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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erleichterungen beim Wohngeldantrag

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

22.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1986410.06.2020

Erleichterungen beim Wohngeldantrag

der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 6. April 2020 haben Bund und Länder Verwaltungsvereinfachungen beim Wohngeld beschlossen, damit Mieter und Selbstnutzer nach Einnahmeausfällen aufgrund der COVID-19-Krise leichter und schneller an den Zuschuss kommen. Die Antragstellung könne in Zukunft formlos erfolgen, Nachweise dürfen nachgereicht werden, Plausibilitätsprüfungen entfallen und in überlasteten Ämtern kann ein Vorschuss gewährt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Mit wie vielen zusätzlichen Wohngeldanträgen aufgrund der COVID-19-Krise rechnet die Bundesregierung?

2

Wie viele Anträge auf Wohngeld sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im April und Mai 2020 bei den Wohngeldstellen eingegangen?

3

Mit welchen Mehrausgaben für das Wohngeld rechnet die Bundesregierung für 2020 gegenüber den ursprünglich im Haushalt veranschlagten Mitteln?

4

Welche Nachweise sind nach Auffassung der Bundesregierung für einen Wohngeldantrag zwingend notwendig und müssen für die Bearbeitung des Antrags vorliegen?

5

Ist die Verwaltungsvereinfachung zur Vereinfachung des Wohngeldantrags befristet, und falls ja, bis wann?

6

Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrags?

7

Wie lange soll nach Auffassung der Bundesregierung nach der Verwaltungsvereinfachung die Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrags maximal dauern?

8

Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer vollständigen Digitalisierung der Wohngeldbeantragung zu rechnen?

9

Welche Erkenntnisse hat das Digitalisierungslabor Wohngeld erbracht, und welche dieser Erkenntnisse werden bereits in der Praxis umgesetzt?

10

Welche Maßnahmen über die Vereinfachung des Wohngelds hinaus plant die Bundesregierung, damit Mieter bei den Wohnkosten entlastet werden ohne Mietschulden anzusammeln, die zu einem späteren Zeitpunkt trotzdem beglichen werden müssen?

Berlin, den 4. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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