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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesfernstraßen

(insgesamt 4 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2139331.07.2020

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesfernstraßen

der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Auf vielen Autobahnabschnitten bundesweit sind Geschwindigkeitsbegrenzungen für Verkehrsteilnehmer eingerichtet. Dies hat verschiedene Ursachen. So sind neben Bauarbeiten oder Unfallschwerpunkten häufig ein schlechter Fahrbahnzustand ursächlich für ein Tempolimit. Diese verursachen nach Ansicht der Fragesteller Sicherheitsrisiken, Folgeschäden und Zeitverluste. Eine möglichst schnelle Beseitigung der ursächlichen Schäden sollte damit nach Auffassung der Fragesteller von höchstem politischen und volkswirtschaftlichen Interesse sein.

In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 12. Februar 2020 entgegnete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, auf die Frage, auf wie vielen Kilometern der Bundesautobahnen zum Stichtag 1. Januar 2020 Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden galten, dass die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in die Zuständigkeit der Landesbehörden falle und der Bundesregierung diese Zahlen dementsprechend nicht vorliegen würden. Da die Länder bzw. die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften die Bundesautobahnen gemäß Artikel 90 des Grundgesetzes jedoch nur im Auftrag des Bundes verwalten und der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen ist, sollte es der Bundesregierung durch Abfrage bei den Ländern möglich sein, die entsprechenden Zahlen zu ermitteln. Vor dem Hintergrund der Aktualität des Themas sollte es zudem geboten sein, eine solche Abfrage noch vor dem Übergang der Auftragsverwaltung der Autobahnen auf die Autobahn GmbH des Bundes zum 1. Januar 2021 durchzuführen und dem Deutschen Bundestag die entsprechenden Zahlen zur Verfügung zu stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Auf wie vielen Kilometern der Bundesautobahnen galten zum 1. Januar 2020 sowie zum 1. Juni 2020 Geschwindigkeitsbegrenzungen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

1

Wie waren die vergleichbaren Werte jeweils in den vorangegangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren sowie mit prozentualer Veränderung aufgeschlüsselt)?

1

Auf wie vielen Kilometern der Bundesautobahnen galten zum 1. Januar 2020 sowie zum 1. Juni 2020 Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

1

Wie waren die vergleichbaren Werte jeweils in den vorangegangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren sowie mit prozentualer Veränderung aufgeschlüsselt)?

1

Auf wie vielen Kilometern der Bundesautobahnen galten die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden bereits seit drei Monaten oder länger?

1

Wie waren die vergleichbaren Werte jeweils in den vorangegangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren sowie mit prozentualer Veränderung aufgeschlüsselt)?

2

Auf wie vielen Kilometern der Bundesstraßen galten zum 1. Januar 2020 sowie zum 1. Juni 2020 Geschwindigkeitsbegrenzungen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie waren die vergleichbaren Werte jeweils in den vorangegangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren sowie mit prozentualer Veränderung aufgeschlüsselt)?

2

Auf wie vielen Kilometern der Bundesstraßen galten zum 1. Januar 2020 sowie zum 1. Juni 2020 Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie waren die vergleichbaren Werte jeweils in den vorangegangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren sowie mit prozentualer Veränderung aufgeschlüsselt)?

2

Auf wie vielen Kilometern der Bundesstraßen galten die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden bereits seit drei Monaten oder länger?

2

Wie waren die vergleichbaren Werte jeweils in den vorangegangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren sowie mit prozentualer Veränderung aufgeschlüsselt)?

3

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus ihren Antworten auf die oben genannten Fragen, insbesondere im Hinblick auf ihre bisherigen Maßnahmen zur Behebung der jeweiligen Probleme?

4

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung um Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. deren Ursachen zu verhindern, und welche neuen Maßnahmen plant sie diesbezüglich zu ergreifen?

Berlin, den 29. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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