Venture-Capital-Beteiligungen der Deutschen Bahn AG
der Abgeordneten Torsten Herbst, Daniela Kluckert, Frank Sitta, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Dr. Christian Jung, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Für viele junge Unternehmen bzw. Start-ups ist die Akquise neuen Kapitals in der Gründungsphase entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg. Andere Unternehmen oder Wirtschaftsteilnehmer beteiligen sich daher häufig an diesen Start-ups, indem sie sogenanntes Venture-Capital bzw. Wagniskapital zur Verfügung stellen. Das investierende Unternehmen vergibt damit keinen Kredit, sondern beteiligt sich durch die Bereitstellung von Eigenkapital als Mitgesellschafter mit allen Rechten und Pflichten. Dementsprechend realisiert der Investor seine Gewinne im Gegensatz zum Kredit nicht durch anfallende Zinsen, sondern nur in dem Falle, wenn er seine Anteile an Dritte veräußert. Zugleich finanziert der Investor durch die Bereitstellung von Eigenkapital ein junges Unternehmen in dem Wissen, dass dieses scheitern und er sein eingesetztes Investment dadurch verlieren kann.
Die Verfügbarkeit von Venture-Capital ist damit ein entscheidender Standortfaktor für Start-ups. Denn junge Unternehmen stehen häufig vor derselben Herausforderung: Spätestens nach dem Markteintritt fehlt es an Kapital. Wachsen, Nachfolgeprodukte entwickeln und sich internationalisieren können die Unternehmen nur mit entsprechender Finanzspritze. Eine klassische Bankfinanzierung kommt aber für Start-ups häufig nicht infrage. Internationale Erfahrungen zeigen zudem, dass Wagniskapitalgeber ihre Investitionsentscheidungen nach einer regionalen Bezogenheit treffen: Sie investieren am liebsten dort, wo sie ihren Sitz haben.
Gleiches gilt für die Deutsche Bahn AG (DB AG). Diese beteiligt sich seit geraumer Zeit an einer Vielzahl von Unternehmen wie CleverShuttle, Call a Bike, Ridecell oder GoKid. Über die eigene Gesellschaft „Deutsche Bahn Digital Ventures“ beteiligt sich die DB AG darüber hinaus mit „bis zu 100 Millionen Euro“ Wagniskapital an Start-ups und kooperiert „mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen“ (https://www.finance-magazin.de/cfo/strategie/wie-deutsche-bahn-digital-ventures-und-konzern-voneinander-lernen-1399251).
Doch während der Ansatz, durch die Bereitstellung von Wagniskapital Unternehmensgründungen zu erleichtern und zu fördern, grundsätzlich zu begrüßen ist, gilt dies aus Sicht der Fragesteller nicht in gleicher Weise für die DB AG. Denn alle mit diesen Geschäftstätigkeiten verbundenen Haftungsrisiken trägt der Bund – und damit der Steuerzahler. Als im Alleineigentum des Bundes befindliches Unternehmen hat die DB AG ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nach Auffassung der Fragesteller daher allein am Bundesinteresse auszurichten. Eine ähnliche Auffassung vertritt der Bundesrechnungshof. Insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird deutlich, dass „der Bund als Alleineigentümer der DB AG nun auch für die mit bahnfremden und ausländischen Geschäften verbundenen finanziellen Risiken einstehen soll. Darunter befinden sich neben Arriva und Schenker in erheblichem Umfang auch Geschäfte, die nicht vom wichtigen Bundesinteresse erfasst sind, das der Bund mit seiner Beteiligung an der DB AG verfolgt.“ (vgl. Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung [BHO] über aktuelle Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Lage und zum coronabedingten zusätzlichen Finanzierungsbedarf des DB AG-Konzerns).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
An welchen Unternehmen war die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 1. Juni 2020 beteiligt?
Bitte alle Beteiligungen des Gesamtkonzerns inklusive derer der DB Digital Ventures, aufgeschlüsselt nach
a) Name,
b) Sitz,
c) Aufgabenbeschreibung,
d) Datum der Aufnahme der Unternehmensbeteiligung durch die DB AG,
e) dem von der DB AG gehaltenen Anteil in Euro und Prozent,
f) Kosten der DB AG für den Erwerb der unter Buchstabe e aufgeführten Anteile,
g) Bilanzwert zu dem unter Buchstabe d aufgeführten Datum,
h) Bilanzwert zum 31. Dezember 2019,
i) Bilanzwert zum 1. Juni 2020,
j) Schuldenlast zum 31. Dezember 2019,
k) Schuldenlast zum 1. Juni 2020,
l) Jahresumsatz für die Jahre 2015 bis 2019,
m) Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
n) einzelfallbezogener Begründung des Bundesinteresses,
o) relevanten Wettbewerbern dieser Unternehmen mit Beteiligung der DB AG, angeben.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl das unmittelbare wirtschaftliche Risiko für die DB AG als auch das mittelbare Risiko für den Bund durch die Beteiligungen an den in Frage 1 genannten Unternehmen?
Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu einer Finanzierung der Schäden von Beteiligungen der DB AG im Ausland, wie beispielsweise Umsatzausfällen, unter Betrachtung von Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) vor?
Wie hoch waren die Ausgaben der DB AG für Beteiligungen an Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Unternehmensbeteiligungen hat die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren komplett oder teilweise veräußert, und wie hoch waren die ursprünglichen Erwerbskosten der DB AG sowie die Verkaufserlöse für diese Unternehmensbeteiligungen (bitte Unternehmensbeteiligungen einzeln angeben)?
Sind der Bundesregierung Pläne der DB AG oder einer ihrer Beteiligungen zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen dritter Unternehmen für das Jahr 2020 bekannt (bitte entsprechend dem Planungsstand vor Ausbruch der Corona-Pandemie ausführen und nach Name des Unternehmens und prognostizierten Kosten des Erwerbs aufschlüsseln)?