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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Maßnahmen zur beschleunigten Markteinführung biobasierter Produkte im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

23.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1980208.06.2020

Maßnahmen zur beschleunigten Markteinführung biobasierter Produkte im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie

der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bioökonomie ist ein Antrieb für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und birgt nach Ansicht der Fragesteller enorme Potenziale für die Zukunft des Menschen. Sie umfasst verschiedene Sektoren und Systeme, die sich der Produktion und Nutzung von biologischen Ressourcen bedienen (unter anderem Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen). Ziel ist es, biobasierte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu ermöglichen. Mit Anwendungen auf Grundlage der Bioökonomie wird bereits heute die Herstellung von Medikamenten, Nahrungsmitteln und Rohstoffen für eine Vielzahl von Industrien verbessert. Die Entwicklung der Branche in Deutschland scheint aus Sicht der Fragesteller aber abgekoppelt von der eindeutig positiven Entwicklung in Europa, wo sich die Investitionen von 2012 bis 2018 mehr als verdoppelt haben. Trotz der nicht optimalen Bedingungen wächst die Branche auch in Deutschland anhaltend, aber nicht in der Breite oder in vergleichbarer Geschwindigkeit. Große Finanzierungsrunden gelingen nur einer kleinen Zahl an Unternehmen und auch der Umsatz börsennotierter Biotech-Unternehmen geht im Wesentlichen nur auf wenige Firmen zurück (vgl. EY – Deutscher Biotechnologie-Report 2019).

Die Bioökonomie steht wegen ihrer Potenziale aus gutem Grund auch im Fokus der Bundesregierung, die im Januar 2020 eine Nationale Bioökonomiestrategie vorgelegt hat. Die Fragesteller begrüßen das, vermissen jedoch konkrete Aussagen zum weiteren Vorgehen in der vom Kabinett vorgelegten Strategie. Die Bundesregierung stellt dort zwar fest, dass es nicht ausreicht, „biologisches Wissen zu erwerben und nachhaltige Technologien zu entwickeln“, denn „nur wenn diese erfolgreich als Produkte und Prozesse in den Markt kommen, werden ihre positiven Effekte für Umwelt und Gesellschaft auch realisiert“ (vgl. Nationale Bioökonomiestrategie, S. 23). Eine vorausschauende Beurteilung des Potenzials verschiedener Technologien und eine darauf aufbauende Schwerpunktsetzung zur Förderung und Beschleunigung der Markteinführung biobasierter Produkte und Anwendungen fehlen aber aus Sicht der Fragesteller.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Ressorts sind derzeit mit welchem jährlichen Budget an der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie beteiligt (bitte alle Ressorts mit Finanzvolumen auflisten)?

2

Welche Maßnahmen zur Erleichterung der Markteinführung biobasierter Produkte plant die Bundesregierung derzeit? Welche wurden bereits ergriffen? Was versteht die Bundesregierung allgemein unter „biobasierten Produkten“ im Rahmen der Bioökonomiestrategie?

3

Plant die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands Initiativen zur Erleichterung und/oder Beschleunigung der Markteinführung biobasierter Anwendungen oder Produkte? Wenn ja, welche Maßnahmen auf europäischer Ebene oder gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten der EU sind geplant?

4

Wie sehen die auf Seite 24 der Nationalen Bioökonomiestrategie genannten Instrumente zur „Validierung von Forschungsergebnissen für einen erfolgreichen Transfer in die Anwendung“ (Nationale Bioökonomiestrategie, S. 24) aus?

a) Wer gestaltet diese Instrumente federführend, und welche Stellen wirken daran mit? Welche relevanten Stakeholder sind eingebunden?

b) Wie wirken sich die Instrumente auf den Marktransfer neuer biobasierter Anwendungen und Technologien aus? Auf welchen Messwerten beruht die Einschätzung?

c) Wo kommen die genannten Instrumente zum Einsatz? Ist die Nutzung verpflichtend, etwa im Rahmen eines Antrags auf Förderung von Forschung oder Entwicklung?

5

Was versteht die Bundesregierung unter den auf Seite 24 der Nationalen Bioökonomiestrategie genannten „Sondierungsphasen“, und wie wirken sich diese auf die Markteinführung aus?

a) Plant die Bundesregierung solche „Sondierungsphasen“ als verpflichtenden Bestandteil von Forschungs- oder Gründungsförderungen im Bereich der Bioökonomie?

b) Welche Aufgabe hat ein Fördermittelgeber in dieser Phase?

c) Ist der Teilsatz „müssen alternative Nutzungswege für einzelne Bestandteile oder Nebenprodukte erforscht und erprobt werden“ (Nationale Bioökonomiestrategie, S. 24) als mögliche Auflage im Rahmen einer Forschungsförderung zu verstehen?

6

Welche Verbundprojekte und/oder Cluster von Wertschöpfungsnetzen fördert oder unterstützt die Bundesregierung bereits (bitte nach Förderschwerpunkt, Förderdauer und dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln mit konkretem Haushaltstitel aufschlüsseln)?

a) Wie erfolgt die Auswahl der geförderten Projekte?

b) Wie sieht die Unterstützung aus, die über finanzielle Förderung hinausgeht?

c) Wenn noch keine Förderung oder Unterstützung in dem Bereich erfolgt, wann plant die Bundesregierung das?

7

Welche Maßnahmen sind mit „Maßnahmen zur Förderung von kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen sowie von Start-ups und Neugründungen“ (Nationale Bioökonomiestrategie, S. 25) gemeint?

a) Wie sehen die Weiterentwicklungsschritte aus, und auf Grundlage welcher Evaluation erfolgt die Weiterentwicklung?

b) Welchen Anteil an der Beseitigung der „zu geringen Finanzierungsmöglichkeiten“ (Nationale Bioökonomiestrategie, S. 24) werden diese Maßnahmen leisten?

c) Wie wird das Grundproblem des schwachen deutschen Kapitalmarktes von der Bundesregierung angegangen? Welche dieser Schritte haben einen besonderen Fokus auf die Bioökonomie?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung eines Förder-Dachfonds nach Vorbild des dänischen Modells (vgl. https://www.wiwo.de/my/politik/ausland/start-up-finanzierung-was-die-bundesregierung-vom-daenischen-digitalfonds-lernen-kann/25325762.html) für Deutschland?

9

Gewährleisten Patentierungsmöglichkeiten nach Einschätzung der Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit von Forschung und Entwicklung für Unternehmen vor dem Hintergrund der „oftmals überdurchschnittlich langen Entwicklungszeiten und Innovationszyklen, die lebenswissenschaftliche Produktentwicklungen oft mit sich bringen“ (Nationale Bioökonomiestrategie, S. 24 f.)?

10

Welche wichtigen Akzente hat die Bundesregierung in den letzten Jahren für „die anwendungsorientierte Zusammenarbeit auch über Disziplingrenzen hinweg“ (Nationale Bioökonomiestrategie, S. 25) gesetzt?

a) Welche folgenden Schritte zur Weiterentwicklung der Infrastruktur für die anwendungsorientierte Zusammenarbeit plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode anzustoßen?

b) Welche Bestrebungen gibt es, die in der Nationalen Bioökonomiestrategie angesprochene Kostenrelevanz regulatorischer Herausforderungen zu verringern?

11

Wo werden die genannten Räume für „die gezielte Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu markt- und wettbewerbsfähigen Anwendungen“ (Nationale Bioökonomiestrategie, S. 25) geschaffen?

12

Gilt die innerhalb der Nationalen Bioökonomiestrategie angesprochene Möglichkeit, Innovationen in Pilotanlangen auch für Produkte auf der Basis gentechnisch veränderter Organismen oder anderer bioökonomischer Anwendungen auf der Grundlage gentechnologischer Verfahren?

13

Plant die Bundesregierung, die Umsetzung der in der Nationalen Bioökonomiestrategie angesprochenen Produktkennzeichnungen oder Zertifizierungen biobasierter Produkte noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen oder in die Wege zu leiten?

a) Welche Kriterien sollen für eine solche Zertifizierung oder die Kennzeichnung von biobasierten Produkten herangezogen werden?

b) Welche Stelle soll nach Planung der Bundesregierung für die Kennzeichnung oder Zertifizierung zuständig sein?

c) Was soll genau gekennzeichnet oder zertifiziert werden?

d) Soll die Kennzeichnung oder Zertifizierung verpflichtend werden?

e) Soll die Kennzeichnung oder Zertifizierung verbindlich im Rahmen der Beschaffung durch die öffentliche Hand werden?

14

Wie groß ist nach Schätzung der Bundesregierung der Anteil der in der Strategie genannten 300 Mrd. Euro, der auf biobasierte Produkte entfallen könnte? Welche sind die drei größten Posten? Wird die angesprochene Vorbildfunktion der öffentlichen Hand öffentlichkeitswirksam vermarktet? Über welche Kanäle?

Berlin, den 22. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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