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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verfügbarkeit von WLAN an Rastanlagen auf den Bundesautobahnen

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

16.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1976004.06.2020

Verfügbarkeit von WLAN an Rastanlagen auf den Bundesautobahnen

der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Rastanlagen an deutschen Autobahnen zählen teilweise zu den am stärksten frequentierten Verkehrsservicepunkten in Deutschland. Sie werden in drei Kategorien unterteilt: Bewirtschaftete Raststätten, die häufig neben Tankstellen auch Schnellrestaurants und Shops beinhalten, Autohöfe, die ähnlich wie die Raststätten ausgestattet sind, jedoch nicht direkt an die Autobahn angebunden, sondern in der Nähe von Autobahnabfahrten errichtet sind sowie nichtbewirtschaftete Rastplätze. Instandhaltung und Betrieb der Rastanlagen sind Aufgabe der Landesstraßenbauverwaltungen, bis diese 2021 von der neuen Autobahn GmbH des Bundes abgelöst werden. Die bewirtschafteten Raststätten sind dabei per Konzessionsvertrag an private Betreiber ausgeschrieben worden. Inhalt der Konzessionsverträge sind neben den finanziellen Aspekten auch Kriterien zur Ausstattung der Anlagen.

Häufig ist die Abdeckung mit schnellem mobilem Internet an diesen Orten nicht ausreichend gewährleistet. Daher kommt dem Ausbau von WLAN-Hotspots dort eine besondere Bedeutung zu. Dank des mobilen Internets kann beispielsweise die geplante Route mittels aktueller Staumeldungen angepasst oder bei einer einfachen Panne nach Reparaturmöglichkeiten im Internet gesucht werden. Insbesondere durch den zunehmenden LKW-Verkehr sind neben bewirtschafteten Raststätten jedoch auch die nichtbewirtschafteten Rastplätze stark ausgelastet, weil sie als Parkplätze zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern genutzt werden. Für diese Personengruppe stellt eine gute WLAN-Abdeckung eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen dar – es können digitale Unterhaltungsangebote genutzt oder per Videotelefonie Kontakt zu der Familie aufgenommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Rastanlagen gab es zum Stichtag 1. Mai 2020 entlang den Bundesautobahnen (bitte nach bewirtschafteten Raststätten, Autohöfen und nichtbewirtschafteten Rastplätzen sowie nach Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie viele der Rastanlagen entlang den Bundesautobahnen waren zum Stichtag 1. Mai 2020 mit öffentlichen WLAN-Hotspots ausgestattet (bitte nach bewirtschafteten Raststätten, Autohöfen und nichtbewirtschafteten Rastplätzen sowie nach Bundesland aufschlüsseln)?

3

Welcher Anteil der in Frage 2 genannten WLAN-Hotspots wird nach Kenntnis der Bundesregierung kostenlos angeboten?

4

Plant die Bundesregierung die flächendeckende Einrichtung von kostenlosen WLAN-Hotspots an nichtbewirtschafteten Rastplätzen, und wenn ja, bis wann, bzw. wenn nein, warum nicht?

5

Wie viele Konzessionsverträge über die Bewirtschaftung von Rastanlagen galten zum Stichtag 1. Mai 2020 (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

6

Welcher Anteil aller Konzessionsverträge über die Bewirtschaftung von Rastanlagen beinhaltet nach Kenntnis der Bundesregierung nicht eine Einrichtung von kostenlosen öffentlichen WLAN-Hotspots?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen einer flächendeckenden Einrichtung von kostenlosen WLAN-Hotspots an Rastanlagen?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Einrichtung und dem Betrieb der kostenlosen WLAN-Hotspots an nichtbewirtschafteten Rastplätzen der Autobahn 9 im Rahmen des „Digitalen Testfelds Autobahn“ zwischen Greding und München, insbesondere hinsichtlich der Nutzerzahlen sowie der bereitgestellten Bandbreite gewonnen?

9

Werden die Konzessionsverträge für Rastanlagen nach Übernahme der Autobahnverwaltung durch die Autobahn GmbH neu ausgeschrieben, und wenn nein, warum nicht, und sind konkrete Änderungen an den Verträgen geplant?

Berlin, den 28. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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