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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wissenschaftliche Weiterbildung im EU-Beihilferecht

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

05.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1660220.01.2020

Wissenschaftliche Weiterbildung im EU-Beihilferecht

der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg, Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. h.c. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das EU-Beihilferecht regelt den staatlichen Eingriff auf den Wettbewerb innerhalb der EU. Seit 2007 gilt dieser Rechtsrahmen auch für nicht gewinnorientierte Hochschulen. Grundsätzlich wird im EU-Beihilferecht zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten unterschieden, wobei wirtschaftliche Tätigkeiten dem Beihilfeverbot unterliegen. Weiterbildung wird nicht explizit eingestuft, womit grundsätzlich unklar bleibt, wie genau mit Weiterbildungsangeboten beihilferechtlich zu verfahren ist. Wird Weiterbildung aber auf dem freien Markt angeboten, so wird sie gemäß deutscher Rechtsauslegung als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft. Dies geht aus einem Leitfaden der KMK aus dem Jahr 2017 hervor, der Hochschulen bei der Interpretation des Beihilferechts helfen soll (www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2017/2017_09_22-Leitfaden-Wirtschaftliche-Nichtwirtschaftliche-Taetigkeit.pdf). Hier wird neben anderen Kriterien unter anderem die Nutzung der Angebote durch Dritte eindeutig einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugewiesen. Daraus folgt, dass Hochschulen, die Weiterbildung extern anbieten wollen, diese Angebote nicht aus den ihnen zugewiesenen staatlichen Mitteln finanzieren dürfen. Dies führt nach Ansicht der Fragesteller zu einer Verteuerung der Angebote und hemmt zudem deren Entwicklung.

Bei der Beihilfe handelt es sich EU-rechtlich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der nur recht vage formuliert ist und deshalb einen gewissen Auslegungsspielraum lässt. Diesen Spielraum nutzen die 16 Landeshochschulgesetze trotz Leitfaden der KMK in unterschiedlicher Weise. Während einige Landeshochschulgesetze den Begriff sehr streng auslegen und wissenschaftliche Weiterbildung sehr konsequent als wirtschaftliche Tätigkeit einstufen (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg), sind andere deutlich unsicherer (Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) oder machen keine rechtlichen Vorgaben (Berlin, Baden-Württemberg). Lediglich Schleswig-Holstein definiert wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen klar als hoheitliche Aufgabe, wobei diese Zuweisung laut KMK-Leitfaden nicht bei der Bewertung von wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit ausschlaggebend ist. Viele Landeshochschulgesetze lassen also den Hochschulen großen Spielraum bei der Auslegung des EU-Rechts und schaffen somit Unsicherheiten in der praktischen Anwendung (siehe hierzu: www.pedocs.de/volltexte/2017/14891/pdf/Maschwitz_et_al_2017_Finanzierung_wissenschaftlicher_Weiterbildung.pdf).

Hochschulen werden in der Nationalen Weiterbildungsstrategie als wichtige Akteure der Weiterbildung genannt. In der Praxis gestaltet sich die Teilhabe der Hochschulen am Weiterbildungsmarkt aus den genannten Gründen jedoch als schwierig. Für Hochschulen bieten sich kaum Anreize, Ressourcen in Weiterbildung zu investieren. Dies ist nach Auffassung der Fragesteller nicht im Sinne eines zukunftsgerichteten Weiterbildungssektors, in dem die wissenschaftliche Weiterbildung wichtige Grundlagen für die Berufsfelder der Zukunft legt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der wissenschaftlichen Weiterbildung durch Hochschulen vor dem Hintergrund der Nationalen Weiterbildungsstrategie und der Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen, wenn diese einem breiten Personenkreis zur Verfügung stehen sollen?

3

Welche wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote durch öffentliche Hochschulen in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele Teilnehmer wurden damit im vergangenen Jahr erreicht (bitte nach Hochschulen und Ländern auflisten)?

4

Wie haben sich das Angebot und die Teilnehmerzahlen an wissenschaftlicher Weiterbildung an öffentlichen Hochschulen in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?

5

Welche Vorgaben macht das EU-Beihilferecht nach Auffassung der Bundesregierung hinsichtlich der Weiterbildung an Hochschulen? Welche Folgen hat dies rechtlich und praktisch für das Angebot für wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung diese Vorgaben, und inwiefern hat sie sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung dieser Vorgaben eingesetzt (bitte erläutern und begründen)?

7

Wie werden diese Vorgaben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern und in anderen Mitgliedstaaten der EU interpretiert und umgesetzt (bitte nach Ländern bzw. Mitgliedstaaten auflisten und erläutern)? Wie bewertet die Bundesregierung diese Unterschiede?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung den Leitfaden der KMK zur Unterscheidung von wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten fachlich und politisch?

9

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über ähnliche Leitfäden aus anderen EU-Mitgliedstaaten vor? Wenn ja, welche, und wie bewertet sie diese?

10

Inwiefern und mit welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung zur Frage der Reform und Anwendung des EU-Beihilferechts bezüglich wissenschaftlicher Weiterbildung an Hochschulen im Austausch mit den Ländern, Hochschulen und hochschulpolitischen Verbänden?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweiligen landesgesetzlichen Interpretationen des EU-Beihilferechts vor dem Hintergrund des Leitfadens der KMK und der zu den Fragen 1 bis 9 gegebenen Antworten?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer von der KMK ausgearbeiteten verbindlichen Regelung zur Interpretation des EU-Beihilferechts hinsichtlich der Weiterbildung an Hochschulen vor dem Hintergrund der Ziele der Nationalen Weiterbildungsstrategie?

13

Wie bewertet die Bundesregierung das Angebot, die Durchführung und die Zertifizierung einzelner Module, Kurse oder Lehrveranstaltung an Hochschulen für den Weiterbildungsmarkt vor dem Hintergrund des EU-Beihilferechts?

14

Welchen politischen und rechtlichen Spielraum sieht die Bundesregierung zur weiterbildungsfreundlichen Anpassung des EU-Beihilferechts bzw. seiner Interpretation? Welche Chancen sieht die Bundesregierung in einer Änderung des EU-Beihilferechts, und wie könnte diese Änderung nach Meinung der Bundesregierung erreicht werden (bitte erläutern und begründen)?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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