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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterstützung der Landespolizeien durch die Bundespolizei

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1737325.02.2020

Unterstützung der Landespolizeien durch die Bundespolizei

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Gemäß § 11 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) kann die Bundespolizei unter bestimmten Voraussetzungen zur Unterstützung von Landespolizeien angefordert werden. Die Mehrkosten für den Einsatz, also jene Kosten, die für die jeweiligen Beamtinnen und Beamten nicht entstanden wären, wenn sie nicht von der Polizei eines Landes angefordert worden wären, trägt in der Regel das Land. Die geleisteten, regulären Arbeitsstunden werden hingegen durch den Dienstherrn, die Bundespolizei, getragen, obwohl die Beamtinnen und Beamten diesem zur Zeit des Einsatzes nicht zur Verfügung stehen.

Laut Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unterstützten am 1. Mai 2019 851 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei in vier Bundesländern die jeweiligen Landespolizeien in der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 11 Absatz 1 BPolG (Bundestagsdrucksache 19/10441, S. 26).

Seit der Jahrtausendwende wurden bei den Landespolizeien Einsparungen bei Beschäftigten vorgenommen (Statistisches Bundesamt, 2018: Entwicklung der Beschäftigung im öffentlichen Dienst bis 2017). Obwohl im Bundesdurchschnitt zwischen den Jahren 2000 und 2017 inklusive der Bundespolizei eine gleichbleibende Beschäftigtenzahl zu verzeichnen war, waren bei den Beschäftigtenzahlen bei den Polizeien der Länder in den Jahren zwischen 2000 und 2017 in weiten Teilen der Republik teils massive Rückgänge zu verzeichnen. Beispielhaft ist an dieser Stelle die besonders drastische Reduktion von Beschäftigten bei der Landespolizei Sachsen-Anhalt genannt, die im vorliegenden Zeitraum mit einer um 36,3 Prozent verringerten Beschäftigtenzahl arbeiten muss (vgl. ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In welchen Fällen wurde die Unterstützung der Landespolizeien durch die Bundespolizei im Zeitraum zwischen 2010 und 2019 angefragt (bitte nach Bundesland, Jahr und Einsatzzweck aufschlüsseln)?

2

Unter Berufung auf welchen Absatz von § 11 BPolG wurden die in Frage 1 angeforderten Unterstützungsleistungen angefordert (bitte nach Absatz und Einsätzen aufschlüsseln)?

3

Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen bei den Landespolizeien von 2010 bis 2019 entwickelt (bitte nach Bundesland, absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln)?

4

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Gründe für den Rückgang des Personalbestandes der Länderpolizeien vor?

5

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Einsparungen von Personalkosten infolge des Rückgangs der Personalbestände der jeweiligen Länderpolizeien zwischen 2010 und 2019 vor?

6

Wie haben sich die Personalkosten der Bundespolizei von 2010 bis 2019 entwickelt?

7

Welche Kosten sind durch die Unterstützungsleistungen im Zeitraum zwischen 2013 und 2018 für den Bundeshaushalt entstanden (bitte nach Jahren und Einsätzen aufschlüsseln)?

8

Müsste nach Auffassung der Bundesregierung die Bundespolizei weniger häufig zur Unterstützung der Landespolizeien angefragt werden, wenn die Personalbestände der Landespolizeien höher wären?

9

In wie vielen Fällen sind Bundespolizistinnen oder Bundespolizisten dienstunfähig aus ihrem Unterstützungseinsatz zurückgekehrt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Arbeitsstunden Unterstützungsgesuche nach § 11 BPolG durch den Bund zu bezahlen sind?

Gibt es konkrete Pläne zur Änderung des BPolG hinsichtlich der Unterstützungsanforderung der Bundespolizei?

Berlin, den 30. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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