Mittelabruf des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag beschloss am 12. März 2020 Änderungen des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes. Hierdurch wurden die Frist für die Bewilligung der Bundesmittel durch die Bundesländer um ein Jahr vom 31. Dezember 2019 auf den 31. Dezember 2020 und entsprechende Folgefristen verlängert.
Aufgrund eines nur geringen Mittelabrufes bestand die Notwendigkeit zur Verlängerung des Förderzeitraums. Zum Abschluss März 2020 sind weniger als die Hälfte, 40,8 Prozent, der zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen worden. In sechs Bundesländern lag der Mittelabruf jeweils unter 25 Prozent (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Aktueller Stand des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020, Stand: Abschluss März 2020 vom 3. April 2020).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung für den zukünftigen Mittelabruf des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 vor?
Gibt es Planungen von Seiten der Bundesregierung, die über die im März 2020 erfolgte zeitliche Erweiterung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 hinausgehen oder für eine Neuauflage des Investitionsprogramms?
Wenn ja, welche, und wie wird dies begründet?
Welche Verbesserungen wurden durch den bisherigen Mittelabruf des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 erzielt (bitte nach Bundesland, Beginn und Ende der Maßnahme, Kommune, Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Warum wurden nach Einschätzung der Bundesregierung bisher nur 40,8 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, weshalb gerade in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (12,5 Prozent), Brandenburg (15,4 Prozent), Sachsen-Anhalt (16,1 Prozent), Saarland (17,3 Prozent), Rheinland-Pfalz (23,6 Prozent) und Niedersachsen (23,8 Prozent) der Anteil des Mittelabrufes jeweils unter 25 Prozent liegt?
Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung dazu vor, warum sich aus kommunaler Sicht eine Umsetzung der Finanzhilfen verzögert und inwieweit fehlendes Personal und/oder fehlende digitale Strukturen und Prozesse in den Kommunen zu den Verzögerungen beitragen?
Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Bundesland Bremen nur 73,4 Prozent des Verfügungsrahmens bewilligt?