Grenzschließung zwischen Deutschland und Frankreich
der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Zuge der Covid-19-Pandemie hat Deutschland am 16. März 2020 Grenzübergänge nach Frankreich geschlossen und Grenzkontrollen eingeführt. Das Handelsblatt berichtete am 28. April 2020 im Artikel „Deutschland, Frankreich und die Rückkehr der Ressentiments“, dass die Grenzschließungen im Gegensatz zu Aussagen deutscher Verantwortlicher vorher nicht mit Frankreich abgestimmt worden seien (https://www.handelsblatt.com/politik/international/grenzschliessungen-deutschland-frankreich-und-die-rueckkehr-der-ressentiments/25776812.html).
Die ergriffenen Maßnahmen haben zu erheblichen Einschränkungen für die Menschen auf beiden Seiten der betroffenen Grenzregionen geführt. Laut Medienberichten kam es darüber hinaus auch zu Beleidigungen gegenüber französischen Bürgern, die immerhin so schwerwiegend waren, dass sie den Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, zu einer französischsprachigen Stellungnahme auf Twitter veranlassten (https://twitter.com/AllemagneDiplo/status/1255812651382341635).
Eine einseitige deutsche Grenzpolitik steht nach Auffassung der Fragesteller im Widerspruch zum Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Aachener Vertrag), der im letzten Jahr zwischen Deutschland und Frankreich geschlossen wurde. Dieser hat das Ziel, die Zusammenarbeit der beiden Länder in der Außenpolitik und Sicherheitspolitik, bei Zukunftsthemen, in Kultur und Bildung zu intensivieren und das Zusammenwachsen der Grenzzregionen zu fördern (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/zusammenarbeit-staaten/frankreich/aachener-vertrag/2175910). Der Staatsminister für Europa und Beauftragter für die deutsch-französische Zusammenarbeit, Michael Roth, nennt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit das Herzstück des Aachener Vertrags (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/grenzueberschreitende-zusammenarbeit/2294778). In Artikel 13 des Vertrags erklären beide Länder ihre Absicht, „in Grenzregionen die Beseitigung von Hindernissen zu erleichtern, um grenzüberschreitende Vorhaben umzusetzen und den Alltag der Menschen, die in Grenzregionen leben, zu erleichtern“.
Das Auswärtige Amt jedoch, so der Artikel im „Handelsblatt“, äußerte sich zu der deutschen Grenzpolitik nur „unter drei“. Das bedeutet, dass Aussagen gegenüber Journalisten von diesen nur als Hintergrundinformation verwendet, aber nicht zitiert werden dürfen. Der Autor des Artikels nennt also keine Hintergründe, weist aber darauf hin, dass die aktuelle Position des Auswärtigen Amts nicht mehr viel mit der Frankreichpolitik und Europapolitik von Genscher, Fischer und Steinmeier zu tun habe.
Die deutsch-französische Partnerschaft hat aufgrund ihrer Geschichte und Intensität eine herausgehobene Stellung in der deutschen Außenpolitik. Unabgestimmtes Handeln und einseitige staatliche Maßnahmen in der Grenzpolitik können nach Auffassung der Fragesteller die Beziehungen der beiden Länder und das Zusammenleben der Menschen in der Grenzregion beeinträchtigen und möglicherweise nachhaltig beschädigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Ressorts auf Bundesebene und Landesebene haben über die Schließung von Grenzübergängen und die Einführung von Kontrollen an der Grenze zu Frankreich entschieden?
Wie begründet die Bundesregierung die fortwährende Grenzschließung zwischen Deutschland und Frankreich, insbesondere vor dem Hintergrund weiterhin offener Grenzen zu anderen Nachbarstaaten und der sich auch in Frankreich sukzessive entspannenden Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie?
Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Handelsblatt“-Artikel zu, dass die Grenzschließungen nicht mit Frankreich abgestimmt worden seien?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und inwieweit die an Frankreich grenzenden Bundesländer Grenzschließungen vorab mit französischer Seite abgestimmt haben?
Hat die Bundesregierung die Grenzschließungen mit der französischen Regierung abgestimmt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie verlief der Abstimmungsprozess (welche Ressorts auf Bundesebene und Landesebene waren beteiligt, wer hat wann mit wem kommuniziert, welche Themen wurden besprochen)?
c) Wann wurde die französische Regierung über den Plan, Grenzübergänge zu schließen und Kontrollen einzuführen, unterrichtet? Was war die Position der französischen Regierung?
d) War das Auswärtige Amt an dem Abstimmungsprozess beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen Formaten und Entscheidungsprozessen war das Auswärtige Amt beteiligt (bitte detailliert darstellen)?
e) War der deutsch-französische Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Abstimmungsprozess beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwiefern?
Wie hat die französische Regierung auf zwischenstaatlicher Ebene auf die Grenzschließungen reagiert?
Wie viele Gespräche haben seit der Grenzschließung zwischen der deutschen und der französischen Regierung zur Frage des Grenzregimes stattgefunden?
Welche Ressorts auf Bundesebene und Länderebene waren beteiligt?
Welche Themen wurden besprochen?
Teilt die Bundesregierung die im Handelsblatt zitierte Äußerung des saarländischen Innenministers „Grenzschutz ist Menschenschutz“?
Welche Schritte unternimmt bzw. hat die Bundesregierung unternommen, um die deutsch-französische Grenze wieder vollständig zu öffnen?
Welche Kriterien legt die Bundesregierung für die Entscheidung, die Grenze zu Frankreich wieder zu öffnen, zugrunde?
Inwieweit wird die französische Regierung in den Abstimmungsprozess eingebunden?
Welche Veränderungen in der Außenpolitik der Bundesregierung bilden nach Auffassung der Bundesregierung die Grundlage für die Aussage im oben genannten Artikel, dass die aktuelle Politik nicht mehr viel mit der Frankreich- und Europapolitik der vorangegangenen Außenminister zu tun habe?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den außenpolitischen Schaden zu begrenzen, der durch die einseitigen Grenzschließungen entstanden ist?
Hat der deutsch-französische Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit seit dem 16. März 2020 getagt?
Wenn ja, wie bewertet der Ausschuss die Grenzschließungen, und welche Schritte wurden im Hinblick auf die Aufhebung der Grenzschließungen vereinbart?