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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zahlungen der Bundesministerien an ehemalige Bedienstete und Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes im Falle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

17.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1793316.03.2020

Zahlungen der Bundesministerien an ehemalige Bedienstete und Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes im Falle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Zahlungen der Bundesministerien an ehemalige Bedienstete und Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes im Falle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und sein Geschäftsbereich nehmen in verschiedensten Bereichen externe Beratungsleistungen und Unterstützungsleistungen in Anspruch. Eine punktuelle Beratung durch Externe erachten die Fragestellenden hierbei als durchaus sinnvoll. Hingegen ist zu bemerken, dass der dauerhafte Einsatz externer Beraterinnen und Berater sowie Unterstützer zu einem Kompetenzabbau in der Verwaltung führen kann und auf diese Weise die durch ausscheidende Mitarbeitende entstehende Kompetenzlücken im Ressort nicht geschlossen werden (https://www.br.de/nachrichten/deut schland-welt/die-teure-macht-externer-berater-in-der-bundesregierung,RJ5 UqRB). Um diese Entwicklung zu vermeiden, ist Transparenz im Bereich der externen Beratungsleistungen und Unterstützungsleistungen notwendig. Dies gilt auch bezüglich der Erbringerinnen und Erbringer dieser Leistungen. Ehemalige Bundesbedienstete und Pensionärinnen und Pensionäre bilden dabei letztlich eine Kategorie von Beraterinnen und Beratern. Ihr Einsatz ist aus zwei Gründen von besonderer Bedeutung: Erstens kommt es vor dem Hintergrund der sich verschlechternden Altersstruktur in der öffentlichen Verwaltung des Bundes dazu, dass nach Rechnungen des Demografieportals der Länder und des Bundes jeder vierte Beschäftigte bis 2025 in den Ruhestand gehen wird (https://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Informieren/ DE/ZahlenFakten/Oeffentlicher_Dienst_Altersstruktur.html). Dadurch kann es nicht nur zu einem Nachwuchsmangel, sondern auch zu einer Mehrbelastung der Mitarbeitenden kommen (https://www.boeckler.de/38934_38942.htm). Ehemalige Mitarbeitende in beratender und unterstützender Funktion anzustellen, kann in diesem Fall eine Strategie sein, die entstehenden Personallücken zu Deutscher Bundestag Drucksache 19/17933 19. Wahlperiode 16.03.2020 füllen (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/die-teure-macht-extern er-berater-in-der-bundesregierung,RJ5UqRB). Diese Strategie erscheint jedoch nach Ansicht der Fragesteller nicht nachhaltig, gerade im Hinblick auf das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, einen modernen öffentlichen Dienst aufzubauen, in dem motivierte Mitarbeitende beschäftigt sind und in dem sich um Nachwuchsgewinnung gekümmert wird (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode). Zweitens stellt der Einsatz von Pensionärinnen und Pensionären insofern eine weitere Besonderheit dar, als dass diese nach § 6 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes in einem lebenslangen Beamtenverhältnis stehen. Durch dieses garantiert der Bund als Arbeitgeber die lebenslange Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Dies gilt auch für Pensionärinnen und Pensionäre sowie Beamtinnen und Beamte, die vorzeitig in Pension gehen. Zu diesen lebenslangen Zuwendungen addieren sich im Falle einer Beratungsleistung und Unterstützungsleistung ebenfalls vom Bund getätigte Zahlungen. Dies ist aus Sicht der Fragestellenden zumindest zu hinterfragen. Um finanzielle Transparenz in diesem Bereich zu schaffen ist es das Ziel dieser Anfrage, ein umfassendes Bild über die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen und Unterstützungsleistungen von ehemaligen Bediensteten und Pensionärinnen und Pensionäre im Bundesministerium für Bildung und Forschung und seinem Geschäftsbereich zu erlangen. Wir fragen daher die Bundesregierung:  1. Wie und auf Grundlage welcher Bestimmungen definiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung „externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen“?  2. Wie viele ehemalige Bundesbedienstete haben seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)?  3. Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes haben seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)?  4. Wie hoch waren jeweils die individuellen Zahlungen, die ehemalige Bundesbedienstete seit 2013 aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten haben (bitte anonym und über die Jahre hinweg summiert nach Einzelpersonen angeben)?  5. Was waren im Einzelnen die Gründe für die Zahlungen, die ehemalige Bundesbedienstete seit 2013 aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten haben (bitte detailliert begründen)? a) Wie viele ehemalige Bedienstete erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Beteiligung an oder Betreuung von Projekten (Projekte bitte mit Titel benennen), und wie viele dieser ehemaligen Bediensteten waren zuvor aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden? b) Wie viele ehemalige Bedienstete erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Teilnahme an oder Reisen zu Sitzungen (einzeln aufführen), und wie viele dieser ehemaligen Bediensteten waren zuvor aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden? c) Wie viele ehemalige Bedienstete erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Erstellung von Arbeiten fachlicher beziehungsweise wissenschaftlicher Natur (einzeln aufführen), und wie viele dieser ehemaligen Bediensteten waren zuvor aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden?  6. Wie hoch waren jeweils die individuellen Zahlungen, die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes seit 2013 aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten haben (bitte anonym und über die Jahre hinweg summiert nach Einzelpersonen angeben)?  7. Was waren im Einzelnen die Gründe für die Zahlungen, die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes seit 2013 aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten haben (bitte detailliert begründen)? a) Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Beteiligung an oder Betreuung von Projekten (Projekte bitte mit Titeln benennen)? b) Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Teilnahme an oder Reisen zu Sitzungen (einzeln aufführen)? c) Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre erhielten Zahlungen in welcher Höhe für die Erstellung von Arbeiten fachlicher beziehungsweise wissenschaftlicher Natur (einzeln aufführen)?  8. Wie viele der ehemaligen Bundesbediensteten, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten haben, erhielten diese Zahlungen als Gegenleistung für eine Beratertätigkeit (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben), und was waren außer Beratertätigkeiten die weiteren Gründe für die Zahlungen?  9. Wie viele der Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten haben, erhielten diese Zahlungen als Gegenleistung für eine Beratertätigkeit (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben), und was waren außer Beratertätigkeiten die weiteren Gründe für die Zahlungen? 10. Überprüft das Bundesministerium für Bildung und Forschung vor dem Abschluss von Beratungsvereinbarungen mit Einzelpersonen, Unternehmen oder sonstigen Institutionen, für die eine Zahlung aus dem Einzelplan 30 erfolgen soll, ob dadurch ehemalige Bedienstete oder Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes Zahlungen erhalten (könnten)? a) Nach welcher Methodik erfolgt diese Prüfung, sofern diese stattfindet? b) Anhand welcher Kriterien erfolgt diese Prüfung, sofern diese stattfindet? 11. Welche Funktionen erfüllten die ehemaligen Bundesbediensteten, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten haben, zuletzt vor ihrem Ausscheiden aus dem Dienst (bitte anonymisiert angeben)? 12. Welche Funktionen erfüllten die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten haben, zuletzt vor ihrem Ausscheiden aus dem Dienst (bitte anonymisiert angeben)? 13. Wie viele der ehemaligen Bundesbediensteten, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten haben, schieden aus Altersgründen aus dem Dienst aus? Berlin, den 11. März 2020 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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