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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Verfahrensstand zum angekündigten Gesetzentwurf zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

05.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2118522.07.2020

Aktueller Verfahrensstand zum angekündigten Gesetzentwurf zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Um herauszufinden, wie Kinder mit getrennten Eltern gut aufwachsen können (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/chancen-und-teilhabe-fuer-familien/gemeinsam-getrennt-erziehen), hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2015 die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ in Auftrag gegeben und stellte hierfür eine Summe von 1 206 947 Euro zur Verfügung. Der Auftragnehmer, eine Bietergemeinschaft bestehend aus der Universität Bremen, Prof. Petermann und der Forschungsgruppe Petra gGmbH, sollte die Studie bis April 2019 abschließen (siehe Bundestagsdrucksache 19/11318). Zu einer Veröffentlichung der Studienergebnisse kam es bislang nicht. Auf Nachfrage teilte die Bundesregierung am 28. Januar 2020 mit, dass sie die zum Abschluss der Studie unternommenen Anstrengungen weiter fortführe, auch um ausstehende rechtliche Fragen zu klären. Weiter hieß es, die Bundesregierung wolle die Studie nunmehr so schnell wie möglich zum Abschluss bringen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr auf Bundestagsdrucksache 19/16951).

Die angekündigte Reform des Sorge- und Umgangsrechts steht ebenfalls weiterhin aus. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Einzelfrage vom 20. Mai 2020 geht hervor, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen entsprechenden Referentenentwurf erarbeitet und beabsichtigt, diesen zeitnah den Ressorts zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vorzulegen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr auf Bundestagsdrucksache 19/19651). Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform fand auf Einladung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey eine Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Insgesamt wurden elf Interessengruppen eingeladen, um ihre Sicht auf das Vorhaben vorzutragen (https://www.sueddeutsche.de/politik/sorgerecht-vier-zu-sieben-1.4947731).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche konkreten Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ zum Abschluss zu bringen?

Sind weitere Anstrengungen geplant?

Wenn ja, welche?

2

Auf welche ausstehenden rechtlichen Fragen erhofft sich die Bundesregierung durch die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ Antworten?

3

Wurden der Bundesregierung seit 2015 (einzelne) Studienergebnisse vorgelegt?

Wenn ja, wann, und welchen Inhalts?

4

Fallen durch die Verzögerung des Abschlusses der Studie zusätzliche Kosten an?

Wenn ja, in welcher Höhe?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wann der Abschluss der Studie erfolgen soll?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, wieso nicht?

6

Ist eine Veröffentlichung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ zeitnah geplant?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, wieso nicht?

7

Für welche geplanten politischen Entscheidungen sind die Ergebnisse der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ von Bedeutung (bitte begründen)?

8

Sollen die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ in den angekündigten Referentenentwurf zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts einfließen?

Wenn nein, wieso nicht?

9

Welche Interessengruppen haben an der Anhörung zur geplanten Reform des Sorge- und Umgangsrechts im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilgenommen?

10

Zu welchen inhaltlichen Punkten sollten sich die Interessengruppen in der Anhörung äußern?

11

War der angekündigte Referentenentwurf zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts Gegenstand der Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend?

Wenn ja, über welche inhaltlichen Eckpunkte des Referentenentwurfs wurde mit den Teilnehmern diskutiert?

12

Wurde der Referentenentwurf zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts den Ressorts zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vorgelegt?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, wieso nicht, und wann soll das erfolgen?

13

Sofern der Referentenentwurf zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts den Ressorts innerhalb der Bundesregierung vorgelegt worden ist, haben einzelne Ressorts den Referentenentwurf kritisch bewertet?

Wenn ja, welche Kritikpunkte wurden geäußert?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin, den angekündigten Gesetzentwurf zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorzulegen?

Wenn ja, wie ist der weitere konkretisierte Zeitplan?

Wenn nein, wieso nicht?

Berlin, den 15. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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