Gebietskulisse der Düngeverordnung
der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Inkrafttreten der Düngeverordnung 2018 wurde eine Gebietskulisse festgelegt, wonach Deutschland in „grüne“, „weiße“ und „rote“ Gebiete eingeteilt wurde. Die Begründung der jeweiligen Einteilung wird mit den vor Ort gemessenen Nitratwerten im Grundwasser begründet. Dabei stellen die jeweiligen Gemarkungsgrenzen gleichzeitig die Grenzen der Gebiete dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche geologischen, pedologischen und topografischen Gegebenheiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einteilung in die Grundwasserkörper verwendet?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Werte, die von lokalen Ereignissen im Naheinzugsbereich der Messstelle beeinflusst werden und nicht repräsentativ für den gesamten Grundwasserkörper sind, nicht ausschlaggebend für den gesamten Grundwasserkörper sind?
Welchen Handlungsspielraum lässt die Bundesregierung den Bundesländern, um eine Binnendifferenzierung vorzunehmen, und beabsichtigt die Bundesregierung, das Messstellennetz zu verdichten, um trennschärfere Abgrenzungen vornehmen zu können?
Welche Wirksamkeitsanalysen zu den Maßnahmen der 2017 erlassenen Düngeverordnung hat die Bundesregierung veranlasst, und welche Ergebnisse sind dabei zu Tage getreten?
Anhand welcher Kriterien entscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung, ob eine Fläche dem „weißen“ oder „roten“ Gebiet zugeordnet wird?
Gelten, sofern eine Fläche im „roten“ Gebiet liegt, dann nach Kenntnis der Bundesregierung ausnahmslos alle zusätzlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen für „rote“ Gebiete gemäß dem noch zu verabschiedenden Referentenentwurf zur Novellierung der Düngeverordnung?
Inwiefern ist es von der Bundesregierung geplant, in den betroffenen „roten“ Gebieten eine Feinjustierung der Gebietsgrenzen vorzunehmen?