Bedeutung des Konjunkturprogramms der Bundesregierung für die Wasserstraßeninfrastruktur
der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung, „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“, umfasst 130 Mrd. Euro (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/konjunkturpaket-1757482). Davon sollen 1 Mrd. Euro für die maritime Wirtschaft ausgegeben werden. Laut Konjunkturprogramm sollen die Mittel für eine Vielzahl an Aktivitäten verwendet werden: Dazu gehören unter anderem Ufersanierungen, die Modernisierung von Schleusen, Ersatzbeschaffungen von Schiffen und digitale Testfelder. Die vom Bund im Bereich der Schifffahrt etablierte Innovationsförderung, das Maritime Forschungsprogramm, das Förderprogramm Landstrom sowie ein neu zu erstellendes „Förderprogramm LNG-Betankungsschiffe“ sowie ein „Flottenerneuerungsprogramm Behördenschiffe“ und ein neu zu schaffendes „Sofort-Programm Saubere Schiffe“ werden für Vorhaben, die in den Jahren 2020 und 2021 beginnen, mit insgesamt 1 Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet.
Insbesondere bei Bau und Erhalt der Bundeswasserstraßen besteht seit Jahren ein enormer Nachholbedarf. Weil die Haushaltsmittel nicht abfließen, hat der Haushaltsausschuss für den Bundeshaushalt 2020 in Summe über 100 zusätzliche Stellen für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), für die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) in Koblenz und die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in Karlsruhe bewilligt und damit für Erhalt und Ausbau der Infrastruktur bereitgestellt. Sollten nun weitere Mittel zur Modernisierung der Schleusen und Ufersanierung zur Verfügung stehen, stellt sich die erneute Frage nach einem Aufwuchs an möglichen Planstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch wird der Anteil für Ufersanierungen und die Modernisierung von Schleusen am Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ sein?
Wie viele zusätzliche Stellen werden nach Ansicht der Bundesregierung benötigt, um die zusätzlichen Mittel für Ufersanierungen und die Modernisierung von Schleusen zu verbauen?
Wo sollen die zusätzlichen Stellen geschaffen werden?
Wie viele der neu im Bundeshaushalt 2020 für die WSV, BfG und BAW bewilligten Stellen wurden bereits ausgeschrieben?
Wie viele der neu im Bundeshaushalt 2020 für die WSV, BfG und BAW bewilligten Stellen wurden bereits besetzt?
Welche Schleusen sollen von dem Konjunkturprogramm profitieren?
Welche Ufersanierungen sollen von dem Konjunkturprogramm profitieren?
Wird die Abladeoptimierung Mittelrhein vom Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ profitieren?
Wenn nein, warum nicht?