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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

IT-Kapazität für Homeoffice in den Bundesministerien während der Corona-Krise

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

04.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1857617.04.2020

IT-Kapazität für Homeoffice in den Bundesministerien während der Corona-Krise

der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Homeoffice bietet während der Corona-Krise die Möglichkeit, auf soziale Kontakte weitgehend verzichten und zugleich von zuhause arbeiten zu können.

Von dieser Möglichkeit machen auch die Bundesministerien Gebrauch.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Besteht in allen Bundesministerien für die Bediensteten die grundsätzliche informationstechnische Möglichkeit, Homeoffice wahrnehmen zu können?

2

Wenn nein, in welchen Bundesministerien besteht diese Möglichkeit in informationstechnischer Hinsicht nicht?

3

Wenn nein, aus welchen Gründen kann Homeoffice bisher nicht angeboten werden?

4

Unterliegt die Möglichkeit, Homeoffice in den Bundesministerien anbieten zu können, bestimmten technischen Beschränkungen im Hinblick auf die IT bzw. auf den Datenverkehr?

5

Bestehen darüber hinaus insbesondere solche Beschränkungen (z. B. nicht ausreichende VPN-Tunnel, Ports usw.), die es derzeit nicht zulassen, dass der Anteil der im Homeoffice arbeitenden Bediensteten in den Bundesministerien eine bestimmte Grenze bzw. einen bestimmten Prozentsatz überschreitet?

Wenn ja, bei welchem Anteil ist die Möglichkeit zu Homeoffice in den jeweiligen Bundesministerien gedeckelt (bitte in einer Tabelle gesondert nach den einzelnen Bundesministerien ausweisen und zu diesen wiederum jeweils gesondert die maximale absolute Anzahl an Bediensteten ausweisen, die im jeweiligen Bundesministerium tatsächlich zeitgleich im Homeoffice arbeiten kann sowie gesondert den proportionalen Anteil der Beschäftigten in Relation zur Gesamtzahl an Bediensteten im jeweiligen Bundesministerium ausweisen, der tatsächlich zeitgleich im Homeoffice arbeiten kann)?

6

Gibt es Bundesministerien, die im Falle einer nicht bestehenden bzw. nicht ausreichenden informationstechnischen Kapazität, Homeoffice zeitgleich flächendeckend für alle Bediensteten anbieten zu können, Regelungen dahingehend getroffen haben, dass ein Teil der Bediensteten aus den jeweiligen Referaten oder sonstigen Arbeitseinheiten im Bundesministerium anwesend sein soll bzw. muss?

Wenn ja, in welchen Bundesministerien besteht eine solche Regelung (bitte in einer Tabelle ausweisen), und wie sieht diese jeweils aus?

Wenn ja, nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Bundesministerien festgelegt, welche Personen aus einem Referat bzw. in einer Arbeitseinheit vor Ort im Bundesministerium arbeiten sollen bzw. müssen?

7

Sofern einzelne Bundesministerien es nicht ermöglichen könnten, flächendeckend für alle Bediensteten die zeitgleiche Nutzung von Homeoffice aus informationstechnischen Gründen anbieten zu können, wie würde die Regelung in den einzelnen Bundesministerien aussehen, würde im Zuge der Corona-Krise eine Ausgangssperre verhängt, die das Verlassen zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes nicht vorsähe?

Wäre dann lediglich ein Teil der Bediensteten in der Lage, „eingeloggt“ von zuhause aus zu arbeiten?

Berlin, den 16. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

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