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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Städtebau und Innere Sicherheit

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1748303.03.2020

Städtebau und Innere Sicherheit

der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bis 2018 gehörte die bundesweite Baupolitik organisatorisch zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist das Bauressort jedoch in das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gezogen. Die Themen Bauen, Wohnen, Stadtplanung und Raumordnung sowie Landesplanung werden seither im selben Haus behandelt wie der gesamte Komplex Innere Sicherheit. Diese Konzentration kann genutzt werden, um Synergieeffekte bei der Abstimmung zwischen Baupolitik und modernen Sicherheitskonzepten zu erzielen.

Das Bauressort bietet für die Innere Sicherheit einen neuen präventiven Ansatz. Insbesondere Konzepte städtebaulicher Kriminalprävention bieten vielversprechende Möglichkeiten jenseits repressiver Maßnahmen. Die objektive Sicherheitslage wird durch baulich-technische Maßnahmen ganz erheblich beeinflusst. Menschliches Verhalten im Raum kann positiv gelenkt und kritische Verhaltensweisen entschärft werden (vgl. Schubert/Spieckermann/Veil in APuZ 12/2007 https://www.bpb.de/apuz/30586/sicherheit-durch-praeventive-stadtgestaltung-deutschland-und-grossbritannien?p=all, letzter Abruf 5. Februar 2020).

§ 1 Absatz 6 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) bietet eine Grundlage für eine räumlich ausgerichtete städtebauliche Kriminalprävention. Demnach sollen bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowohl die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse als auch die Sicherheit der Bevölkerung berücksichtigt werden (vgl. Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch § 1 Rn. 52 ff.). Derzeit wird dieses Gebot jedoch fast ausschließlich auf die Verkehrssicherheit bezogen.

Dabei zeigen Projekte wie beispielsweise die Einbindung des Landeskriminalamts Niedersachsen in städtebauliche Planungsprozesse ab dem Jahr 2003, dass vielfältige Möglichkeiten bestehen, die Sicherheit von Quartieren durch bauliche Faktoren zu beeinflussen (vgl. Abt/Schröder in Bauwelt 6/2017, S. 41 ff.). Insbesondere kann ein positiver Effekt auf das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger erzielt werden, den Videoüberwachung in diesem Maße nicht hat (vgl. a. a. O. S. 41). Wesentliche Faktoren, die das Sicherheitsgefühl beeinflussen, sind nämlich nicht zwingend strafrechtlicher Natur wie beispielsweise Unordnung, Verschmutzung oder fehlende Übersichtlichkeit von Quartieren.

Trotz dieser Möglichkeiten ist eine zielgerichtete Verknüpfung von Baupolitik mit Innerer Sicherheit durch die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller gegenwärtig allenfalls in Randbereichen zu beobachten. So unterstützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zwar Strategieprogramme wie „Soziale Stadt“ (vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/staedtebau/soziale-stadt/soziale-stadt-node.html, letzter Abruf 29. Januar 2020), in diesen spielt eine Verknüpfung von Sicherheitsaspekten mit Stadtentwicklung nach Ansicht der Fragesteller jedoch allenfalls eine untergeordnete Rolle. Wünschenswert wäre vielmehr ein koordinierter Ansatz, um die Möglichkeiten städtebaulicher Kriminalitätsprävention effektiv zu nutzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

In welchem Zusammenhang stehen aus Sicht der Bundesregierung Städtebaupolitik und Innere Sicherheit?

2

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung mit Blick auf die Schnittstelle von Städtebaupolitik und Innere Sicherheit?

3

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit durch städtebauliche Mittel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2018 eingeleitet und durchgeführt?

Welche Mittel sind den Ländern insoweit zur Verfügung gestellt worden (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

Welche Sicherheitskonzepte werden mit diesen Maßnahmen verfolgt?

4

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit durch städtebauliche Mittel, die bereits vor dem Jahr 2018 angelaufen sind, unterstützt die Bundesregierung auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch?

Welche Mittel werden den Ländern insoweit zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

Welche Sicherheitskonzepte verfolgen diese Maßnahmen?

5

Wie werden die Auswirkungen von Städtebauförderungsprogrammen wie „Soziale Stadt“ auf die Kriminalitätsentwicklung und das Sicherheitsgefühl evaluiert?

Welche Wirkung hat die Bundesregierung insoweit festgestellt?

6

Nach welchen Kriterien entscheidet sich, ob die Bundesregierung eine städtebauliche Maßnahme fördert?

Welche Bedeutung spielt hierbei die erhoffte Auswirkung der Maßnahme auf das Kriminalitätsaufkommen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung?

7

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung bei der Förderung städtebaulicher Maßnahmen den Sicherheitskonzepten „Target Hardening“, bei dem der physische Raum so gestaltet wird, dass er die Möglichkeiten zur Begehung von Straftaten reduziert und „Territorial Reinforcement“, bei dem Siedlungsgestaltung die soziale Kontrolle durch Bewohnerinnen und Bewohner und deren Partizipation stärken soll, zu (vgl. Abt/Schröder in Bauwelt 6/2017, S. 41, 42.)?

Dem welchem Prinzip wird insoweit Vorrang gewährt?

Wie werden Kosten und Nutzen der Prinzipien evaluiert?

8

Wie fördert die Bundesregierung die kooperative Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure wie beispielsweise Polizeibehörden, Wohnungsunternehmen und Kommunen, um die Umsetzung von Sicherheitskonzepten bei der Stadtplanung zu verbessern?

Welche Hilfe stellt die Bundesregierung insoweit Ländern und Kommunen zur Verfügung?

9

Welche städtebaulichen Sicherheitskonzepte unterstützt die Bundesregierung insbesondere durch die Sicherheitsbehörden des Bundes wie Bundeskriminalamt und Bundespolizei?

Welche Mittel und Informationen stellen Bundeskriminalamt und Bundespolizei insoweit zur Verfügung?

10

Wie wird innerhalb des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat dazu beigetragen, dass gemeinsame Baukonzepte und Sicherheitskonzepte erarbeitet werden?

Welcher Austausch besteht insoweit zwischen den Abteilungen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Umzug des Bauressorts in das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter dem Aspekt der Inneren Sicherheit?

Ist aus Sicht der Bundesregierung der Einfluss sicherheitspolitischer Erwägungen bei Bauförderung und Städtebauförderung durch den Umzug des Ressorts gestärkt worden?

12

Welche Auswirkungen hat städtebauliche Kriminalprävention aus Sicht der Bundesregierung auf das Kriminalitätsaufkommen?

Lässt sich aus der polizeilichen Kriminalstatistik ein positiver Effekt für Bundesländer oder Kommunen ermitteln, die aktiv städtebauliche Kriminalprävention betreiben?

Wenn ja, welche Auswirkungen beobachtet die Bundesregierung insoweit?

13

Wie fördert die Bundesregierung die Entwicklung von städtebaulichen Präventionsprojekten?

Unterstützt die Bundesregierung insoweit die Ausbildung von Architekten und anderen Berufen?

14

Wie unterstützt die Bundesregierung Landespräventionsräte oder kommunale Präventionsgremien?

Welches Potenzial für eine verstärkte Vernetzung dieser Gremien sieht die Bundesregierung?

15

Wie steht die Bundesregierung zu einer verpflichtenden Verankerung von Präventionserwägungen im Baugesetzbuch nach dem Vorbild des britischen Crime and Disorder Act?

Berlin, den 12. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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