BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Leitungswasser vs. Mineralwasser - aktuelle Zahlen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

23.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1985810.06.2020

Leitungswasser vs. Mineralwasser – aktuelle Zahlen

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ende 2018 startete die Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Umstritten ist, inwiefern die Maßnahmen eine ökologische Verbesserung darstellen, wie z. B. das Verbot von Kunststofftragetaschen im Einzelhandel (Pressemitteilung Deutscher Bundestag, Verbot leichter Kunststofftaschen umstritten, https://www.bundestag.de/presse/hib/694458-694458).

Gleichzeitig wirbt die Kampagne auch mit nach Auffassung der Fragestellenden fragwürdigen Inhalten. So wirbt sie mit „Leitungswasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland – man kann es ohne Bedenken trinken“ pauschal für den Verzehr von Leitungswasser. Regelmäßig kommt es jedoch regional zu Verunreinigungen des Leitungswassers, die den Verzicht auf den Konsum zur Nahrungsaufnahme oder zusätzlich Maßnahmen wie das Abkochen des Leitungswassers notwendig machen.

Zudem lässt die Informationskampagne völlig außer Acht, dass die Trinkwasserqualität nur bis zum Hausanschluss gewährleistet ist. Viele Hauseigentümer und mehr noch die Mieter kennen die Qualität der Leitungen in den Gebäuden nicht. Zudem warnt das Umweltbundesamt: „Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber wieder ins Blut gelangen (z. B. während der Schwangerschaft)“ und „Unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollten Sie nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für die Ernährung verwenden. Lassen Sie das Stagnationswasser ablaufen, bis es kühl aus der Leitung läuft“ (Umweltbundesamt, Blei im Trinkwasser, https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/blei-im-trinkwasser).

Die Informationskampagne stellt nach Einschätzung der Fragestellenden auch einen Eingriff in den Markt dar, weil aufgrund der Verpackung und des Transports einzelne Produkte beworben werden. Soziale und ökonomische Fragen sowie Fragen der Gesundheit und Lebensmittelhygiene werden hingegen ausgeblendet.

Besonders ärgerlich ist aus Sicht der Fragestellenden, dass ein geplantes Gesetz als bestehende Rechtslage dargestellt wird. So suggeriert die Aktiv-Formulierung des Satzes: „Mit dem Verbot reduzieren wir überflüssiges Plastik weiter und kommen bei dem Verbrauch von Plastiktüten auf null“, dass dieses Verbot bereits bestehende Rechtslage ist. Dies war aber weder zum Zeitpunkt des Kampagnenstarts (http://kunststofftragetasche.info/wordpress/daten-erhebungen/) noch ist es heute der Fall (https://www.bmu.de/faqs/plastiktueten-verbot/). Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze stellt damit ein fragwürdiges Demokratieverständnis zur Schau, indem sie von ihr geplante und lediglich im Kabinett konsentierte Gesetzesvorhaben mit einem Beschluss des Deutschen Bundestages gleichsetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Aufgrund welcher Erkenntnisse geht die Bundesregierung von einer dauerhaften Trinkwasserqualität des Leitungswassers aus an den Entnahmestellen

a) in den privaten Haushalten,

b) in öffentlichen Einrichtungen,

c) in privaten Einrichtungen (Firmen etc.),

d) an Trinkbrunnen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Information des Umweltbundesamtes bezüglich der Trinkwasserqualität in privaten Haushalten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gegenüber der Darstellung der Kampagne, dass Leitungswasser „ohne Bedenken“ getrunken werden kann?

3

Wie viele Warnungen bezüglich der Leitungswasserqualität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den Jahren 2018 und 2019, und wie viele private Haushalte waren betroffen?

4

Wie viele Rückrufaktionen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland den Jahren 2015 bis 2019 von Herstellern von Mineralwassern aufgrund von Qualitätsmängeln?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität von Leitungswasser im Vergleich zur Qualität von Trinkwasser aus Mineralbrunnen?

6

Auf welcher Rechtsgrundlage greift die Bundesregierung nach Einschätzung der Fragestellenden zugunsten von Leitungswasser werbend in den bestehenden Trinkwassermarkt ein?

7

Wie viele Trinkwasserbrunnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit bislang aufgestellt, und wie oft werden diese genutzt (Nutzung bitte in Litern bzw. Durchflussmenge angeben)?

8

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Entwicklung der Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft – Weniger ist mehr“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 2019 entstanden?

9

Welche Aufwendungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kommunikation der Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ für konventionelle Kommunikationskanäle (Plakatwerbung, Anzeigenschaltung etc.) sowie für die Kommunikation im Internet (WWW, Social Media) in den Jahren 2019 und 2020 vorgesehen?

10

Welche Laufzeit ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ vorgesehen?

11

Welche Aufwendungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ über die gesamte Laufzeit veranschlagt?

12

Welche Ziele werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit der Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ verfolgt, und wie wird die Zielerreichung erfasst?

13

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Kampagne einen Sachverhalt darstellt (Plastiktütenverbot), der tatsächlich noch nicht bestehende Rechtslage ist?

Wie bewertet sie dieses Vorgehen im Hinblick auf die Rolle des Parlaments als Gesetzgebungsinstanz?

Berlin, den 28. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen