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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neubau des Forschungsschiffs ATAIR II

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

08.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1782012.03.2020

Neubau des Forschungsschiffs ATAIR II

der Abgeordneten Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) befindliche Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit Sitz in Hamburg und Rostock ist nach den Bestimmungen des Seeaufgabengesetzes (SeeAufgG) unter anderem zuständig für die Seevermessung und die meereskundliche Überwachung.

Hierfür bereedert es aktuell eine Flotte von fünf Arbeitsschiffen, wobei die seit 1987 in Dienst gestellte ATAIR durch einen Nachfolgerbau ab 2020 ersetzt werden soll.

Den Auftrag für den ATAIR II genannten Neubau eines Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffes erteilte das BSH im Dezember 2016 an die Werft Fr. Fassmer mit Sitz im niedersächsischen Berne.

Die Entwicklung des Schiffes, das über moderne Technologien verfügen und voraussichtlich in diesem Frühjahr fertiggestellt sein wird, erfolgte in enger Kooperation zwischen dem BSH, der Werft Fr. Fassmer und der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) (https://www.nwzonline.de/berne/berne-atair-geht-2020-auf-reisen-neues-forschungsschiff-in-berne-getauft_a_50,5,4208943555.html).

Die -Fraktion der FDP begrüßt generell die enge Zusammenarbeit von Bundesbehörden bei derartigen komplexen Vorhaben.

Sie stellt sich jedoch aufgrund der zu verzeichnenden Baukostensteigerung sowie der Vielzahl der durch Bundesministerien bereederten Schiffe die Frage, ob der kostspielige Neubau der ATAIR II zwingend notwendig war und nicht durch den Rückgriff auf andere Schiffe hätte vermieden werden können.

Gleichzeitig ergeben sich aus Sicht der fragestellenden Fraktion hinsichtlich des gewählten Vergabeverfahrens zum Bau des Schiffes verschiedene Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie begründet die Bundesregierung den Neubau der ATAIR II angesichts der umfassenden Flotte, die durch Bundesministerien bereedert wird?

2

Hatte die Bundesregierung die Option, die ATAIR durch andere bereits im Dienst stehende Schiffe des Bundes zu ersetzen, in Betracht gezogen (bitte mit Begründung)?

3

Welche konkreten Aufgaben sollen nach Kenntnisstand der Bundesregierung mit der ATAIR II ausgeführt werden (bitte nach Aufgabengebiet aufschlüsseln)?

4

Welche durch die Bundesregierung bereederten Schiffe können nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgaben der ATAIR II erfüllen (bitte mit Begründung)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob das BSH die ATAIR II anderen Institutionen zur Charter anbieten wird, und wenn ja, welchen (bitte mit Begründung)?

6

Welche Ausrüstungen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung an Deck der ATAIR II, und welchem Zweck dienen sie jeweils?

7

Ist die ATAIR II nach Kenntnis der Bundesregierung für einen Einsatz in anderen Gewässern neben der Nord- und Ostsee ausgerüstet, und wenn ja, in welchen (bitte mit Begründung)?

8

Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei der ATAIR II um ein reines Arbeitsschiff im Sinne der dem BSH gesetzlich zugewiesenen Aufgaben oder um ein Forschungsschiff mit erweiterten Einsatzmöglichkeiten (bitte mit Begründung)?

9

Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe Meeresforschung beziehungsweise meeresbiologische Forschung, und sieht sie die ATAIR II im Stande, diese auszuüben (bitte mit Begründung)?

10

Verfügt das BSH nach Kenntnis der Bundesregierung über die Zuständigkeit, meereskundliche Messfahrten durchzuführen (bitte mit Begründung)?

11

Aus welchen Gründen hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhandlungsverfahren als Verfahrensart für den Auftrag gewählt?

12

Ist aus Sicht der Bundesregierung das Verhandlungsverfahren beim Bau der ATAIR II mit § 3 EG VOB/A und anderen rechtlichen Bestimmungen vereinbar, wonach die Vergabe im offenen Verfahren zu erfolgen hat und nur in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden darf (bitte mit Begründung)?

13

Lag nach Kenntnis der Bundesregierung beim Neubau der ATAIR II ein Ausnahmefall vor, der ein Abweichen vom offenen Verfahren gerechtfertigt hat, und wenn ja, welcher (bitte mit Begründung)?

14

Wie viele, und welche Angebote lagen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bau der ATAIR II vor (bitte nach Anbieter und veranschlagter Bausumme aufgelisten)?

15

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Auftrag an den günstigsten Anbieter vergeben (wenn nein, bitte mit Begründung)?

16

Wie setzt sich der von der Firma Fassmer veranschlagte Preis von 114 Mio. Euro nach Kenntnis der Bundesregierung detailliert zusammen?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Werft beim Bau der ATAIR II mit ausländischen Zulieferern zusammengearbeitet hat, und wenn ja, mit welchen?

18

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein bauähnliches Schiff, die „Dr. Fridtjof Nansen“ für das norwegische Institut für Meereskunde für ca. 67 Mio. Euro gebaut wurde?

19

Worin sieht die Bundesregierung den Preisunterschied zwischen der ATAIR II und dem norwegischen Schiff begründet?

20

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch verfügbar ist, und ist dieses Vorgehen aus Sicht der Bundesregierung mit europäischem Recht vereinbar (bitte mit Begründung)?

21

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein direktes Leistungsverzeichnis für den Bau der ATAIR II ausgeschrieben (wenn nein, bitte mit Begründung)?

Berlin, den 13. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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