BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zustand der Dienststellen der Bundespolizei: Polizeiwache Hagen

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

08.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2033924.06.2020

Zustand der Dienststellen der Bundespolizei: Polizeiwache Hagen

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den vergangenen Monaten sind wiederholt katastrophale Zustände einzelner Liegenschaften der Bundespolizei bekannt geworden (siehe bereits Bundestagsdrucksache 19/12898). Deutliche Kritik äußert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) an der Bundespolizeiwache in Hagen und bezeichnet sie als „eine der schlimmsten des Landes“. Die Polizeiwache befindet sich im Seitenflügel des Hagener Hauptbahnhofs und wird von der Deutschen Bahn AG als Liegenschaftseigentümerin an die Bundespolizei vermietet. Immer wieder erhält die GdP Hinweise von Bundespolizisten betreffend den baulichen Zustand der Polizeiwache. Verwiesen wird auf grundlegende Mängel der Bausubstanz, die nur durch umfassende Sanierungsmaßnahmen zu beheben sind. Durch die Baufälligkeiten und den Schimmelbefall sind die Bundespolizisten täglich einem deutlichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Darüber hinaus wurde bekannt, dass sich Frauen und Männer in der Liegenschaft einen Umkleideraum und eine Dusche teilen müssen (https://www.wp.de/staedte/hagen/hagen-bahnhofswache-ist-die-schlimmste-in-ganz-nrw-id228486297.html). Ferner wird immer wieder über einen Rattenbefall insbesondere im Umkleidebereich berichtet. Dieser defizitäre Dauerzustand dürfte sich mit dem geplanten personellen Aufwuchs durch die Sicherheitspakete noch verschärfen.

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 2. September 2019 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zum Thema “Baulicher Zustand der Dienststellen der Bundespolizei in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/12898 geht hervor, dass die Bundesregierung den baulichen Zustand der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften insgesamt als für die Zwecke der Bundespolizei noch weitgehend hinreichend bewertet. Im Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage lagen der Bundesregierung jedoch keine detaillierten Erkenntnisse zum Sanierungsbedarf der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften der Verkehrsunternehmen vor. Nach Angaben der Bundesregierung behält sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Wege der Aufsicht vor, sich mit der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Unterbringung im Rahmen der anerkannten Raumprogramme zu befassen.

Aus Sicht der Fragesteller sollte es selbstverständlich sein, dass unsere Bundespolizei beste Arbeitsbedingungen vorfindet. Die Wertschätzung der Arbeit der Polizeibeamten muss sich auch in den Arbeitsbedingungen widerspiegeln. Nur so können unsere Bundespolizisten auch beste Leistungen für unser aller Allgemeinwohl erbringen. Die für die Gewährleistung der inneren Sicherheit erforderliche Gewinnung gut qualifizierten Personals kann zudem nur gelingen, wenn eine adäquate Ausstattung und Unterbringung der Polizeibeamten dauerhaft gewährleistet werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Über wie viele Waschräume, Toilettenräume und Umkleideräume müssen oder sollten Liegenschaften der Bundespolizei nach Auffassung der Bundesregierung verfügen?

Wie bewertet die Bundesregierung die insoweitige Ausstattung der Bundespolizeiwache in Hagen?

2

Ist eine Geschlechtertrennung bei Waschräumen, Toilettenräumen und Umkleideräumen in den Liegenschaften der Bundespolizei nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich oder erstrebenswert?

a) Falls nein, wieso nicht?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob eine solche in der Liegenschaft in Hagen gewährleistet werden kann?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Ungezieferplagen in der Liegenschaft der Bundespolizei in Hagen?

4

Muss oder sollte eine Bundespolizeiwache nach Kenntnis bzw. Auffassung der Bundesregierung über einen Gewahrsamsbereich verfügen?

a) Sofern sie über einen solchen Bereich verfügen muss oder verfügt, wie hat ein Gewahrsamsbereich nach Kenntnis der Bundesregierung vorschriftsmäßig auszusehen?

b) Verfügt die Liegenschaft der Bundespolizei in Hagen über einen solchen Gewahrsamsbereich?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich den gegenwärtigen baulichen Zustand der Liegenschaft der Bundespolizei in Hagen?

6

Sofern die Bundesregierung zu einer der vorgenannten Fragen keine Kenntnisse hat, wieso nicht, und wann plant sie, sich Kenntnisse zu verschaffen?

7

Sind in der Vergangenheit Gespräche zu der Ausstattung der Liegenschaft in Hagen seitens der Bundesregierung geführt worden?

a) Wenn ja, wann, und mit wem?

b) Haben in der Vergangenheit insbesondere Gespräche zwischen der Deutschen Bahn AG als Vermieterin und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über den baulichen Zustand der Liegenschaft der Bundespolizei in Hagen stattgefunden?

8

Kommt nach Einschätzung der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG ihrer in § 62 Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) normierten Pflicht nach, die der Bundespolizei in Hagen zur Verfügung gestellte Liegenschaft in gutem Zustand zu halten (bitte begründen)?

9

Wann haben Vertreter der Bundesregierung die Zustände in der Hagener Bundespolizeiwache zuletzt in Augenschein genommen?

10

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn eine ihrer Liegenschaften nicht wie erforderlich ausgestattet ist?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Instandsetzungsarbeiten, Renovierungsarbeiten und Sanierungsarbeiten in den letzten zehn Jahren an der Liegenschaft der Bundespolizei in Hagen vorgenommen wurden (bitte nach Datum und Maßnahme aufschlüsseln)?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über geplante Instandsetzungsarbeiten, Renovierungsarbeiten und Sanierungsarbeiten an der Liegenschaft der Bundespolizei in Hagen?

a) Wenn ja, welche Vorhaben sind geplant?

b) Wenn ja, wann werden sie umgesetzt?

c) Wenn nein, wieso nicht?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Personalbestands der Bundespolizei seit 2010 (bitte nach Dienststellen und Jahren aufschlüsseln)?

a) Welchen Personalbestand weist die Bundespolizei in Hagen derzeit auf?

b) Wie hat sich der Personalbestand der Bundespolizei in Hagen seit 2010 entwickelt?

c) Wie wird sich der Personalbestand der Bundespolizei in Hagen voraussichtlich in den kommenden zehn Jahren entwickeln?

14

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren aufgrund des personellen Aufwuchses räumliche Änderungen und Erweiterungen an der Liegenschaft der Bundespolizei in Hagen vorgenommen worden?

Wenn ja, welche (bitte nach Datum und Maßnahme aufschlüsseln)?

15

Welche baulichen Maßnahmen sind bis zum Jahr 2030 in Hagen geplant, um de personellen Aufwuchs zu begegnen?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Anforderungen die Bundespolizei an die Liegenschaften stellt, die ihr gemäß § 62 Absatz 3 BPolG von den Verkehrsunternehmen zu überlassen sind?

a) Wenn ja, welche Anforderungen werden gestellt (bitte auflisten)?

b) Wenn nein, wieso nicht?

17

Wie viele Quadratmeter muss oder sollte der Arbeitsbereich eines jeden Bundespolizisten nach Kenntnis der Bundesregierung vorschriftsgemäß haben?

Wie viele Quadratmeter hat der durchschnittliche Arbeitsbereich eines Bundespolizisten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Liegenschaft in Hagen derzeit, und wie wird sich die Größe in den kommenden zehn Jahren entwickeln?

18

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Bundespolizisten, die nicht in bundeseigenen Immobilien stationiert sind, intakte und adäquate Arbeitsbedingungen vorfinden?

19

Zieht die Bundespolizei in Absprache mit der Bundesregierung eine Kündigung von dem Mietvertrag über die Liegenschaft in Hagen und die Anmietung anderer Räumlichkeiten in Betracht?

Wenn ja, wann, und bestehen bereits konkrete Pläne zur weiteren Unterbringung der Bundespolizei in Hagen?

20

Hat sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in den letzten zehn Jahren im Wege der Aufsicht mit der bedarfsgerechten Unterbringung von Bundespolizisten in Hagen befasst (bitte nach Datum und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen