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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Räumlichkeiten Bundespolizei an Deutschlands Bahnhöfen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

20.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1799117.03.2020

Räumlichkeiten Bundespolizei an Deutschlands Bahnhöfen

der Abgeordneten Christian Jung, Benjamin Strasser, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Personenschienenverkehr spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Nicht grundlos wird daher vom „Jahrzehnt der Schiene“ (t-online; „Scheuer: Es wird das Jahrzehnt der Schiene“ vom 14. Januar 2020; abrufbar unter: (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_87148658/investitionen-in-deutsche-bahn-verkehrsminister-scheuer-es-wird-das-jahrzehnt-der-schiene-.html) gesprochen. Neben einer Sanierung der Infrastruktur ist allerdings die gesteigerte Attraktivität für den Nutzer eine fundamentale Voraussetzung, um das ehrgeizige Ziel zu erreichen. Seit Jahren belegen Studien, dass die öffentliche Sicherheit an den Bahnhöfen wesentlich zur Attraktivität des Personenzugverkehrs beiträgt. (Süddeutsche Zeitung; „Angst am Zug“ vom 2. April 2014; abrufbar unter: https://www.sueddeutsche.de/reise/sicherheit-an-bahnhoefen-angst-am-zug-1.1927148).

Die Bundespolizei leistet einen bedeutsamen Beitrag zum Schutz von Deutschlands Bahnanlagen, insbesondere Bahnhöfen. Ausweislich § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) wehrt sie unter anderem Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ab, die den Benutzern und dem Bahnbetrieb drohen. Insbesondere nach dem gewaltsamen Tod am Frankfurter Hauptbahnhof im Sommer 2019 forderte die Deutsche Bahn AG eine verbesserte Sicherheit an den Bahnhöfen. (Merkur; „Bahn will Sicherheit verbessern“ vom 5. August 2019; abrufbar unter: https://www.merkur.de/welt/bahn-will-sicherheit-an-bahnhoefen-verbessern-zr-12889641.html).

Dieser Aufgabe kann die Bundespolizei nur gerecht werden, wenn sie hinreichend ausgestattet ist. Hierzu zählt die Verfügbarkeit von Räumen auf dem Gelände der Bahnhöfe. Zusehends versuchen die Verkehrsbetreiber sich nach Ansicht der Fragesteller dieser Verpflichtung zur Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Bundespolizei zu entziehen. Sie berufen sich auf fehlende eigene Flächen, die sie oft bereits an zahlende Kunden vermietet haben. In der Konsequenz muss die Bundespolizei zu marktüblichen Konditionen Räumlichkeiten beziehen und verliert den besonderen Kündigungsschutz, der ihr – anders als bei privaten Investoren – gegenüber den Verkehrsbetreibern zukommt. Berichtigterweise fühlt sich die Bundespolizei in dieser Hinsicht von der Deutschen Bahn AG zunehmend im Stich gelassen ( SPIEGEL; „Bundespolizei sieht sich von Bahn im Stich gelassen“ vom 10. Januar 2020; abrufbar unter: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-bundespolizei-sieht-sich-bei-bahnhoefen-im-stich-gelassen-a-00000000-0002-0001-0000-000168892012).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

An wie vielen Bahnhöfen ist die Bundespolizei zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß § 3 Absatz 1 BPolG in den letzten zehn Jahren stationiert gewesen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie hoch waren die Gesamtausgaben der Bundespolizei für die Anmietung von Räumlichkeiten an Bahnhöfen in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele der Bahnhöfe zu Frage 1 stellen der Bundespolizei ausschließlich Räumlichkeiten zur Verfügung, die im Eigentum der Deutsche Bahn AG oder der DB Station&Service AG stehen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

An wie vielen Bahnhöfen zu Frage 1 mietet die Bundespolizei gegenwärtig Räumlichkeiten an, die nicht im Eigentum der Deutsche Bahn AG oder der DB Station&Service AG stehen?

Wie groß ist die betreffende Fläche in Quadratmetern (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

An wie vielen Bahnhöfen wurden der Bundespolizei in den letzten zehn Jahren Mietverträge mit der Deutsche Bahn AG oder der DB Station&Service AG gekündigt?

6

Was ist ursächlich für den Raummangel an den Bahnhöfen zu Frage 4?

Welche Gründe werden von Seiten der Deutsche Bahn AG oder der DB Station&Service AG vorgebracht?

7

Herrscht zwischen den beteiligten Bundesministerien, im Speziellen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ein Konsens über die im Referentenentwurf des neuen BPolG in § 95 Absatz 2 Nummer 5 enthaltene Neuregelung der Bereitstellung von Flächen an Bahnhöfen?

Wenn nein, welche Punkte sind strittig?

8

Wie hoch sind die Laufzeiten der Verträge an den Bahnhöfen zu Frage 4, die der Bereitstellung von Räumlichkeiten im Sinne des Referentenentwurfs des BPolG zu § 95 Absatz 2 Nummer 5 entgegenstehen (bitte nach Bahnhöfen aufschlüsseln)?

9

Mit welchen Umsatzeinbußen müssen die im Personenverkehr und Güterverkehr tätigen Unternehmen durch die verpflichtende Bereitstellung von Räumlichkeiten im Sinne des Referentenentwurfs des BPolG zu § 95 Absatz 2 Nummer 5 in den nächsten fünf Jahren rechnen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

10

Wurde von den beteiligten Bundesministerien, im Speziellen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, erwogen, die Verträge zu Frage 8 gegen Zahlung einer Ablösesumme vorzeitig zu kündigen?

11

Welche Mehrkosten werden voraussichtlich auf die Verkehrsbetreiber durch die Bereitstellung von Ersatzflächen im Sinne des Referentenentwurfs des BPolG zu § 95 Absatz 2 Nummer 5 in den nächsten fünf Jahren zukommen (bitte nach Bundesländern und Verkehrsbetreiber aufschlüsseln)?

12

Werden Mindestanforderungen (Fläche in Quadratmetern, maximale Entfernung zum Bahnhof) an die Räumlichkeiten zu Frage 10 gestellt?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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