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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mittelabfluss beim DigitalPakt Schule zum Stichtag 30. Juni 2020

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

11.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2170618.08.2020

Mittelabfluss beim DigitalPakt Schule zum Stichtag 30. Juni 2020

der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Christine Aschenberg-Dugnus, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit der Einigung auf den DigitalPakt Schule im Mai 2019 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, Schulen in Deutschland bis 2024 mit besserer digitaler Infrastruktur auszustatten und dafür bis zu 5,55 Mrd. Euro zu investieren. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des DigitalPakts Schule“ auf Bundestagsdrucksache 19/20848 hat die Bundesregierung darauf verwiesen, dass dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Daten der Länder über Projektanträge und Projektbewilligungen, die Mittelbindung und den Mittelabfluss zum 15. Februar und dem 15. August übermittelt werden und dass diese Daten auf den Stand zu den Stichtagen 31. Dezember und 30. Juni beruhen. Mit dieser Anfrage werden die aktuellen Daten zu dem Stichtag 30. Juni 2020 erfragt.

Wegen der Corona-Krise haben Bund und Länder beschlossen, dass 100 Mio. Euro aus dem DigitalPakt vorübergehend und kurzfristig umgewidmet werden können, um den Unterrichtsausfall an den Schulen aufzufangen. Diese Summe kann bis Ende des Jahres für den Auf- und Ausbau von Online-Lernplattformen genutzt werden. Auch Lerninhalte sollten vorübergehend über die vom Digitalpakt finanzierte Infrastruktur finanziert werden können. Zusätzlich dazu wurde ein Sofortausstattungsprogramm von 500 Mio. Euro beschlossen. Schulen sollen damit die Möglichkeit haben, technische Endgeräte anzuschaffen, die vor allem benachteiligten Schülerinnen und Schülern in der Krise leihweise zur Verfügung stehen. Ebenso kann die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.

Zudem sieht das vor kurzem von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie außerdem eine Erweiterung des Katalogs der förderfähigen Investitionen im Rahmen des DigitalPakts vor. Sowie eine Beteiligung bei der Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9). Zu beiden Aspekten hatte die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des DigitalPakts Schule“ (Bundestagsdrucksache 19/20848) geantwortet, dass hier die Gespräche mit den Ländern noch nicht abgeschlossen sind – hier wird der aktuelle Stand abgefragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Aus welchen Kommunen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2020 Anträge zur Förderung durch den DigitalPakt eingereicht (bitte jeweils mit konkret beantragtem Investitionsgegenstand nach § 3 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?

2

Wie viele Anträge zur Förderung durch den DigitalPakt wurden bis zum 30. Juni 2020 bewilligt (bitte jeweils mit konkret beantragtem Investitionsgegenstand nach § 3 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?

3

In welcher Höhe wurden bis zum 30. Juni 2020 Förderungen im Rahmen des DigitalPakts bewilligt (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)? Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?

4

Wie viele Anträge zur Förderung durch den DigitalPakt wurden bis zum 30. Juni 2020 abgelehnt (bitte jeweils mit konkret beantragtem Investitionsgegenstand nach § 3 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?

5

Wie viele Anträge zum Abrufen der Mittel aus dem DigitalPakt wurden wieder zurückgezogen (bitte jeweils mit konkret beantragtem Investitionsgegenstand nach § 3 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?

6

Welche Planungen für landesweite oder regionale Projekte nach § 3 Absatz 2 des DigitalPakts sind der Bundesregierung zum Stand 30. Juni 2020 bekannt?

7

Welche Planungen für länderübergreifende Projekte nach § 3 Absatz 3 des DigitalPakts sind der Bundesregierung zum Stand 30. Juni 2020 bekannt?

8

In welcher Höhe wurden bereits Mittel der 500 Mio. Euro zur Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler bewilligt (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?

9

Welche Summe ist aus den freigegebenen 100 Mio. Euro aus dem Digital-Pakt bereits abgerufen worden, die für den Auf- und Ausbau von Lernplattformen gedacht waren, sowie zur Anschaffung von Dingen, die Lehrkräfte bei der Erstellung von Lernmaterialien unterstützen, und wie viele Schulen hat diese Maßnahme erreicht (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und nach Schultyp getrennt angeben)?

10

Um welche förderfähigen Investitionen wird der Katalog im DigitalPakt Schule konkret erweitert?

a) Wie viele Euro stellt der Bund für die Erweiterung des Förderkatalogs zur Verfügung?

b) Wie verteilt sich das Geld auf die geplanten zusätzlichen Maßnahmen (bitte für jede geplante Maßnahme einzeln angeben)?

11

Wie genau sieht die von der Bundesregierung geplante pauschale Beteiligung des Bundes an der Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren aus?

a) Wie viele Euro stellt der Bund für die Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren zur Verfügung?

b) Plant die Bundesregierung eine Unterstützung bei der Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren über 2024 hinaus?

12

Erwartet die Bundesregierung, dass die Länder in gleicher Höhe in die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte investieren wie der Bund in die Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren?

a) Wenn nein, welche Investitionssumme erwartet die Bundesregierung konkret von den Ländern?

b) Wie will der Bund überprüfen, dass die digitale Weiterbildung nicht an den Schulträgern hängen bleibt, wie es bisher beispielsweise in Düsseldorf der Fall war?

Berlin, den 14. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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