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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gefährdungsprognosen im Fall Anis Amri

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1735525.02.2020

Gefährdungsprognosen im Fall Anis Amri

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Rahmen der Beweisaufnahme des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode wurden wiederkehrend verschiedene Bewertungen des Bundeskriminalamtes zu Gefährdungssachverhalten im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 diskutiert. In diesem Zusammenhang besteht eine Diskrepanz zwischen Bewertungen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen und des Bundeskriminalamtes.

Das Bundeskriminalamt bewertet im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion Gefährdungssachverhalte, die von sogenannten Gefährdern und anderen potentiellen politisch motivierten Gewalttätern ausgehen. Seit 2017 nutzt das Bundeskriminalamt zur individuellen Gefährdungsprognose von Personen das Programm RADAR-iTE, die „regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus“ (s. www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2017/Presse2017/170202_Radarr.html). Bis zur Einführung von RADAR-iTE war lediglich eine sachverhaltsbezogene Einschätzung möglich. Dazu wurde mittels einer Skala von Stufe 8/8 bis Stufe 1/8 die Wahrscheinlichkeit eines Anschlags oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bewertet. Anis Amri, der spätere Attentäter vom Breitscheidplatz, wurde durch das Bundeskriminalamt zunächst mit der Stufe 7/8 und später mit der Stufe 5/8 („eher unwahrscheinlich“) bewertet (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2019-12/anschlag-breitscheidplatz-anis-amri-weihnachtsmarkt-berlin-ermittlungen-bka).

Aus Sicht der Fragesteller ist eine Einordnung der Gefährdungsprognosen im Fall Anis Amri im Vergleich zu anderen durch das Bundeskriminalamt vorgenommenen Bewertungen bzw. Prognosen auf dieser Informationsgrundlage nicht möglich. Es ist daher nach Auffassung der Fragesteller geboten, zu prüfen, ob sich bei der Bewertung des Anis Amri Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen Gefährdungsprognosen des Bundeskriminalamtes zeigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Personen waren jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 in welchen Phänomenbereichen als „Gefährder“ eingestuft (bitte aufschlüsseln)?

2

Wie viele Personen waren jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 in welchen Phänomenbereichen als „Relevante Person“ eingestuft (bitte aufschlüsseln)?

3

Wie viele Bewertungen von Gefährdungssachverhalten nahm das Bundeskriminalamt in den Jahren 2014 bis 2019 vor (bitte nach Jahren und Monaten aufschlüsseln)?

4

Nahmen darüber hinaus andere Bundesbehörden Bewertungen von Gefährdungssachverhalten vor?

a) Wenn ja, welche Behörden sind dies?

b) Wenn ja, wie viele Bewertungen von Gefährdungssachverhalten nahm die jeweilige Behörde in den Jahren 2014 bis 2019 vor (bitte nach Behörden und Jahren und Monaten aufschlüsseln)?

5

Inwiefern unterstützen andere Bundesbehörden das Bundeskriminalamt bei der Bewertung von Gefährdungssachverhalten (bitte erläutern)?

6

Zu wie vielen Einzelpersonen wurden im Zeitraum von 2014 bis 2019 in welchen Phänomenbereichen Gefährdungssachverhalte durch Bundesbehörden bewertet (bitte nach Behörden und Jahren und Monaten aufschlüsseln)?

7

Wie oft wurde in den Jahren 2014 bis 2019 in welchen Phänomenbereichen jeweils die Gefahrenprognose 1/8, 2/8, 3/8, 4/8, 5/8, 6/8, 7/8 und 8/8 durch das Bundeskriminalamt vergeben (bitte nach Jahren und Monaten aufschlüsseln)?

Berlin, den 30. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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