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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Regionalisierungsmittel-Rücklagen der Länder

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2138131.07.2020

Regionalisierungsmittel-Rücklagen der Länder

der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Michael Theurer und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem 1993 in Kraft getretenen „Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs“, kurz „Regionalisierungsgesetz“, wurde die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland neu geregelt. Das Gesetz definiert Verkehrsleistungen im ÖPNV als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und übertrug den Ländern mit Wirkung zum 1. Januar 1996 die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es war damit eines der drei Hauptelemente der Bahnreform in Deutschland. Während der Fernverkehr auf der Schiene seitdem eigenwirtschaftlich organisiert wird, erfolgt die Finanzierung des SPNV zu einem erheblichen Anteil durch die vom Bund an die Länder verteilten sogenannten Regionalisierungsmittel. Die Mittel wurden seit ihrer Einführung regelmäßig angepasst, zuletzt durch eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes im Januar dieses Jahres. Die Änderung sah sowohl eine stufenweise Erhöhung in den Jahren 2020, 2021 und 2023 sowie eine Dynamisierung der Mittel um 1,8 Prozent pro Jahr vor. Damit erhöhen sich die Regionalisierungsmittel im Zeitraum von 2020 bis 2031 um rund 5,25 Mrd. Euro auf ca. 10,72 Mrd. Euro im Jahr 2031. Im Jahr 2019 standen rund 8,65 Mrd. Euro zur Verfügung.

Im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2016“ (Bundestagsdrucksache 19/3395) macht die Bundesregierung auf der Grundlage von durch die Länder bereitgestellten Daten vielfältige Angaben zur Verwendung dieser Mittel. So wird aufgeschlüsselt, welche Anteile jeweils in die Bereiche Leistungsbestellung, Fahrzeuginvestitionen, ÖPNV-spezifische Ausgaben, Infrastrukturinvestitionen und in den Managementaufwand geflossen sind. Aus dem Bericht geht jedoch nicht hervor, wie hoch die Rücklagen der einzelnen Länder für Maßnahmen des Regionalisierungsgesetzes jeweils sind.

Diese Rücklagen dienen in den Ländern der langfristigen und kontinuierlichen Finanzierung des ÖPNV/SPNV. So hat beispielsweise der Freistaat Sachsen der Rücklage im Zeitraum 2018 bis 2020 allein rund 126 Mio. Euro zugeführt (vgl. Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen 2019/2020, Einzelplan 07, Titel 04/919 01). Die Rücklage hat sich damit allein in Sachsen auf über 250 Mio. Euro erhöht. Um eine fristgerechte und zweckgerechte Verwendung der Mittel für den Nahverkehr sicherzustellen, ist es nach Auffassung der Fragesteller essenziell, in Erfahrung zu bringen, wie viele Rücklagen sich in den anderen Ländern gebildet haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie hoch war die Regionalisierungsmittel-Rücklage nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern zum 1. Januar 2020 (bitte einzeln nach Land aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich die Regionalisierungsmittel-Rücklage nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Land sowie nach Jahr aufschlüsseln)?

3

Sollten der Bundesregierung keine Informationen über die Höhe der Regionalisierungsmittel-Rücklage in den einzelnen Ländern vorliegen: Plant die Bundesregierung die entsprechenden Informationen in den einzelnen Ländern abzufragen und dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen?

Falls ja, bis wann?

Falls nein, warum nicht?

4

Hat die Bundesregierung die Höhe der Regionalisierungsmittel-Rücklagen in den vergangenen fünf Jahren auf einer oder mehreren Verkehrsministerkonferenzen gegenüber den Ländern thematisiert?

Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Falls nein, warum nicht?

5

Ab welcher Höhe der Regionalisierungsmittel-Rücklage in den Ländern würde es die Bundesregierung als für notwendig erachten, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Höhe der Rücklage zu beschränken?

Berlin, den 29. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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