BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mittel aus dem DigitalPakt Schule für Oberschwaben, das württembergische Allgäu und die Bodenseeregion

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

05.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2119122.07.2020

Mittel aus dem DigitalPakt Schule für Oberschwaben, das württembergische Allgäu und die Bodenseeregion

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Durch den DigitalPakt Schule sollen die Schulen in Deutschland bis 2024 mit besserer digitaler Infrastruktur ausgestattet werden. Der DigitalPakt ist nach einer Einigung von Bund und Ländern und der dafür notwendigen Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes im Mai 2019 in Kraft getreten. Das Förderprogramm stellt nun bis zu 5,55 Mrd. Euro an Investitionsmitteln bereit. Laut einer aktuelleren Umfrage des Magazins „Focus“ an alle Kultusministerien der Länder sind bislang rund 125 Mio. Euro bewilligt worden. Dies sind lediglich 2,5 Prozent der verfügbaren Mittel. Die Kosten für die beantragten Projekte belaufen sich auf rund 284 Mio. Euro (5,7 Prozent) (vgl. https://www.focus.de/magazin/archiv/rubriken-digitalpakt-der-regierung-fuer-schulen-entwickelt-sich-zum-flop_id_12092446.html). Die Geschwindigkeit, mit der die Länder Projekte bewilligen, variiert stark. Für das Land Baden-Württemberg wurden demnach nur 63 Anträge mit einem Volumen von 7 Mio. Euro bewilligt (vgl. ebd.).

In diesem Zusammenhang wurde öffentliche Kritik an einer zu bürokratischen (beispielsweise durch die Notwendigkeit der Entwicklung eines Medienentwicklungsplans) und unübersichtlichen Antragstellung geäußert, die einen schnellen Fluss der verfügbaren Mittel verhindere (vgl. https://www.mdr.de/medien360g/medienwissen/digitalpakt-schule-100.html). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung geht davon aus, dass sich die Mittelbindung durch Bewilligungen im Jahresverlauf 2020 deutlich erhöhen wird. Im Februar hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek dazu geäußert, sich mit den Ländern darüber zu beraten, wie der Bewilligungsprozess eventuell beschleunigt werden kann (https://www.tagesschau.de/inland/digitalpakt-ein-jahr-101.html).

Während der Corona-Krise haben Bund und Länder beschlossen, dass 100 Mio. Euro aus dem DigitalPakt Schule vorübergehend und kurzfristig umgewidmet werden können, um den Unterrichtsausfall an den Schulen aufzufangen. Diese Summe kann bis Ende des Jahres für den Auf- und Ausbau von Online-Lernplattformen genutzt werden. Auch Lerninhalte sollten vorübergehend über die vom DigitalPakt finanzierte Infrastruktur finanziert werden können.

Zusätzlich dazu wurde ein Sofortausstattungsprogramm von 500 Mio. Euro beschlossen. Schulen sollen damit die Möglichkeit haben, technische Endgeräte anzuschaffen, die in der Corona-Krise vor allem benachteiligten Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung stehen. Ebenso kann die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Onlinebasierter Lehrangebote erforderlich ist.

Das vor kurzem von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sieht außerdem eine Erweiterung des Katalogs der förderfähigen Investitionen im Rahmen des DigitalPakts vor sowie eine Beteiligung bei der Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Mittel wurden aus dem DigitalPakt Schule im Land Baden-Württemberg mit Stand zum 15. Juli 2020 beantragt? Wie viele Mittel wurden davon bewilligt und ausgezahlt? Wie viele Anträge wurden zurückgezogen, und aus welchen Gründen (bitte aufschlüsseln)?

2

Wie viele Mittel wurden aus dem DigitalPakt Schule für jeweils welche Maßnahmen mit Stand zum 15. Juli 2020 in den folgenden Landkreisen a) Ravensburg, b) Bodenseekreis, c) Konstanz, d) Biberach, e) Sigmaringen beantragt (bitte nach Landkreisen, Schulträgern und Anträgen aufschlüsseln)?

3

Wie viele Mittel wurden davon mit Stand zum 15. Juli 2020 bewilligt und ausgezahlt (bitte nach Landkreisen, Schulträgern und Anträgen aufschlüsseln)?

4

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Schulen und Schulträger in Baden-Württemberg dabei unterstützt, eigene Medienentwicklungspläne aufzustellen?

5

Wie viele der Schulen in den in Frage 2 genannten Landkreisen haben bereits einen eigenen Medienentwicklungsplan aufgestellt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?

6

Welche konkreten Anschaffungen können aus dem „Sofortprogramm Endgeräte“ jeweils finanziert werden?

7

Wie viele Mittel aus dem „Sofortprogramm Endgeräte“ wurden im Land Baden-Württemberg mit Stand zum 15. Juli 2020 beantragt, bewilligt und ausgezahlt?

8

Wie viele Mittel aus dem „Sofortprogramm Endgeräte“ wurden in den in Frage 2 genannten Landkreisen mit Stand zum 15. Juli 2020 beantragt, bewilligt und ausgezahlt (bitte nach Landkreisen, Schulträgern und Anträgen aufschlüsseln)?

9

Wie viele Mittel wurden im Zusammenhang mit den im Rahmen der „Corona-Hilfe I: Förderung von Content“ an die Länder zugewiesenen 100 Mio. Euro bislang beantragt, bewilligt und ausgezahlt (bitte nach Ländern, Anträgen und Bewilligungen aufschlüsseln)?

10

Erwägt die Bundesregierung eine Entfristung der „Corona-Hilfe I: Förderung von Content“ über den 31. Dezember 2020 hinaus, und wenn nein, aus welchen Gründen?

11

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass bislang nur ein Bruchteil der verfügbaren Mittel aus dem DigitalPakt Schule beantragt wurde?

12

Hält die Bundesregierung eine Weiterentwicklung des DigitalPakts Schule, insbesondere im Sinne einer Entbürokratisierung des Antragsverfahrens, für geboten?

a) Wenn ja, wie, und wann will sie diese auf den Weg bringen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen?

13

Hält die Bundesregierung eine zentrale Plattform für die Antragstellung von Mitteln aus dem DigitalPakt für eine geeignete Maßnahme, das Antragsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen (vgl. Antrag der -Fraktion der FDP „Weniger Bürokratie wagen – DigitalPakt Schule beschleunigen“ auf Bundestagsdrucksache 19/20582)? Wenn nein, wieso nicht?

14

Inwiefern hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass ein Medienkonzept erstellt wird, obwohl der DigitalPakt die digitale Infrastruktur als Fokus der Ausgaben sieht?

15

Wie viele Schulen sollen nach Möglichkeit bis 2025 eine digitale Infrastruktur aufgebaut haben?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Chancengerechtigkeit durch den DigitalPakt Schule? Inwiefern wird es finanzschwache Kommunen beim Ausbau der digitalen Bildung eher noch weiter zurückwerfen?

Berlin, den 15. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen