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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Legal Tech bei Sicherheitsbehörden

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1793016.03.2020

Legal Tech bei Sicherheitsbehörden

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes zufolge wurden im Jahr 2018 insgesamt 5,56 Millionen Straftaten erfasst (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/197/umfrage/straftaten-in-deutschland-seit-1997/). Die Aufklärungsquote der Polizei lag bei etwa 58 Prozent (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2303/umfrage/entwicklung-der-aufklaerungsquote-von-straftaten-seit-1989/). Der Einsatz von Software gehört schon länger zu einem bewährten Werkzeug der Ordnungshüter. Die Einsatzmöglichkeiten sind dabei für viele Bereiche der Beamten denkbar. So setzt die hessische Polizei ein Programm zur Koordination ihrer Einsätze (https://www.crn.de/software-services/software-tuning-fuer-die-polizei.121298.html) und Nordrhein-Westfalen (NRW) in diesem Jahr eine neue Recherchesoftware ein (https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/nrw-polizei-fuehrt-neues-recherche-system-ein_aid-48300823). Darüber hinaus werden spezielle Programme zur Bekämpfung von Kinderpornografie eingesetzt, welche in Zusammenarbeit mit Forschung und Privatwirtschaft entwickelt wurden (https://www.im.nrw/themen/polizei/nrw-verstaerkt-kampf-gegen-kinderpornografie-und-missbrauch).

Auch bei der Bundespolizei findet Software Verwendung. Seit Mitte 2019 testet die Bundespolizei an Bahnhöfen gemeinsam mit der Deutschen Bahn eine intelligente Videoanalyse-Technik (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2019/06/190607_videoanalyse.html) und das BKA verwendet ein besonderes System zur Gesichtserkennung (https://www.crn.de/software-services/polizei-verfuegt-ueber-5-8-millionen-fotos.121671.html).

Es ist jedoch unklar, in welchen Bereichen die jeweilige Technik zum Einsatz kommt, welche Technik noch in der Testphase steckt und welche bereits zum festen Repertoire gehört. Es ist nach Ansicht der Fragesteller fraglich, inwiefern die Bundesregierung gemeinsam mit Forschung und Unternehmen Software zur Sichtung und zu einer ersten rechtlichen Bewertung entwickelt oder einen solchen Auftrag vergeben hat und ob dabei der Nutzen und die Wahrung der Bürgerrechte im Einklang stehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche Software wird von der Bundespolizei beziehungsweise vom Bundeskriminalamt oder von einer anderen Sicherheitsbehörde des Bundes zu präventiven Tätigkeiten verwendet?

1.1

Welche Software wird dabei für welchen Fachbereich verwendet?

1.2

Von welchem Hersteller wurde die jeweilige Software zur Verfügung gestellt?

1.3

Falls eine Lizenz erworben wurde, wie lange laufen für die jeweilige Software die Lizenzen?

1.4

In welcher Höhe werden dabei Steuermittel ausgegeben (bitte nach Jahr, Behörde, Verwendung und unter Angabe der Fundstelle im Haushaltsplan aufschlüsseln)?

2

Welche Software wird von der Bundespolizei beziehungsweise vom Bundeskriminalamt oder von einer anderen Sicherheitsbehörde des Bundes zu repressiven Tätigkeiten verwendet?

2.1

Welche Software wird dabei für welchen Fachbereich verwendet?

2.2

Von welchem Hersteller wurde die jeweilige Software zur Verfügung gestellt?

2.3

Falls eine Lizenz erworben wurde, wie lange laufen für die jeweilige Software die Lizenzen?

2.4

In welcher Höhe werden dabei Steuermittel ausgegeben (bitte nach Jahr, Behörde, Verwendung und unter Angabe der Fundstelle im Haushaltsplan aufschlüsseln)?

3

Welche Software wird von der Bundespolizei beziehungsweise vom Bundeskriminalamt oder von einer anderen Sicherheitsbehörde des Bundes zu Recherche- und Analysezwecken verwendet?

4

Welche Software wird dabei für welchen Fachbereich verwendet?

5

Von welchem Hersteller wurde die jeweilige Software zur Verfügung gestellt?

6

Falls eine Lizenz erworben wurde, wie lange laufen für die jeweilige Software die Lizenzen?

7

In welcher Höhe werden dabei Steuermittel ausgegeben (bitte nach Jahr, Behörde, Verwendung und unter Angabe der Fundstelle im Haushaltsplan aufschlüsseln)?

8

Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht der Einsatz der jeweiligen Software bei der Bundespolizei beziehungsweise beim Bundeskriminalamt oder bei einer anderen Sicherheitsbehörde des Bundes?

9

Welche Software wurde bisher bei der Bundespolizei beziehungsweise beim Bundeskriminalamt oder bei einer anderen Sicherheitsbehörde des Bundes getestet und nach entsprechender Evaluation nicht weiter eingesetzt?

9.1

Welche Software wurde dabei für welchen Fachbereich verwendet?

9.2

Von welchem Hersteller wurde die jeweilige Software zur Verfügung gestellt?

9.3

Falls eine Lizenz erworben wurde, wie lange laufen für die jeweilige Software die Lizenzen?

9.4

In welcher Höhe wurden dabei Steuermittel ausgegeben (bitte nach Jahr, Behörde, Verwendung und unter Angabe der Fundstelle im Haushaltsplan aufschlüsseln)?

10

Welche Software wird künftig bei der Bundespolizei beziehungsweise beim Bundeskriminalamt oder bei einer anderen Sicherheitsbehörde des Bundes eingesetzt beziehungsweise getestet?

10.1

Welche Software soll dabei für den jeweiligen Fachbereich verwendet werden?

10.2

Von welchem Hersteller wird die jeweilige Software zur Verfügung gestellt?

10.3

In welcher Höhe sollen dabei Steuermittel ausgegeben werden (bitte nach Jahr, Behörde, Verwendung und unter Angabe der Fundstelle im Haushaltsplan aufschlüsseln)?

11

Entwickelt die Bundesregierung gemeinsam mit Forschung und Unternehmen Software zum Einsatz bei Sicherheitsbehörden, beispielsweise zur Datensichtung und zu einer ersten rechtlichen Bewertung zur Bekämpfung von Kinderpornografie, oder hat sie einen entsprechenden Auftrag vergeben?

11.1

Wenn ja, mit welchen Unternehmen beziehungsweise welchen Forschungseinrichtungen wird zusammengearbeitet?

11.2

Wenn ja, zu welchen Zwecken wird Software entwickelt, und welche Ziele werden verfolgt?

12

Welche Projekte verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern hinsichtlich des Einsatzes von Software bei Sicherheitsbehörden, beispielsweise zur Datensichtung und zu einer ersten rechtlichen Bewertung zur Bekämpfung von Kinderpornografie?

13

Welche Projekte verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinsichtlich des Einsatzes von Software bei Sicherheitsbehörden, beispielsweise zur Datensichtung und zu einer ersten rechtlichen Bewertung zur Bekämpfung von Kinderpornografie?

14

Welche Projekte verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit Einrichtungen und Behörden der Europäischen Union, beispielsweise Europol, hinsichtlich des Einsatzes von Software bei Sicherheitsbehörden, beispielsweise zur Datensichtung und zu einer ersten rechtlichen Bewertung zur Bekämpfung von Kinderpornografie?

15

Wie wird die Qualität der eingesetzten Software und Algorithmen gewährleistet?

15.1

Gibt es Standards oder Verfahren, um die Qualität zu sichern? Wenn ja, welche?

15.2

Findet eine Rückkoppelung während des Betriebs statt, um beispielsweise herauszubekommen, ob ein Algorithmus auf einer fehlerhaften Datenbasis geschult wurde oder falsche Kriterien verwendet wurden?

15.3

Wer ist für die Sicherung der Qualität der eingesetzten Software und Algorithmen zuständig?

Berlin, den 11. März 2020

Christian Lindner und Fraktion

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