Innovativer und flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt und auf dem Land
der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die erfolgreiche Gestaltung des digitalen Wandels, beispielsweise durch die Digitalisierung des Verkehrs, Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0 und auch das digitale Arbeiten im Home-Office, setzt schnelles und verlässliches Internet voraus. Nur mit einer lückenlosen Netzabdeckung und hohen Übertragungsraten, kann das Potenzial der Digitalisierung gehoben werden. Die Corona-Pandemie sowie die dadurch steigende Anzahl an Menschen, die digital von zu Hause aus arbeiten wollen, verdeutlichte nach Ansicht der Fragesteller auf ein Neues, dass die digitale Infrastruktur in Deutschland weiterhin große Schwächen aufweist. Zuverlässige Internetverbindungen sind in Deutschland weder flächendeckend noch ausreichend leistungsstark vorhanden (https://www.tlz.de/regionen/weimar/nicht-ueberall-reicht-datenstrom-fuer-homeoffice-id228714067.html, https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html). Wie sehr Deutschland beim Ausbau einer leistungsstarken und flächendeckenden digitalen Infrastruktur hinterherhinkt, zeigt ein Blick auf den internationalen Vergleich. Im März 2020 lag Deutschland im Speedtest Global Index mit einer Downloaddurchschnittsgeschwindigkeit von 95,0 Mbit/s bei stationären Breitbandverbindungen (Datenübertragung mittels DSL, Fernsehkabel oder Glasfaser) international auf Platz 31, unter anderem hinter den EU-Partnerländern Spanien (128 Mbit/s, Platz 14), Schweden (135 Mbit/s, Platz 9) und Rumänien (151 Mbit/s, Platz 3). Singapur belegt mit einer im Vergleich zu Deutschland mehr als doppelt so schnellen Downloaddurchschnittsgeschwindigkeit von 197,0 Mbit/s den ersten Platz (https://www.speedtest.net/global-index). Das verhältnismäßig schlechte internationale Abschneiden Deutschlands liegt auch am schleppenden Vorankommen des Glasfaserausbaus in Deutschland. Laut OECD-Breitbandstatistik (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) vom Juni 2019 verfügen lediglich 3,6 Prozent aller stationären Breitbandanschlüsse in Deutschland über Glasfaser. Damit liegt Deutschland deutlich unter dem OECD-Durchschnittswert von 26,8 Prozent und weit hinter anderen EU-Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Litauen (74,6 Prozent), Schweden (69 Prozent) oder Spanien (62,5 Prozent) zurück. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/415799/umfrage/anteil-von-glasfaseranschluessen-an-allen-breitbandanschluessen-in-oecd-staaten/,http://www.oecd.org/sti/broadband/1.10-PctFibreToTotalBroadband-2019-06_new.xls). Das zeigt, dass Deutschland insbesondere im Bereich der Glasfaseranschlüsse Entwicklungsland ist.
Auch die Bundesregierung hat jedoch erkannt, dass ohne einen zügigen Ausbau der digitalen Infrastruktur das Chancenpotenzial der Digitalisierung in Deutschland nicht erfolgreich genutzt werden kann. Durch das Inkrafttreten des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK) am 20. Dezember 2018 (Richtlinie (EU) 2018/1972) wurden auch entsprechende Änderungen des nationalen Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) angestoßen. Im Zuge der Umsetzung der EKEK durch eine Novellierung des TKG legten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Februar 2019 ein Eckpunktepapier vor, dass zum Zwecke eines schnelleren Glasfaserausbaus in Deutschland explizit auch eine Ausweitung gesetzlicher Möglichkeiten zum Einsatz innovativer Verlegetechniken wie dem Trenching mit einbezog. Wie auch weitere alternative Verlegemethoden, abseits des konventionellen Tiefbaus, eignen sich Trenching-Verfahren, die die Kabelverlegung durch das Fräsen von Schlitzen in Boden und Asphalt durchführen, in besonderem Maße, um den Glasfaserausbau kostengünstiger und schneller durchführen zu können (https://breitbandbuero.de/wissenswertes/verlegetechnologien/trenching/).
Der entsprechende Referentenentwurf liegt trotz der Umsetzungsfrist der EKEK Ende 2020 noch immer nicht vor. Dieser soll neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem EKEK auch Ziele aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (beispielsweise den Anspruch auf schnelles Internet) und Maßnahmen der im November 2019 seitens der Bundesregierung vorgestellten Mobilfunkstrategie (beispielsweise die Erfassung relevanter Infrastrukturen durch sog. Mapping) beinhalten (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/Mobilfunkstrategie.pdf?__blob=publicationFile).
Da eine Beschleunigung des Glaserfaserausbaus für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland unerlässlich ist, sind Maßnahmen wie das Schaffen eines rechtlichen Rahmens für den verstärkten Einsatz von alternativen Verlegetechniken erste wichtige Schritte in die richtige Richtung. Damit der Ausbau einer flächendeckenden, zuverlässigen und leistungsfähigen digitalen Infrastruktur noch zügiger vorankommt, können weitere alternative Maßnahmen ihren Beitrag leisten. Die Vergabe von Gigabit-Gutscheinen, als nachfrageorientierte Förderung der Endkunden für die Finanzierung von Anschlussgebühren (vgl. Antrag der Fraktion der FDP: „Smart Germany – Gigabit-Gutscheine für den Breitbandausbau“ auf Bundestagsdrucksache 19/14048), und die Ausschreibung des Glasfaserausbaus in Regionsclustern können nach Ansicht der Fragesteller beispielsweise dazu beitragen, dass auch der ländliche Raum schnell und zielgerichtet mit leistungsstarken Internetverbindungen versorgt werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung in der siebten Änderung des TKG vor, um den Glasfaserausbau in Deutschland voranzubringen?
a) Welche dieser Maßnahmen sind Vorgaben der EU, und welche dieser EU-Vorgaben werden ohne Änderungen in die TKG-Novelle übernommen?
b) Welche Vorgaben der EU, die in die siebte Änderung des TKG zu übernehmen sind, werden durch die Bundesregierung abgeändert?
c) Welche spezifischen Änderungen nimmt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang vor?
d) Aus welchem Grund ändert die Bundesregierung diese EU-Vorgaben ab?
Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen im europäischen Vergleich?
Wie viel Prozent der Haushalte in Deutschland sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung an Glasfaser angeschlossen?
Wie viel Prozent der Haushalte je Bundesland sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung an Glasfaser angeschlossen (bitte aufgeschlüsselt je Bundesland angeben)?
Wie viele Haushalte in Deutschland werden bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 an das Glasfasernetz angeschlossen (bitte in absoluten Zahlen und prozentual an allen Haushalten in Deutschland angeben)?
a) Wie viele Haushalte werden je Bundesland bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 an das Glasfasernetz angeschlossen (bitte in absoluten Zahlen angeben)?
b) Durch welche spezifischen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Anschlusszielvorgaben zu erreichen?
Wie viel Prozent des Bundesgebiets sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit Glasfaser abgedeckt?
a) Wie viel Prozent der Siedlungsfläche sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit Glasfaser abgedeckt?
b) Wie viel Prozent der Kommunen in Deutschland sind derzeit nicht an das Glasfasernetz angeschlossen?
c) Welche Kommunen in Deutschland sind derzeit nicht an das Glasfasernetz angeschlossen (bitte namentlich auflisten)?
d) Wie viel Prozent der Kommunen sind derzeit vollständig (d. h. alle Haushalte einer Kommune mittels fiber to the building) an das Glasfasernetz angeschlossen?
e) Welche prozentuale Glasfaserabdeckung der Bundesfläche setzte die Bundesregierung sich zum Ziel bis zum Ende der Legislaturperiode 2021?
f) Durch welche spezifischen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Ziel zu erreichen?
Für die Verlegung von wie vielen Kilometern Glasfaserkabel plante die Bundesregierung seit 1. Januar 2019 bis heute Fördermaßnahmen?
a) Mit welchem Finanzierungsbedarf für den geförderten Ausbau rechnete die Bundesregierung bei der Verlegung von Glasfaserkabeln seit dem 1. Januar 2019?
b) Wie viele Kilometer Glasfaserkabel wurden seit dem 1. Januar 2019 tatsächlich verbaut?
c) Wie hoch war der tatsächliche Finanzierungsbedarf bei der Verlegung von Glasfaserkabeln seit dem 1. Januar 2019?
d) Welche Ursachen haben die Veränderungen des Finanzierungsbedarfs bzw. der Kosten für die Glasfaserkabelverlegung nach Kenntnis der Bundesregierung?
e) Wie viele Kilometer Glasfaserkabel sind nach Erkenntnis der Bundesregierung noch zu verlegen, um das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel „Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus.“ zu verwirklichen?
f) Bis zu welchem Zeitpunkt ist das Ziel „Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde“ nach Auffassung der Bundesregierung zu erreichen?
g) Mit wie vielen Kilometern verlegtem Glasfaserkabel rechnet die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode 2021?
h) Welchen Finanzierungsbedarf erwartet die Bundesregierung, um diese angestrebte Anzahl an Glasfaserkabelkilometern zu erreichen?
Wie viele Beschwerden erhielt die Bundesnetzagentur in den Jahren 2018 und 2019 bezüglich einer langsameren tatsächlich nutzbaren Internetübertragungsrate im Vergleich zur vertraglich vereinbarten Internetübertragungsrate?
a) Wie groß war die durchschnittliche Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten und der tatsächlich erhaltenen Internetgeschwindigkeit in den Jahren 2018 und 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung im Hinblick auf mögliche rechtliche Änderungen aus diesen Daten der Bundesnetzagentur?
Plant die Bundesregierung, bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 durch finanzielle Anreize für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen den Ausbau des Glasfasernetzes voranzutreiben, und wenn ja, durch welche?
Plant die Bundesregierung die Schaffung eines finanziellen Anreizes für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen beispielsweise im Rahmen einer nachfrageorientierten Anschlussförderung per Gutschein, um dadurch die betriebswirtschaftliche Attraktivität des Glasfaserausbaus zu erhöhen und somit den Ausbau des Glasfasernetzes bzw. eine Erhöhung der Abnahmebereitschaft (take-up-rate) voranzutreiben, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 positiv auf das Clustern von Regionen bei der Ausschreibung des Glasfaserausbaus hinzuwirken, um diesen flächendeckend voranzutreiben, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Maßnahme des Regionscluster, um den flächendeckenden Glasfaserausbau voranzutreiben, und wenn nein, warum nicht?
Strebt die Bundesregierung eine Ausweitung gesetzlicher Möglichkeiten zum Einsatz innovativer Verlegetechniken im Rahmen der siebten TKG-Änderung an, und wenn ja, wie wird diese ausgestaltet?
a) Welche neuen Erkenntnisse erlangte die Bundesregierung durch ihre Prüfung möglicher Änderungen am Wegerecht vor dem Hintergrund des Einsatzes innovativer Verlegetechniken?
b) Auf welche Rechtsbereiche wird sich diese Ausweitung der gesetzlichen Möglichkeiten beziehen?
c) Welche innovativen Verlegetechniken werden von der Ausweitung der gesetzlichen Möglichkeiten betroffen sein (bitte namentlich nennen)?
Welche Ergebnisse und konkreten Vorschläge erarbeitete der, durch die Bundesregierung eingesetzte, Steuerkreis Bauwesen, der im Dezember 2019 zur Begleitung alternativer Verlegetechniken einberufen wurde?
a) Falls aus dem Steuerkreis Bauwesen noch keine Ergebnisse oder konkreten Vorschläge vorliegen, wann sind diese zu erwarten?
b) Falls aus dem Steuerkreis Bauwesen noch keine Ergebnisse oder konkreten Vorschläge vorliegen, welcher Zwischenstand wurde im Diskussionsprozess bisher erreicht?
Hat Bundesregierung ihre Prüfung der Aufnahme von Feld-, Forst- und Wirtschaftswegen in den § 68 ff. TKG zum Zwecke der Akzeptanzsteigerung innovativer Verlegetechniken bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, bis wann wird dieses Ergebnis vorliegen?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Modernisierung der Leerrohrbestimmungen im Zuge der Novellierung des TKG?
Wurden von den staatlichen Rechtsvorgängern der Deutschen Telekom AG vor 1995 Leerrohre verlegt? Wenn ja, wie viele Kilometer wurden verlegt?
a) Wie viele Kilometer an Leerrohren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Privatisierung der Telekom durch selbige verlegt?
b) Wie viele Kilometer an Leerrohren wurden durch die Deutsche Telekom AG in den letzten zehn Jahren verlegt (bitte insgesamt und einzeln je Jahr auflisten)?
c) Plant die Bundesregierung den Zugriff anderer Glasfaseranbieter auf die Leerrohre der Deutschen Telekom, die vor der Privatisierung verlegt wurden, um Wettbewerb und den Glasfaserausbau auf staatlich verlegter Infrastruktur zu fördern, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Inwieweit hat das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze („DigiNetz“-Gesetz) aus dem Jahr 2016 zu einer konkreten Vereinfachung der Mitnutzung von Verkehrsinfrastruktur des Bundes (Schiene, Straße, Wasserwege) beim Glasfaserausbau geführt?
a) Wie viele Kilometer Glasfaserkabel konnten über die Mitnutzung von Infrastrukturen des Bundes, also Straßen, Schienen und Wasserwegen, seither jeweils realisiert werden?
b) Inwieweit sind diese Realisierungen beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur jeweils dem „DigiNetz“-Gesetz zu verdanken?
Welche Unternehmen außerhalb des DB-Konzerns nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Kabelkanäle oder andere Infrastruktur der Deutschen Bahn AG für den Glasfaserausbau?
a) In jeweils welchem Umfang werden diese Infrastrukturen der Deutschen Bahn AG von den in Frage 19 erfragten Unternehmen genutzt?
b) Welche Mitnutzungen der Kabelkanäle oder anderer Infrastruktur der Deutschen Bahn AG sind geplant?
c) Welche Kooperationsvereinbarungen wurden in diesem Zusammenhang nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen?
d) Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die ggf. schleppenden Verhandlungen im Zuge der Kooperationsvereinbarungen?
e) Inwieweit und durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, für die ggf. schleppenden Verhandlungen im Zuge der Kooperationsvereinbarungen Abhilfe zu schaffen?
f) Inwieweit plant die Bundesregierung, die Mitnutzung vorhandener öffentlicher Infrastruktur, wie insbesondere die Kabelkanäle der Deutschen Bahn AG, für den Glasfaserausbau weiter zu vereinfachen (Begründung)?