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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Feuerwehren - Ausstattung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

08.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag

Feuerwehren – Ausstattung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2019 darüber informiert, dass es im Januar 2020 in Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes fünf Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz (LF-KatS) an das Innenressort des Landes Nordrhein-Westfalen ausliefern werde, unter anderem zur Stationierung bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Düren. Das Bundesamt führt aus, die „Beschaffung weiterer nach Ausstattungskonzept vorgesehener Fahrzeuge mit Ausstattung und Gerät [werde] vom BBK zügig vorangetrieben. Dieses ist jedoch von der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel abhängig“.

Diese Begründung steht nach Ansicht der Fragesteller im Spannungsverhältnis zu früheren Ausführungen der Bundesregierung.

Grundlage für die Lieferung von insgesamt 216 LF-KatS und 108 Schlauchwagen Katastrophenschutz (SWKatS) durch das BBK ist das Ausstattungskonzept gemäß IMK-Beschluss vom 27. Juli 2007. Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9412 ergibt, konnte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung in 2019 bis zum 31. Oktober 2019 lediglich 13 Löschfahrzeuge übergeben sowie für Januar 2020 die Übergabe von neun weiteren Fahrzeugen in Aussicht stellen.

Die Abgeordnete Katharina Willkomm bat die Bundesregierung schriftlich, die Diskrepanz zwischen den NRW zugesagten und tatsächlich gelieferten Fahrzeugen zu erläutern. Diese Diskrepanz lag zum Zeitpunkt der Beantwortung laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bei insgesamt 169 Deutscher Bundestag Drucksache 19/17906 19. Wahlperiode 13.03.2020 Fahrzeugen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Katharina Willkomm auf Bundestagsdrucksache 19/15583).

Die Bundesregierung begründete die Auslieferungsverzögerungen sodann wie folgt: „Wesentliche Ursache für die Verzögerung bei der Auslieferung der noch ausstehenden Fahrzeuge sind zum Teil erhebliche Qualitätsmängel bei den von den Herstellern zur Verfügung gestellten Fahrzeugen. Die Sicherheit der Einsatzkräfte sowie die einsatztaktischen Anforderungen haben oberste Priorität, sodass der Bund mit den Herstellern an dieser Stelle keine Kompromisse eingehen kann und an die Länder nur mangelfreie Fahrzeuge ausliefert. Beim Löschgruppenfahrzeug KatS konnten die strukturellen Mängel mittlerweile behoben werden, sodass nunmehr kontinuierlich neue Fahrzeuge an die Länder ausgeliefert werden. Dem Hersteller des Schlauchwagens KatS ist es hingegen bislang nicht gelungen, ein Musterfahrzeug zur Verfügung zu stellen, welches den Anforderungen genügt. Sobald ein geeignetes Musterfahrzeug bereitsteht, wird der Bund umgehend die Serienproduktion in Auftrag geben.“

In der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestags am 13. Januar 2020 zum Zivil- und Katastrophenschutz sagte BBK-Präsident Christoph Unger: „Derzeit befinden sich unterschiedliche Fahrzeuge in der Beschaffung. [...] Das Beschaffungsamt hat bei solchen Verfahren die Federführung. Ich hoffe, dass das Beschaffungsamt aufgrund der dortigen personellen Verhältnisse für die Ausschreibung nicht wieder bis zu einem Jahr benötigt. Beim ebenfalls vor mehr als drei Jahren ausgeschriebenen Schlauchwagen hat es der Hersteller dem gegenüber nicht geschafft, bis heute ein konzeptkonformes und von der Qualität her ausreichendes Fahrzeug vorzustellen.“ (Ab Minute 41 Sekunde 58 https://dbtg.tv/cvid/7412082)

Neben diesen sich aus einem hinziehenden Schriftwechsel ergebenden Fragen werfen nach Ansicht der Fragesteller auch ganz aktuelle Ereignisse Fragen zu Ausstattung und Organisation des Bevölkerungsschutzes auf. Laut Berichterstattung kam es am 19. Januar 2020 in einem Pflegeheim im tschechischen Vejprty zu acht Toten in Folge eines Brandes. Die dem Brandherd nächstgelegene Feuerwehr wäre die Freiwillige Feuerwehr aus dem deutschen Grenzort Bärenstein gewesen, die jedoch nicht von ihren tschechischen Kollegen um Unterstützung gebeten wurde (https://www.bild.de/regional/chemnitz/chemnitz-news/brand-deswegen-wollten-tschechen-keine-loeschhilfe-aus-deutschland-67442710.bild.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Hält die Bundesregierung an der Begründung fest, dass die verzögerte Auslieferung der Fahrzeuge nach NRW sich allein mit der kompromisslosen Sicherstellung von Sicherheit und Eignung für einsatztaktische Anforderungen begründet?

2

Welche erheblichen Qualitätsmängel bei den von den Herstellern zur Verfügung gestellten Fahrzeugen hat die Bundesregierung konkret gerügt?

3

Liegen Produktionsmängel vor, oder ist (auch) eine für die tatsächlichen Anforderungen an die Fahrzeuge unzureichende vertragliche Ausgestaltung der Grund der Nichtabnahme?

4

Bestanden oder bestehen aus Sicht der Bundesregierung haushalterische Engpässe, die einer Auslieferung von LF-KatS oder SWKatS entsprechend dem Ausstattungskonzept gemäß IMK-Beschluss vom 27. Juli 2007 entgegenstehen, und wenn ja, in welcher Höhe?

5

Was bedeutet „die Beschaffung zügig voranzutreiben“? Ist damit die Bestellung und/oder die Herbeiführung der Mangelfreiheit o. Ä. gemeint?

6

Welches Unternehmen ist Hersteller des Schlauchwagens Katastrophenschutz?

7

Welche Unternehmen haben sich auf die Ausschreibung zur Herstellung und Lieferung des Schlauchwagens Katastrophenschutz beworben?

8

Sind die Anforderungen an den Schlauchwagen Katastrophenschutz nach der ersten Ausschreibung verändert worden, und wenn ja, wann, und welche?

9

Von wann bis wann hat sich das Vergabeverfahren für das Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz hingezogen?

10

Von wann bis wann hat sich das Vergabeverfahren für den Schlauchwagen Katastrophenschutz hingezogen?

11

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Abteilungen und Referate waren nach den gesetzlichen und innerorganisatorischen Vorgaben des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern (im Folgenden: Beschaffungsamt) zum Zeitpunkt der Beauftragung mit der Beschaffung der besagten Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz und Schlauchwagen Katastrophenschutz für die Durchführung des Beschaffungsverfahrens formal vorgesehen?

12

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Abteilungen und Referate standen im Beschaffungsamt zum Zeitpunkt der Beauftragung mit der Beschaffung der besagten Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz und Schlauchwagen Katastrophenschutz tatsächlich zur Verfügung?

13

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Abteilungen und Referate des Beschaffungsamts waren mit der Bearbeitung des Auftrags zur Beschaffung der besagten Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz und Schlauchwagen Katastrophenschutz befasst?

14

Welcher Zeitraum für die Durchführung einer Beschaffung wie der der besagten Löschfahrzeuge und Schlauchwagen ist aus Sicht der Bundesregierung angemessen?

15

Bestehen innerhalb der Bundesregierung zeitliche Vorgaben für die Durchführung besagter Beschaffungsaufträge?

16

Mit welchen direkten Nachbarstaaten Deutschlands bestehen Abkommen zur Unterstützung der Feuerwehren betreffend den Einsatz der jeweils ausländischen Feuerwehren im Inland und deutscher Feuerwehren im Ausland?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie diese Feuerwehr-Abkommen gelebt werden?

a) Wie viele Bitten um Einsatz welcher deutschen Feuerwehren in welchem Nachbarstaat hat es in den letzten fünf Jahren gegeben?

b) Wie viele tatsächliche Einsätze welcher deutschen Feuerwehren in welchem Nachbarstaat gab es in den letzten fünf Jahren?

c) Wie viele Bitten um Einsatz welcher ausländischen Feuerwehren wo in Deutschland hat es in den letzten fünf Jahren gegeben?

d) Wie viele tatsächliche Einsätze welcher ausländischen Feuerwehren wo in Deutschland gab es in den letzten fünf Jahren?

18

Sind der Bundesregierung (den Fall in Vejprty wegen der laufenden Untersuchungen ausdrücklich nicht in die Antwort einbeziehend) Fälle bekannt, in den grenzüberschreitende Feuerwehreinsätze an Fremdsprachenkenntnissen gescheitert bzw. erheblich erschwert worden sind, und wenn ja, welche?

19

Initiiert oder fördert die Bundesregierung Programme, Schulungen, Übungen, Austausche o. Ä., um technische, sprachliche oder sonstige Hemmnisse grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Feuerwehren in der Praxis abzubauen, und wenn ja, in welcher Form?

Berlin, den 12. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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