Verlängerung des Baukindergelds
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit dem 18. September 2018 können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anträge für das Baukindergeld gestellt werden. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist das Ziel des Baukindergelds, den Erwerb von Wohneigentum für Familien zu fördern. Der Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr wird zehn Jahre lang ausgezahlt. Der Koalitionsausschuss hat sich am 26. Juni 2018 darauf geeinigt, dass das Baukindergeld bis Ende 2020 befristet gewährt wird. Damit sind nur Immobilien förderfähig, für die der Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2020 unterzeichnet bzw. bei Neubauten die Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2020 erteilt wurde (https://www.cducsu.de/sites/default/files/2018-06/Koalitionsausschuss20180626end.pdf). Laut KfW können Anträge bis spätestens 31. Dezember 2023 gestellt werden (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Baukindergeld-(424)/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Baukindergeld über 2020 hinaus zu verlängern?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine Verlängerung, welche dagegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Evaluierung des Baukindergelds vor dem Auslaufen der Förderung zum Jahresende 2020?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohneigentumsquote in Deutschland seit Einführung des Baukindergelds entwickelt, und welchen Anteil daran trägt nach Auffassung der Bundesregierung das Baukindergeld?
Wie viele Anträge auf Baukindergeld wurden bisher gestellt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und nach Neubau und Erwerb aufteilen)?
Wie viele Anträge auf Baukindergeld wurden bisher noch nicht geprüft?
Wie viele Anträge auf Baukindergeld wurden bisher positiv beschieden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die bewilligten Anträge nach Einkommensdezilen, absolut und prozentual?
Wie verteilen sich die bewilligten Anträge auf die vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung definierten Stadt- und Gemeindetypen, absolut und prozentual?
Wie viele Mittel stellt der Bund insgesamt für das Baukindergeld zur Verfügung?
Wie viele Mittel sind durch genehmigte Baukindergeldanträge bereits fest gebunden?
Wie viele Mittel für das Baukindergeld sind bereits abgeflossen?
Reichen nach Auffassung der Bundesregierung die zur Verfügung stehenden Mittel für das Baukindergeld für alle bisher gestellten Anträge aus?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nicht mehr Anträge von der KfW genehmigt werden, als insgesamt Haushaltsmittel zur Verfügung stehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die zur Verfügung stehenden Mittel für das Baukindergeld im Entwurf für den nächsten Bundeshaushalt aufzustocken, falls die zur Verfügung stehenden Mittel bereits ausgeschöpft sind?
Aus welchen Gründen ist die letzte Antragsstellung bis drei Jahre nach Ende der Förderzeit möglich?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Geförderte das Haus oder die Wohnung während der Laufzeit des Baukindergelds verkauft oder vermietet haben?
Prüft nach Kenntnis der Bundesregierung die KfW, ob Geförderte das Haus oder die Wohnung während der Laufzeit des Baukindergelds verkauft oder vermietet haben?
Wie lang dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Prüfung eines Baukindergeldantrags bei der KfW?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten für das Baukindergeld, und wie hoch sind diese prozentual an den Gesamtkosten des Baukindergelds?