BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Prüfungstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (G-SIG: 16010853)

<span>Zurückführung der Finanzaufsicht gem. Koalitionsvertrag, Bewertung nach Erfahrungsbericht, Finanzierung von BaFin und aufsichtsfremden Aufgaben, Aufsichtsintensität im EU-Vergleich, Verhalten bezüglich Sanierung der Allgemeinen Hypotheken Bank Rheinboden (AHBR), Umsetzung der Erlaubnispflicht für Finanztransfergeschäfte</span>

Fraktion

FDP

Datum

20.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/214429. 06. 2006

Prüfungstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Prüfungstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist in letzter Zeit wiederholt Gegenstand kritischer Presseberichte gewesen. So wurden im Rahmen der Sanierung der Allgemeinen Hypotheken Bank Rheinboden Vorwürfe gegen die BaFin erhoben (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 22. Juni 2006, S. 19).

Zuvor wurde im Rahmen des Betrugsfalles der Heros-Gruppe berichtet, dass es bei der Einzelfallbearbeitung der Umsetzung der Erlaubnispflicht für Finanztransfergeschäfte (§ 1 Abs. 1a Nr. 6 des Kreditwesengesetzes) seit dem 1. Januar 1998 in Bezug auf Geldtransportunternehmen durch die BaFin zu jahrelangen Verzögerungen gekommen ist und noch kein Konzept vorliegt, wie die acht Jahre alten Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) umgesetzt werden können (Handelsblatt vom 7. Juni 2006, S. 24 f.).

Die Bankenverbände halten laut einem Bericht des Handelsblatts vom 19. Juni 2006 (S. 23) die Prüfungspraxis der BaFin für übertrieben und sehen einen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zur europäischen Konkurrenz.

Der Korruptionsfall innerhalb der BaFin (Handelsblatt vom 20. April 2006, S. 23) wirft die Frage der Haftung und der Vollfinanzierung der Aufsicht durch die Beaufsichtigten auf.

Die Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die Finanzaufsicht durch die BaFin auf das notwendige Maß zurückzuführen: „Zur Erleichterung der Kreditvergabe durch die Banken werden wir auch die Regulierung der Finanzaufsicht auf das notwendige Maß zurückführen. Die Aufsicht der Kreditwirtschaft durch die BaFin ist zeitnah in 2006 anhand eines Erfahrungsberichtes zu bewerten. In diesem Bericht soll eine Bewertung seitens der Marktteilnehmer sowie des Überganges zur 100-prozentigen Kostenübernahme durch die Kreditinstitute erfolgen. Auf der Grundlage dieses Berichts wird die Rechts- und Fachaufsicht des BMF verstärkt und gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung der BaFin an den Prüfkosten zur Hebung von Effizienzreserven eingeführt.“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 16).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Hat die Bundesregierung bereits konkrete Pläne, die Finanzaufsicht durch die BaFin, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auf das notwendige Maß zurückzuführen?

2

Falls nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung, diese Pläne zu erarbeiten?

3

Wann wird die im Koalitionsvertrag angesprochene Bewertung der BaFin anhand eines Erfahrungsberichts voraussichtlich vorliegen?

4

Wann wird dieser Bericht den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt?

5

Wie viele und welche Marktteilnehmer werden für den Erfahrungsbericht befragt?

6

Von wem wird die Befragung durchgeführt?

7

Ist auch die Zusammenarbeit von BaFin und Deutscher Bundesbank gemäß § 7 KWG Gegenstand des Berichts?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vollfinanzierung der BaFin durch die Beaufsichtigten insbesondere vor dem Hintergrund des Korruptionsfalls bei der BaFin?

9

Wann plant die Bundesregierung, über die im Koalitionsvertrag angesprochene Selbstbeteiligung der BaFin zur Hebung von Effizienzreserven zu entscheiden?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, aufsichtsfremde Aufgaben (z. B. Geldwäschebekämpfung, Kontoabrufverfahren) künftig staatlich zu finanzieren?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufsichtsintensität durch die BaFin im Vergleich zu anderen EU-Ländern, insbesondere Österreich?

12

Inwieweit hat sich die Qualität der Aufsicht durch die BaFin parallel zur Ausweitung des Budgets (Ist 2003: 91,5 Mio. Euro, Soll 2006: 126,8 Mio. Euro) in gleichem Maße entwickelt?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung den Ertrag der Sonderprüfungen nach § 44 KWG?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der BaFin bezüglich der Sanierung der Allgemeinen Hypotheken Bank Rheinboden (AHBR)?

15

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die BaFin in Kauf genommen hat, dass beim Verkauf der AHBR an den Finanzinvestor Lone Star die Inhaber von Genussscheinen ihr Kapital verloren haben?

16

Hat die BaFin bereits vor dem Jahr 2001 nichts dagegen unternommen, dass die AHBR Derivategeschäfte unternahm, die gegen das Hypothekenbankgesetz verstießen?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorwürfe, die BaFin habe jahrelang dazu beigetragen, die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse der AHBR zu vertuschen und die Anleger in die Irre zu führen (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 22. Juni 2006, S. 19)?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Erlaubnispflicht für Finanztransfergeschäfte (§ 1 Abs. 1a Nr. 6 des Kreditwesengesetzes) seit dem 1. Januar 1998 in Bezug auf Geldtransportunternehmen, und inwieweit sieht sie Handlungsbedarf seitens der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Bundesregierung?

19

Wie begründet die Bundesregierung die Verzögerung der Einzelfallbearbeitung der BaFin und der Deutschen Bundesbank in diesem Zusammenhang?

20

Hätte die BaFin in den nicht abgeschlossenen Verfahren nach der gesetzlichen Regelung Erlaubnisse gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG erteilen können?

21

Wann erwartet die Bundesregierung einen Abschluss der noch ausstehenden Verfahren, und hält sie die Verfahrensdauer für angemessen?

22

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein Lösungskonzept für die noch nicht abgeschlossenen Verfahren aussehen?

Berlin, den 29. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen