Förderung von Frauenrechten im digitalen Raum in Deutschland und weltweit
der Abgeordneten Gyde Jensen, Manuel Höferlin, Alexander Graf Lambsdorff, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christine Aschenberg-Dugnus, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Gemäß internationaler Menschenrechtsverträge, u. a. dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), verstößt die Diskriminierung von Frauen gegen grundlegende Menschenrechte. Im Rahmen dessen hat sich die Bundesregierung vor der internationalen Staatengemeinschaft dazu verpflichtet, jeglicher Form der geschlechterspezifischen Diskriminierung entgegenzutreten und sich für Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern einzusetzen. In den letzten Jahren wurde die Gleichstellung der Geschlechter sowohl national als auch international verstärkt auf die strategische Agenda der Politik gesetzt. Das zeigen beispielsweise die im Juli 2020 erschienene Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung, die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 sowie die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen zum Erreichen von Geschlechtergleichstellung und einer Befähigung von allen Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung.
Der digitale Raum wird für die Gleichstellung der Geschlechter erwartbar immer relevanter. Die in allen Bereichen des Lebens stattfindende digitale Transformation birgt die Chance, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Strukturen neu zu gestalten und das Ziel gleicher Chancen voranzutreiben (https://www.bmz.de/en/publications/type_of_publication/information_flyer/flyer/study_eSkills4girls.pdf). Gleichermaßen hat die Digitalisierung im Bereich der Frauenrechte das Potenzial, strukturelle Barrieren und geschlechterdiskriminierende Normen zu durchbrechen (https://www.unwomen.org/-/media/headquarters/attachments/sections/library/publications/2020/gender-equality-womens-rights-in-review-en.pdf). Durch neue Informations- und Kommunikationswege können sich Frauen weltweit leichter vernetzen, über ihre Rechte informieren und mobilisieren. Zudem eröffnen digitale Angebote und Plattformen benachteiligten und unterdrückten Frauen einen neuen Zugang zu Arbeit, Information und Bildung. Somit könnte digitale Transformation einen positiven Beitrag zur Selbstbestimmung und Teilhabe von Frauen leisten (https://www.oecd.org/social/empowering-women-in-the-digital-age-brochure.pdf).
Jedoch stellt die Digitalisierung gleichzeitig neue Hürden für die Erreichung der Gleichstellungsziele dar. Laut eines Positionspapiers des Deutschen Frauenrats beschreibt der sog. Digital Gender Gap die geschlechterspezifische Lücke beim Zugang zu und bei der Nutzung von digitalen Technologien (https://www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2019/09/PP-Digitalisierung-final-web.pdf), was zu einem Rückschritt bei der Teilhabe von Frauen führen kann. Auch der Einsatz von Algorithmen führt aufgrund von verzerrten Statistiken oder dem Fehlen einer Datengrundlage, die auch Frauen angemessen repräsentiert, häufig zur Diskriminierung von Frauen, die dadurch Männern gegenüber unter anderem geringere Chancen in der Digitalwirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt haben können (https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Studie_Diskriminierungsrisiken_durch_Verwendung_von_Algorithmen.pdf?__blob=publicationFile&v=5).
Darüber hinaus sind Frauen häufiger Opfer von geschlechterspezifischer Gewalt im Internet oder mit digitalen Mitteln – kurz: digitaler Gewalt gegen Frauen. Ein Phänomenbereich ist hier das sog. Cyberstalking (https://eige.europa.eu/publications/cyber-violence-against-women-and-girls). Darunter fallen etwa sexuelle Belästigung, das nichteinvernehmliche Teilen pornographischer Inhalte oder die Erpressung durch die Verbreitung intimer Inhalte im Netz (sog. Revenge Porn oder Rachepornographie) (https://deepfakes.freiheit.org/ki-desinformation/glossar/overlay/revenge-porn-rachepornografie/). Falsche und diffamierende Inhalte werden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) auch immer häufiger künstlich erstellt (https://deepfakes.freiheit.org/ki-desinformation/glossar/overlay/revenge-porn-rachepornografie/). Aus Sicht der Fragesteller ist die Politik gefordert, die digitale Transformation auch unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit zu begleiten und Frauen vor Diskriminierung und Gewalt im digitalen Raum zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Welche Problematiken sind der Bundesregierung in den folgenden Bereichen bekannt, und inwiefern beschäftigt sich die Bundesregierung damit
a) Frauenrechte im digitalen Raum,
b) Digital Gender Gap,
c) geschlechterspezifische Gewalt im digitalen Raum,
d) geschlechterspezifische Diskriminierung im digitalen Raum?
Welche Chancen und Herausforderungen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung durch die Digitalisierung in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber liegen der Bundesregierung vor?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine verbesserte Datengrundlage zur Prüfung von gleichstellungspolitischen Handlungsempfehlungen entsprechend dem Ergebnis des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zu schaffen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Digital Gender Gap in Deutschland?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über unterschiedliche Auswirkungen des Digital Gender Gaps auf verschiedene Altersgruppen von Frauen?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Problematik des Digital Gender Gaps in ländlichen Gebieten, insbesondere durch fehlende Internetzugänge?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilhabe von Frauen an der digitalen Wirtschaft und dem digitalen Arbeitsmarkt?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Digital Gender Gap zwischen Schülern und Schülerinnen?
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zum Internet von Mädchen mit Migrationshintergrund?
f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen Zusammenhang zwischen dem Zugang zum Internet und dem Zugang zur Bildung und zu einem möglichen Gender Gap in diesem Bereich?
g) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von COVID-19 auf den Digital Gender Gap in Deutschland, und inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an Datenerhebungen darüber?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Digital Gender Gap
a) in der EU,
b) international?
Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der Digital Gender Gap konkret auf Gleichstellung und Teilhabe von Frauen (bitte erläutern)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder plant die Bundesregierung, um anonymisierte Daten über den Digital Gender Gap zu erheben und Lösungen für eine geschlechtergerechte digitale Transformation zu finden?
Inwiefern arbeitet die Bundesregierung hierfür mit Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen?
Welche Forschungsprojekte, Projekte und Kampagnen wurden seit 2010 zur Schließung des Digital Gender Gaps mit Bundesmitteln
a) in Deutschland,
b) in der EU,
c) international finanziert (bitte nach Ressort, Themenbereich, Höhe der Bundesmittel und Laufzeit aufschlüsseln)?
Inwiefern ist die Berücksichtigung von Frauenrechten im digitalen Raum im Vierten Bericht der Antidiskriminierungsstelle an den Deutschen Bundestag in Planung?
Inwiefern wird digitale Gewalt gegen Frauen in den Menschenrechtsberichten der Bundesregierung behandelt?
Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung, im Rahmen des in der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung angekündigten Themenschwerpunkts „Gleichstellung“ der EU-Ratspräsidentschaft, auch Frauenrechte im digitalen Raum voranzubringen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Gefahren von Überwachungstechnologien und Künstlicher Intelligenz, die in autokratischen Staaten zu Menschenrechtsverletzungen insbesondere gegenüber Frauenrechtsaktivistinnen und Journalistinnen führen?
Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung für eine koordinierte globale Datenerhebung zum Digital Gender Gap weltweit und für einen evidenzbasierten globalen Ansatz im Kampf gegen Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum?
Worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung die staatliche Schutzpflicht in Bezug auf geschlechterspezifische Gewalt und Diskriminierung von Frauen im digitalen Raum?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum
a) in Deutschland,
b) in der EU,
c) international?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geschlechterspezifische Diskriminierung von Frauen im digitalen Raum
a) in Deutschland,
b) in der EU,
c) international?
Welche Forschungsprojekte, Projekte und Kampagnen wurden seit 2010 zur Bekämpfung von Diskriminierung von Frauen im digitalen Raum bzw. zur Sensibilisierung über die Problematik mit Bundesmitteln
a) in Deutschland,
b) in der EU,
c) international finanziert (bitte nach Ressort, Höhe der Bundesmittel und Laufzeit aufschlüsseln)?
Welche Forschungsprojekte, Projekte und Kampagnen wurden seit 2010 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum bzw. zur Sensibilisierung über die Problematik mit Bundesmitteln
a) in Deutschland,
b) in der EU,
c) international finanziert (bitte nach Ressort, Höhe der Bundesmittel und Laufzeit aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen und die Entwicklung folgender Phänomenbereiche in Deutschland
a) Diskriminierung von Frauen im digitalen Raum durch geschlechterdiskriminierende Algorithmen,
b) sexuelle Gewalt im Netz durch Cyberstalking in Form von nichteinvernehmlichem Teilen von Pornographie und Erpressung durch intime Inhalte,
c) Falschinformationen und Verletzung der Privatsphäre durch KI-generierte Deepfakes?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die in Frage 19 aufgeführten Phänomenbereiche zu adressieren und Frauen im digitalen Raum zu schützen?
Welche messbaren Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Stärkung von Frauenrechten im digitalen Raum?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Gleichstellungsaspekte in der Technikfolgenabschätzung berücksichtigt werden, um Risiken wachsender geschlechterspezifischer Diskriminierung zu antizipieren und vorzubeugen?
Wie hat die Bundesregierung die in der Allgemeinen Empfehlung Nummer 35 des CEDAW-Ausschusses (67. Sitzung) empfohlene Maßnahme umgesetzt, die Kapazitäten der nationalen Menschenrechtsinstitutionen aufzubauen und zu stärken, um Beschwerden über frauendiskriminierende, frauenerniedrigende oder gewaltschürende Medien zu prüfen oder zu überwachen?
Wie hat die Bundesregierung die in der Allgemeinen Empfehlung Nummer 35 des CEDAW-Ausschusses (67. Sitzung) empfohlene Maßnahme umgesetzt, Leitlinien für eine angemessene Berichterstattung der Medien über Fälle von geschlechterspezifischer Gewalt gegen Frauen zu erstellen?
Wie hat die Bundesregierung die im Rahmen der Gemeinsamen Allgemeinen Empfehlung Nummer 31 des CEDAW-Ausschusses und der Allgemeinen Bemerkung Nummer 18 des Ausschusses für die Rechte des Kindes (59. Sitzung) empfohlenen Maßnahmen umgesetzt, umfassende Sensibilisierungsprogramme zu entwickeln und zu verabschieden, um soziale Einstellungen, Traditionen und Bräuche, denen Verhaltensweisen zugrunde liegen, die schädliche Praktiken aufrechterhalten, zu hinterfragen und zu ändern?
Welche Bundesministerien beschäftigen sich konkret mit Frauenrechten im digitalen Raum auf nationaler oder internationaler Ebene (bitte nach Ressorts und Themenfeld aufschlüsseln)?
Sind Frauenrechte im digitalen Raum Bestandteil in der Aus- und/oder Fortbildung und dem Wissensmanagement von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Bundesministerien?
Falls ja, in welchen Bundesministerien, und inwiefern (bitte erläutern)?
Sind Frauenrechte im digitalen Raum Bestandteile in der Aus- und/oder Fortbildung der Bundespolizei (bitte erläutern)?
Wie viele Beratungsanfragen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes seit 2010 im Bereich der digitalen Gewalt gegen Frauen eingegangen (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Beratungsanfragen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Bereich der digitalen Gewalt gegen Frauen seit 2010 eingegangen (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Welche weiteren Beratungsstellen, die mit Bundesmitteln finanziert werden, gibt es im Bereich der digitalen Gewalt gegen Frauen?
Welche Wirksamkeit hat nach Ansicht der Bundesregierung das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Bezug auf die Bekämpfung und Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier gegebenenfalls Handlungsbedarf?
Welche Kenntnisse zur Wirkung des NetzDG in Bezug auf Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum hat die Bundesregierung aus der Evaluierung des NetzDG gewonnen?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um der Empfehlung des Sachverständigenrates des zweiten Gleichstellungsberichts über die Entwicklung wirksamer Instrumente gegen Cyber-Harassement nachzukommen?
Wie viele Projekte werden seit 2017 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Programmbereich „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ gefördert?
Wie viele davon beschäftigen sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung im digitalen Raum?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Deutschland, die sich speziell mit digitaler Gewalt (gegen Frauen) beschäftigt, und wenn ja, wo?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es bereits Erhebungen zur Anzahl der angezeigten Fälle digitaler Gewalt gibt (Kenntnisse bitte nach Jahren ab 2010 aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen digitale Gewalt durch Frauen angezeigt wurde, und um welche Formen digitaler Gewalt es sich anteilig handelte?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf geschlechterspezifische digitale Gewalt besonders betroffene Berufsgruppen, und wenn ja, welche (bitte aufzählen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf geschlechterspezifische digitale Gewalt besonders betroffene Altersgruppen, und wenn ja, welche (bitte aufzählen)?