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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Polizeieinsatz zur Bewachung eines Patienten an der Medizinischen Hochschule Hannover

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1879827.04.2020

Polizeieinsatz zur Bewachung eines Patienten an der Medizinischen Hochschule Hannover

der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 7. Februar 2020 wurde der mutmaßlich montenegrinische Staatsbürger I. K. nach Hannover eingeflogen, um wegen Ende Januar 2020 in Montenegro erlittener Schussverletzungen behandelt zu werden (vgl. www.t-online.de vom 19. Februar 2020, letzter Abruf 12. März 2020). I. K. wird verdächtigt, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, die in den Drogenhandel in Montenegro verwickelt ist. In Montenegro wird seit längerem ein bewaffnet ausgetragener Konflikt zwischen kriminellen Gruppen um das Drogengeschäft beobachtet (vgl. Redaktionsnetzwerk Deutschland www.rnd.de vom 20. Februar 2020, letzter Abruf 12. März 2020).

Die Polizei Hannover erfuhr Presseberichten zufolge erst nach Mitteilung durch die Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) vom Eintreffen des Verletzten. Sie entschied sich aufgrund der akuten Gefährdung von I. K., das Krankenhaus mit massivem Polizeischutz zu versehen (vgl. www.t-online.de vom 19. Februar 2020, letzter Abruf 12. März 2020). Als daraufhin die Behandlung des Verletzten öffentlich bekannt wurde, erging am 21. März 2020 eine Ausreiseverfügung gegen I. K. (vgl. www.bild.de vom 21. Februar 2020, letzter Abruf 12. März 2020). Die Kosten von Behandlung und Bewachung belaufen sich nach ersten Schätzungen auf 1 Mio. Euro (vgl. Hannoversche Allgemeine Zeitung, Stadtausgabe, 28. Februar 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Zu welchem Zeitpunkt erfuhren Sicherheitsbehörden des Bundes von der Verletzung und der bevorstehenden Einreise des I. K. nach Deutschland?

2

Wie wurde die Gefährdung des I. K. durch Sicherheitsbehörden des Bundes zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens seiner Einreise bewertet? Welche Gefahr bestand insoweit während I. K.s Aufenthalt in Hannover für diesen?

3

Welche Sicherheitsbehörden des Bundes waren in welchem Umfang am Einsatz zum Schutz von I. K. beteiligt? Welche Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während dieses Einsatzes außerdem noch geschützt?

4

Welche Informationen haben Sicherheitsbehörden des Bundes insoweit an niedersächsische Sicherheitsbehörden übermittelt, und wann ist dies jeweils geschehen? Welche Informationen wurden im Gegenzug von niedersächsischen Sicherheitsbehörden an solche des Bundes übermittelt?

5

Welche Erkenntnisse über I. K. lagen zum Zeitpunkt der Einreise bei der Bundespolizei vor? Erfolgte bei der Einreise eine Passkontrolle durch die Bundespolizei? Reiste I. K. dabei unter seinem Klarnamen ein? War der Bundespolizei zu diesem Zeitpunkt bekannt, dass er einer kriminellen Organisation zugerechnet wird?

6

Wie ist der Aufenthaltsstatus von I. K. zum jetzigen Zeitpunkt? Hat I. K. einen Asylantrag gestellt? Falls ja, in welchem Verfahrensstadium befindet sich dieses Asylverfahren?

7

Wann, und durch welche Behörde wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausreiseverfügung gegen I. K. erlassen? Besteht diese nach wie vor?

8

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Behandlung und den Polizeieinsatz entstanden? Welche Kosten trägt insoweit der Bund, welche das Land Niedersachsen?

9

Welche Personalkosten durch den Einsatz von Bundesbeamten hat der Einsatz insbesondere verursacht?

10

Welche Sachkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung beispielsweise durch die Anmietung eines Hubschraubers der Bundespolizei entstanden?

11

Welche Erkenntnisse haben Bundesbehörden über die Aktivitäten der betreffenden kriminellen Gruppen?

12

Sind diese kriminellen Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Deutschland aktiv? Wenn ja, wo, und in welchen Deliktsfeldern?

13

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob auch in anderen Krankenhäusern in Deutschland mutmaßlich kriminelle Personen aus dem Ausland mit derartigen Verletzungen behandelt worden sind bzw. gegenwärtig behandelt werden?

14

Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Behandlung von I. K. bilaterale Gespräche auf diplomatischer Ebene mit Montenegro geführt? Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese?

Berlin, den 23. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

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