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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Smart Cities und vernetzte Städte
(insgesamt 28 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
24.07.2020
Aktualisiert
31.03.2023
BT19/2083006.07.2020
Smart Cities und vernetzte Städte
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Frank Sitta, Renata Alt, Nicole
Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann,
Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus
Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung,
Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link,
Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias
Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer,
Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der
Fraktion der FDP
Smart Cities und vernetzte Städte
Die Urbanisierung ist ein ungebrochener Megatrend. Städte unterschiedlicher
Größe werden für immer mehr Menschen Orte der Begegnung, des Lebens und
Arbeitens. „Ausgehend von dem Verständnis einer Stadt bzw. einer Gemeinde
als ein System von Systemen“ (vgl. https://www.din.de/resource/blob/63114/a8
ed32d4067c50e2334a505d124128a3/smart-cities-roadmap-v1-1-data.pdf,
S. 13) sehen die Fragesteller in Smart-City-Konzepten vielfältige Potenziale
dafür, mit technologischen Lösungen die verschiedenen städtischen Systeme in
sich und die zwischen ihnen bestehenden Interdependenzen besser als bisher zu
analysieren und zu verstehen. In der Folge können neue Konzepte dazu
beitragen, das Leben in Städten angenehmer, effizienter und nachhaltiger zu
gestalten. So können Smart Citys für Menschen zu Orten werden, an denen sie sich
gern aufhalten und gut leben können. Dabei muss eine Smart City keine
Megacity sein, gerade kleine und mittlere Städte sind erfolgreich bei der Anwendung
innovativer technischer Lösungen (vgl. https://edition.cnn.com/2019/02/25/busi
ness/smart-cities-business-evolved/index.html). Da deutsche Städte im
Vergleich zu Städten in anderen Ländern noch immer vergleichsweise klein sind,
haben wir entsprechend große Potenziale zur erfolgreichen Nutzung von Smart-
City-Konzepten, müssen aber nach Ansicht der Fragesteller antizipativ auch
das Wachstum von Städten zu Megacities bereits mitdenken und mitplanen.
Das erfordert frühe Vorbereitung und Koordination von Maßnahmen,
begleitende Analyse bei der Förderung der zugrunde liegenden Technologien und
langfristige Planung für den Ausbau der Infrastruktur und bei der Anpassung des
geltenden Rechtsrahmens. Ein solcher holistischer Ansatz stellt nicht nur
sicher, dass die einzelnen Konzepte langfristig wirksam sind, sondern auch, dass
sie zusammen wirken können und dem Verständnis von Städten – und viel
mehr noch Smart Citys – als System von Systemen gerecht werden. Nicht nur
die Fragesteller sehen hier Nachholbedarf: Der ehemalige Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Gunther Adler hat in einer
Rede beim 12. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik 2018
festgestellt, dass „unter Smart Cities jedoch häufig Einzellösungen […] häufig
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20830
19. Wahlperiode 06.07.2020
vollkommen unverbunden nebeneinanderstehen“ (vgl. https://www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/s
mart-city-dokumentation-12-bundeskongress.pdf;jsessionid=4C87872AF0425F
000D7E59218E0A08FB.2_cid373?__blob=publicationFile&v=3, S. 22), ein
Eindruck, den die Fragesteller auch bei den vorhandenen Förderprogrammen
der Bundesregierung haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zur Definition einer Smart City
an?
a) Gibt es, vor dem Hintergrund, dass verschiedene Bundesministerien
sich mit Smart-City-Konzepten in der Vergangenheit befasst haben,
Unterschiede in der jeweils genutzten Definition?
b) Welche Technologien fasst das Bundesministerium für Bildung und
Forschung unter „Urbane Zukunftstechnologien“ (vgl. https://www.bm
bf.de/upload_filestore/pub/Zukunftsstadt.pdf, S. 17) zusammen?
2. Gib es über die im November 2018 beschlossene Umsetzungsstrategie
Digitalisierung hinaus eine dezidierte Smart-City-Strategie oder Agenda,
welche die Bundesregierung insgesamt verfolgt?
Welches Haus koordiniert die Projektentwicklung und Durchführung, und
wo liegt die Verantwortung für die Koordination mit den Ländern?
Welche finanziellen Mittel stehen in welchem Bundesministerium dafür
zur Verfügung?
3. Welche Ziele legt die Bundesregierung ihrer Förderung von Smart-City-
Konzepten zugrunde?
Auf Grundlage welcher Parameter wird die Zielerreichung wie oft
überprüft?
4. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die fünf größten Erfolge der im
Jahr 2016 eingerichteten Dialogplattform Smart Cities?
Welche Schritte zur Weiterentwicklung der Dialogplattform plant die
Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode?
Welche Schritte darüber hinaus?
5. Welche Technologien besitzen nach Auffassung der Bundesregierung das
größte Potenzial, zur Schlüsseltechnologie für die Umsetzung von Smart-
City-Konzepten zu werden?
Werden diese bei Förderprogrammen der Bundesregierung priorisiert?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Marktreife der genannten
Technologien?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung Deutschlands Position im
internationalen Wettbewerb bei den genannten Technologien?
8. Nach welchen Kriterien wägt die Bundesregierung bei
Förderentscheidungen zwischen Technologieoffenheit und ihrer Priorisierung ab?
9. Wie will die Bundesregierung die intelligente Verknüpfung von
Verkehrssystemen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz und IoT-Anwendungen
(IoT = Internet of Things) vorantreiben?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, alternativ zur
Implementation von Smart-City-Konzepten in bestehenden Städten, in
Deutschland eine Smart City (vergleichbar mit dem koreanischen Songdo) von
Grund auf neu zu bauen, entweder als neue Stadt oder neuen Stadtteil bzw.
Vorort?
a) Sind der Bundesregierung Studien dazu bekannt, wie viel Elektrizität,
Luftverschmutzung, Lichtverschmutzung oder andere negative Effekte
von Städten dadurch im Vergleich zur „Durchschnittsstadt“ eingespart
werden könnten?
Wenn nein, plant die Bundesregierung solche Studien?
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Annahme solcher Projekte durch
die Bevölkerung ein?
Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung Bevölkerungsgruppen,
die besonders skeptisch oder offen dem gegenüber wären?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
11. Welche beendeten und welche aktuell laufenden Projekte der
Bundesregierung zur Förderung der Erforschung oder Anwendung von Smart-City-
Konzepten gab bzw. gibt es in der laufenden Legislaturperiode?
a) Welche dieser Projekte befassen sich mit den Vorteilen, die Smart-City-
Konzepte speziell für junge und alte Menschen, Menschen mit
Behinderungen, Berufspendler oder Touristen haben können?
Gibt es weitere Projekte mit Bezug zu einer vordefinierten
Personengruppe, und wenn ja, welche?
b) Welche von der Bundesregierung mit Bezug zum Klimaschutz
geförderten Projekte haben (auch) Smart-City-Konzepte berücksichtigt?
c) Welche Vorschläge aus der „Agenda Zukunftsstadt“ (https://www.bmb
f.de/upload_filestore/pub/Zukunftsstadt.pdf) wurden bereits umgesetzt?
d) Vom geförderten Projekt in die breite Anwendung: Beispiele?
Was ist schon über die Testphase hinaus, und wo bereits
implementiert?
Welche Rolle spielt die Operationalisierbarkeit bzw. Markttauglichkeit
bei Ausschreibungen und Zusagen bei diesen Projekten?
12. Welche Referate der Bundesregierung sind zuständig oder eingebunden bei
Entscheidungen über Fördermaßnahmen für Smart-City-Konzepte und
beim Monitoring vergleichbarer Maßnahmen im In- und Ausland?
13. Welche Smart-City-bezogenen „Sprunginnovationen“ im Sinne der Rede
des Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) Georg Schütte auf dem Fortschritttskongress 2015 (vgl. https://w
ww.bmbf.de/de/fortschrittskongress-2015-1185.html) sind aus den seit
dem unter der Federführung des BMBF laufenden Projekten
hervorgegangen?
Bei wie viel Prozent der begleiteten Projekte erfolgte eine zeitnahe
Umsetzung neuer Technologien, und wo bzw. in welchen Städten erfolgte diese?
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Best-practice-Beispiele aus den
geförderten Projekten breit kommuniziert werden?
Welche Beispiele dafür gab es in dieser Legislaturperiode?
a) Wie wird sichergestellt, dass die Förderprogramme ressort- und
förderprogrammübergreifend Synergien erzielen und nicht, wie im in der
Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Zitat von Gunther Adler
angemerkt, unverbunden nebeneinander stehen?
b) Welche Erfahrungen und Erkenntnisse aus der ersten „Staffel“ werden
in die Ausschreibung zur zweiten „Staffel“ von https://www.smart-citie
s-made-in.de/ einfließen?
c) Welche Projekte aus der ersten „Staffel“ wurden bereits von weiteren
Ländern oder Kommunen im Rahmen einer Übernahme von Best
Practice (u. U. in angepasster Form) übernommen?
15. Welchen Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Haushaltsmittel in Bund, Ländern und Kommunen zur Erforschung,
Entwicklung und Förderung von Smart-City-Konzepten?
In welchem Umfang werden diese Haushaltsmittel in den kommenden fünf
und zehn Jahren steigen oder sinken?
a) In welchen Regionen wird nach Wissen der Bundesregierung
überdurchschnittlich viel in den Ausbau von Städten zu Smart Citys
investiert?
b) In welchem Maße kann die Umsetzung von Smart-City-Konzepten
nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder indirekt zu einer
Zunahme verfügbarer Haushaltsmittel für Städte führen?
In welchem Maße profitiert das umliegende Einzugsgebiet einer Stadt?
c) Welche EU-Förder- und EU-Zuschussmöglichkeiten können Städte und
Gemeinden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Umsetzung von
Smart-City-Konzepten abrufen?
Werden die genannten Möglichkeiten von deutschen Städten und
Gemeinden nach Auffassung der Bundesregierung im möglichen Umfang
genutzt?
Wenn nein, woran liegt das nach Auffassung der Bundesregierung?
16. Nach welchen Kriterien werden die jetzt im Rahmen des Programms
„Smart City“ zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro
auf welche derzeitigen und zukünftigen Förderstaffeln verteilt (vgl. https://
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Sc
hlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=pub
licationFile&v=8)?
a) Inwieweit besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen des
Förderprogramms bereits abgelehnte Projekte innerhalb bestehender oder
zukünftiger Förderrunden zum Zuge kommen, und sind diese Projekte
ggf. erneut einzureichen?
b) Wann wurde bzw. wird die Rangliste der Projekte der aktuellen
Förderstaffel, deren Bewerbungsfrist im April endete, festgelegt, und welche
Projekte mit jeweils welchen Fördersummen werden daraus mit den
nunmehr zusätzlichen Mitteln zum Zuge kommen?
17. Wo gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Hürden für die
regulatorische Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Rechtsräumen, die der
breiten Nutzung von Smart-City-Konzepten im Weg stehen?
Welche Initiativen der Bundesregierung zur Überwindung dieser Hürden
gab es in der laufenden Legislaturperiode auf EU-Ebene, auf Bundes- und
Landesebene?
18. Welche Auswirkungen hat die Anwendung von Smart-City-Konzepten
nach Einschätzung der Bundesregierung auf den Datenschutz?
a) Welche der möglicherweise anfallenden Daten sind nach Einschätzung
der Bundesregierung besonders sensibel oder schützenswert?
b) Welche Daten, die durch Smart-City-Konzepte generiert werden,
könnten nach Einschätzung der Bundesregierung als Open Data von
besonderem Wert sein?
c) Plant die Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen der
Nutzungsrechte von anfallenden Daten, die auch bei Kooperationen
zwischen Kommunen und Privaten nicht vertraglich ausgeschlossen
werden können?
19. Plant die Bundesregierung aktuell Initiativen für einen einheitlichen
Rechtsrahmen für die Nutzung des Luftraums für
a) Transportdienstleistungen,
b) Personenbeförderung,
c) Individualverkehr?
Wenn ja, ab wann rechnet die Bundesregierung damit, dass
privatwirtschaftliche Angebote hierzu zugelassen werden können?
20. Welche Regelungen des Vergabe- und des Gemeindewirtschaftsrechts sind
nach Auffassung der Bundesregierung „Hindernisse“, wie sie in der Smart
City Charta genannt werden (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/d
ownloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/smart-city-chart
a-kurzfassung-de-und-en.pdf;jsessionid=D9063037DF60FD06E814AA19
7C79C952.1_cid364?__blob=publicationFile&v=4, S. 14)?
a) Welche Anpassungen sieht die Bundesregierung als erforderlich an, um
die Hindernisse abzubauen?
b) Welche Initiativen gab es seitens der Bundesregierung, um etwa
koordinierte Anpassungen im Gemeindewirtschaftsrecht mit den Ländern
vorzunehmen?
c) Welche Initiativen gab es seitens der Bundesregierung auf bundes- und
europäischer Ebene, um Anpassungen im Vergaberecht zu initiieren?
21. Plant die Bundesregierung, den Einbau von Sensoren in Bestands- oder
Neubauten verpflichtend zu machen?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einbindung von
Sensoren in Gebäude die Kosten von Wohn- oder Gewerbeneubauten nicht
verteuern?
22. Welche Unterschiede und welche Gemeinsamkeiten sieht die
Bundesregierung in der Umsetzung von Smart-City-Konzepten zwischen Städten und
Dörfern?
23. Plant die Bundesregierung eine „Smart-Village“-Strategie, und welche
Maßnahmen würde diese umfassen?
24. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem ersten „Digitalen Zwilling“
eines Dorfes oder einer Stadt?
Gibt es bereits Pilotprojekte?
25. Welche Smart-City-Konzepte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits in Gebäuden der öffentlichen Verwaltung verbaut?
Wurden oder werden die Bauvorhaben durch Evaluationen begleitet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Übertragbarkeit von Leuchtturm-
Projekten in die Breite?
a) In wie viel Prozent der öffentlichen Gebäude und der öffentlichen
Infrastruktur werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits IoT-
Anwendungen für die Vernetzung von Gebäudeanlagen genutzt?
b) Wie viel Prozent der öffentlichen Gebäude sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits energieneutral, wie viel Prozent davon
Plusenergiehäuser?
c) Wann existiert nach Einschätzung der Bundesregierung der erste
„Digitale Zwilling“ eines öffentlichen Gebäudes oder einer öffentlichen
Infrastruktur?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kompetenzen der
Verwaltungsmitarbeiter auf Bundesebene, Smart-City-Konzepte zu identifizieren und zu
implementieren?
a) Wie unterstützt die Bundesregierung den Aufbau dieser Kompetenzen?
b) Welche dementsprechenden Angebote der Bundesregierung gibt es für
Verwaltungsmitarbeiter der Länder und Kommunen?
27. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung Städte oder Regionen, die
besonders von Smart-City-Konzepten profitieren könnten?
28. Was gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Abwägung
von mehr Sicherheit durch Smart-City-Konzepte und Bürgerrechten oder
anderen Rechtsgütern zu beachten?
Berlin, den 2. Juli 2020
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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