite Mitarbeitenden-Befragung durchgeführt hat, damit diese zwei AuF auf dem Gebiet der Organisationsdiagnostik kontinuierlich aktiv bleiben (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 38 und 39 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit auch die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) und die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) überhaupt erst auf dem Feld der Organisationsdiagnostik tätig werden?
Wie ist bei diesen beiden AuF jeweils der aktuelle Stand (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 38 und 39 auf Bundestagsdrucksache 19/14796)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass sich die MPG 2018 auch in Anbetracht der Fälle von Mobbing, Machtmissbrauch und anderem in den letzten Jahren erst reichlich spät dafür entschieden hat, eine zentrale Personalentwicklung einzurichten?
Wenn nein, warum nicht?
Wie oft wurde das externe Meldesystem der MPG seit Juli 2018 bis Ende 2019 in Anspruch genommen?
In wie vielen Fällen erhielt die MPG dazu eine Mitteilung?
Worum handelte es sich in diesen Fällen?