Ganztagsanspruch für Betreuung im Grundschulalter
der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode haben CDU, CSU und SPD vereinbart, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2025 einzuführen (vgl. Koalitionsvertrag 19. Wahlperiode).
Zur Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder um Grundschulalter“ vorgelegt (https://www.bmfsfj.de/blob/140922/2d2adb7a229de2db695319e0f2e4a854/gesetzentwurf-bundesregierung-data.pdf).
Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich aus dem Gesetzentwurf Fragen an die Bundesregierung zur geplanten Umsetzung und Ausgestaltung des Sondervermögens.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionskosten für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter?
Welche Studien und/oder Gutachten über den Investitionsbedarf für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sind der Bundesregierung bekannt?
a) Zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien bzw. Gutachten (bitte nach Studie bzw. Gutachten sowie errechnetem Investitionsbedarf aufschlüsseln)?
b) Welche Investitionskosten werden in den Studien bzw. Gutachten aufgeschlüsselt (qualitativ bzw. quantitativ), und wie hoch fallen diese für die Teilbereiche „qualitativ“ und „quantitativ“ aus?
Was ist die Grundlage der Bundesregierung für die Berechnung eines Investitionsbedarfs von 2 Mrd. Euro für die Jahre 2020 und 2021 (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung)?
Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, das Sondervermögen auf zwei Jahre zu befristen?
Nach welchen Kriterien definiert die Bundesregierung quantitativen respektive qualitativen Ausbau im Sinne des vorliegenden Gesetzentwurfs?
Welche konkreten Investitionskosten ordnet die Bundesregierung dem qualitativen Ausbau und welche Ausgaben dem quantitativen Ausbau zu, und wie sollen die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf bereitgestellten 2 Mrd. Euro zwischen diesen Feldern aufgeteilt werden?
Welche Gespräche über die Gewährung von Finanzhilfen nach Artikel 104c des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 104b Absatz 2 GG haben seitens der Bundesregierung mit den Ländern und mit den kommunalen Schulträgern stattgefunden, um die auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs zu fördernden Investitionen zu spezifizieren?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen von Artikel 104c GG auch die Kinder- und Jugendarbeit mit Schulbezug zu fördern?
Wird die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren darauf hinwirken, dass anfallende Investitionskosten auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs von den Bundesländern nicht durch eine Erhöhung der Elternbeiträge gegenfinanziert werden?