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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Fahrbahnschäden auf Autobahnen in Mitteldeutschland

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1769909.03.2020

Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Fahrbahnschäden auf Autobahnen in Mitteldeutschland

der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Auf vielen Autobahnabschnitten in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind derzeit Geschwindigkeitsbegrenzungen für Autofahrer eingerichtet. Dafür gibt es naturgemäß verschiedene Ursachen. Neben Baustellen oder Unfallschwerpunkten ist häufig ein schlechter Fahrbahnzustand ursächlich für ein Tempolimit. So musste beispielsweise auf der Autobahn 4 im Freistaat Sachsen das Tempolimit in Folge des rasant schlechter werdenden Zustandes der Fahrbahn auf 60 km/h abgesenkt werden, um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten (www.freiepresse.de/zwickau/glauchau/nur-noch-tempo-60-auf-der-a4-artikel10469740). Die große Anzahl und Streckenlänge der Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden erzeugt, gerade bei lange verzögerter Fahrbahninstandsetzung, teilweise großen Unmut bei Verkehrsteilnehmern und verleitet oft zur Nichteinhaltung. Eine zeitnahe Beseitigung der ursächlichen Schäden sollte damit nach Auffassung der Fragesteller von höchstem politischen und volkswirtschaftlichen Interesse sein.

In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 12. Februar 2020 entgegnete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, auf die Frage, auf wie vielen Kilometern der Bundesautobahnen zum Stichtag 1. Januar 2020 Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden galten, dass die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in die Zuständigkeit der Landesbehörden falle und der Bundesregierung diese Zahlen dementsprechend nicht vorliegen würden.

Da die Länder bzw. die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften die Bundesautobahnen gemäß Artikel 90 des Grundgesetzes jedoch nur im Auftrag des Bundes verwalten und der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen ist, sollte es der Bundesregierung durch Abfrage bei den Ländern möglich sein, die entsprechenden Zahlen zu ermitteln. Vor dem Hintergrund der Aktualität des Themas sollte es zudem geboten sein, eine solche Abfrage noch vor dem Übergang der Auftragsverwaltung der Autobahnen auf die Autobahn GmbH des Bundes zum 1. Januar 2021 durchzuführen und dem Deutschen Bundestag die entsprechenden Zahlen zur Verfügung zu stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Auf wie vielen Kilometern der Bundesautobahnen in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen galten zum Stichtag 1. Januar 2020 Geschwindigkeitsbegrenzungen (bitte nach Land aufschlüsseln)?

2

Auf wie vielen Kilometern der Bundesautobahnen in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen galten zum Stichtag 1. Januar 2020 Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden (bitte nach Land aufschlüsseln)?

3

Auf wie vielen Kilometern der Bundesautobahnen in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen galten zum Stichtag 1. Januar 2020 die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden bereits seit drei Monaten oder länger (bitte nach Land aufschlüsseln)?

Berlin, den 26. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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