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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Autohandel in der Krise

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

16.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1955903.06.2020

Autohandel in der Krise

der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Renata Alt, Jens Beeck, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der deutsche Automobilhandel und damit zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen sind stark von der Coronakrise betroffen. Große Teile des normalen Betriebs, wie etwa der Verkauf von Fahrzeugen, waren bis zum 20. April 2020 eingeschränkt. Bundesweit droht den knapp 37 000, oft als Familienbetrieb geführten, Unternehmen eine noch nie dagewesene Schließungswelle.

Maßgeblicher Grund sind neben den Einschränkungen des eigenen Betriebs die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der Coronakrise sowie die geschlossenen Zulassungsstellen, die Fahrzeugauslieferungen häufig unmöglich machen. In einigen wenigen Zulassungsbezirken war die Übergabe von Fahrzeugen zwar eingeschränkt gestattet, die meisten Zulassungsstellen waren jedoch geschlossen. Die Folgen für die Autohändler sind volle Höfe und einbrechende Verkaufszahlen. Gerade die Zulassung von Firmenwagen ist stark rückläufig. Sogenannte Freizeit-Zulassungen (Motorräder oder Saisonkennzeichen) wurden in der Regel überhaupt nicht mehr durchgeführt. Die digitale Kfz-Zulassung mit dem Projekt „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) könnte nach Ansicht der Fragesteller in diesem Zusammenhang einen Beitrag für eine effiziente und sichere Lösung leisten. Die für den 1. Oktober 2019 angekündigte bundesweite Verfügbarkeit für Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung (Stufe 3) wurde jedoch seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zunächst bis zum Juni 2020 verschoben (Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/andreas-scheuer-naechster-flop-warum-die-online-autozulassung-immer-noch-nicht-funktioniert-a-00000000-0002-0001-0000-000169470930). Die Ausweitung auf juristische Personen, insbesondere für die Dienstwagenzulassung für Unternehmen (Stufe 4), ist bisher nur angekündigt.

Ein weiteres Problem für die Händler ist der beschränkte stationäre Fahrzeugverkauf. Da die Händler ihren Fahrzeugbestand in der Regel vorfinanzieren, belasten die Einschränkungen in und um den Betrieb die Unternehmen in der ohnehin finanziell angespannten Lage massiv und einseitig. Die damit einhergehende Wechselwirkung zwischen Fahrzeughändlern und den Fahrzeugherstellern bzw. ihren Zulieferern darf nach Ansicht der Fragesteller dabei nicht außer Acht gelassen werden. Ohne die Abnehmer, also in der Regel die Händler, wird der geplante Hochlauf der Produktion zusätzlich erschwert bzw. gehemmt.

Nach aktuellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden für den Zeitraum März 2020 insgesamt 215 119 Pkw zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2019 ergibt sich dadurch ein Minus von 37,7 Prozent. Gewerbliche Zulassungen gingen um 39,6 Prozent zurück, die privaten Neuzulassungen hatten einen Rückgang von 34,4 Prozent zu verzeichnen. Zusammengenommen ergibt sich für Pkw-Neuzulassungen im ersten Quartal 2020 ein Minus von 20,3 Prozent (Quelle: https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/Fahrzeugzulassungen/pm09_2020_n_03_20_pm_komplett.html?nn=2562684). Diese Zahlen verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller noch einmal die extremen Verluste im Bereich des Kfz-Gewerbes. Sollten die Rahmenbedingungen unverändert bleiben, ist in Anbetracht der bisherigen Entwicklung ein weiterer Rückgang zu erwarten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation der Automobilhändler, insbesondere vor dem Hintergrund der Coronakrise und ihrer Auswirkungen?

2

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Zulassungszahlen für Pkw im März und April 2020, insbesondere im Hinblick auf die Zulassungszahlen im Vorjahr?

3

Erwartet die Bundesregierung weitere Rückgänge bei den Zulassungen im zweiten, dritten und vierten Quartal 2020 im Vergleich zu den Vorjahresquartalen?

Wenn ja, womit begründet die Bundesregierung diese Erwartungshaltung?

4

Wie bewertet die Bundesregierung etwaige Wechselwirkungen zwischen den Autohändlern und der Fahrzeugproduktion vor dem Hintergrund der Coronakrise und ihrer Auswirkungen?

5

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits beschlossen bzw. welche Pläne gefasst, um die wirtschaftliche Situation der Autohändler zu verbessern, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über diesbezügliche Pläne und/oder Maßnahmen der Bundesländer (bitte soweit möglich aufgelistet)?

6

Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen zur erneuten Einführung einer Kaufprämie, ähnlich der sog. Abwrackprämie?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und in welchem Ausmaß?

Wenn nein, weshalb nicht?

7

Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, eine etwaige Kaufprämie auf Elektrofahrzeuge oder andere spezifische Fahrzeug- oder Antriebstypen zu begrenzen?

Wenn ja, warum?

8

Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen zur Einführung einer Umstiegsprämie, die unabhängig von der jeweiligen Antriebsart auch gebrauchte Fahrzeuge miteinschließt?

9

Plant die Bundesregierung weitere staatliche Unterstützungsprogramme, um den Fahrzeugverkauf anzukurbeln?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

10

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die vollständige Betriebsfähigkeit von geschlossenen oder nur teilweise geöffneten Zulassungsstellen zu unterstützen, und bis wann soll dies geschehen, bzw. welche Kenntnis hat die Bundesregierung über diesbezügliche Pläne der Bundesländer (bitte nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Umsetzungsstand und die verwendete Software des „i-Kfz“-Systems in den Bundesländern und Kommunalverwaltungen (bitte nach Bundesland aufgeteilt und in den jeweiligen Ländern genutzte Software)?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Umsetzungsstand der Stufen 3 und 4, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

13

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die internetbasierte Fahrzeugzulassung der Stufe 3 bis zum Juni 2020 bundesweit für Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung verfügbar sein wird, und wie begründet sie dies?

14

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Umsetzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ für juristische Personen (Stufe 4), und wie begründet sie die Verzögerungen?

Berlin, den 28. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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