BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verkehrsverstöße und Bußgelder im Straßenverkehr

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

06.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2019118.06.2020

Verkehrsverstöße und Bußgelder im Straßenverkehr

der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein- Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die am 28. April 2020 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) verändert zum Teil das Strafmaß und die Systematik im Umgang mit Verkehrsverstößen. Viele der getroffenen Änderungen im Rahmen der Novelle waren auch aus Sicht der Fragesteller notwendig und sinnvoll, etwa um bestehende Rechtsprechung zu untermauern. Einige Teilaspekte, etwa bei Halte- und Parkverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen, sind allerdings umstritten (https://www.n-tv.de/auto/Neuer-Bussgeldkatalog-ist-voellig-ueberzogen-article21744728.html).

Nach den Anpassungen des Bußgeldkatalogs in den Jahren 2009, 2014 und 2017 erfolgt so die vierte Verschärfung der bestehenden Sanktionen in knapp einem Jahrzehnt. Bußgelder für Halte- und Parkverstöße wurden zum Teil verdoppelt, die Vergabe von Punkten im Fahreignungsregister für Vergehen beim Halten und Parken ermöglicht und die Anforderungen für die Erteilung von Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gesenkt. Im letztgenannten Fall sieht die Novelle innerorts bereits ab 21 km/h statt ab 31 km/h, außerorts ab 26 km/h statt ab 41 km/h ein Fahrverbot von einem Monat vor. Ein solches Fahrverbot wurde vor dem 28. April 2020 nur ausgesprochen, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr zweimal innerhalb eines Jahres stattfand, es sich also um eine Wiederholungstat handelte.

Die Auswirkung dieser Maßnahmen auf die Bußgeldeinnahmen, auf die Anzahl der erfassten Punkte im Fahreignungsregister sowie auf die Anzahl der erteilten Fahrverbote wird nach Ansicht des Fragestellers groß sein. Eine Schätzung der bayerischen Staatsregierung etwa nimmt an, dass die Zahl der Fahrverbote aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 21 und 40 km/h innerorts und 26 und 40 km/h außerorts auf rund 150 000 allein im Freistaat Bayern anwachsen könnte. Auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland bezogen droht die StVO-Novelle so zu einer Führerscheinfalle zu werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Verkehrsverstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 erfasst (bitte in absoluten Zahlen und insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung über die vergangenen Jahre (siehe Frage 1)?

3

Wie viele Punkte im Fahreignungsregister wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 erfasst (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie viele Personen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 Punkte im Fahreignungsregister (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie war der durchschnittliche Punktestand im Fahreignungsregister pro Person nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 erfasst (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Personen verloren aufgrund von acht oder mehr erreichten Punkten im Fahreignungsregister nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 ihre Fahrerlaubnis (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Wie viele der Punkte im Fahreignungsregister entfielen jeweils auf die folgenden Verkehrsteilnehmer (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)

a) Pkw,

b) Lkw,

c) Fahrrad,

d) Fußgänger?

8

Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 Fahrverbote über jeweils einen, zwei oder drei Monate (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

9

Wem vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 der Führerschein entzogen, und aus welchen Gründen (bitte nach Gründen und insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

10

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 an einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) teilgenommen, und wie viele haben diese bestanden (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

11

Was war der höchste erreichte Punktestand im Fahreignungsregister durch eine Person nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen aufgrund von Verkehrsverstößen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 erfasst (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

13

Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie beziehungsweise haben ihre Auswirkungen auf das öffentliche Leben und den Verkehr in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Verkehrssicherheit in Deutschland, etwa im Hinblick auf die Anzahl von Verkehrsverstößen?

a) Liegen der Bundesregierung diesbezüglich Statistiken und/oder Studien vor, und welche Aussage treffen diese?

b) Rechnet die Bundesregierung mit langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Verkehrssicherheit in Deutschland?

14

Welche Auswirkungen wird die seit dem 28. April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle nach Einschätzung der Bundesregierung haben, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Verkehrsverstöße und auf die Bußgeldeinnahmen?

15

Wie viele Verkehrsverstöße mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 26 und 30 km/h innerorts sowie zwischen 26 und 40 km/h außerorts wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2018, 2019 sowie im ersten Quartal 2020 erfasst (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

16

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung in Bezug auf die öffentlichen Äußerungen des Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer vom 14. Mai 2020 bezüglich einer Überarbeitung der StVO-Novelle (https://www.n-tv.de/politik/Scheuer-will-Strafen-fuer-Ras-er-abmildern-article21782119.html)?

a) Gibt es bereits einen Plan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bezüglich einer Überarbeitung der StVO-Novelle, und wenn ja, was beinhaltet dieser?

b) Besteht bereits ein Zeitplan, und wenn ja, wie lautet dieser (bitte aufschlüsseln)?

c) Gab es bereits Gespräche zwischen Bund und Ländern bezüglich einer Überarbeitung der StVO-Novelle, und wenn ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis?

d) Rechnet die Bundesregierung mit einer Anpassung der StVO-Novelle vom 28. April 2020 im Hinblick auf die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer genannten Teilaspekte der Novelle?

Berlin, den 11. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen