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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bericht der Bundesregierung nach § 42e Achten Buches Sozialgesetzbuch

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

06.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2271721.09.2020

Bericht der Bundesregierung nach § 42e des Achten Buches Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bildung ist nach Ansicht der Fragesteller der Schlüssel für die Entfaltung des eigenen Potenzials und ein eigenverantwortliches Leben. Die Chance, sich durch Bildung zu entwickeln, an der Gesellschaft und am Arbeitsleben teilzuhaben, muss unabhängig der sozialen Herkunft gewährleistet sein. Bereits in der frühkindlichen Bildung wird in hohem Maße die Grundlage für den weiteren Bildungserfolg gelegt. In Einrichtungen der frühkindlichen Bildung werden u. a. kulturelle Unterschiede, sprachliche Defizite, die motorische und soziale Entwicklung adressiert, um die bestmöglichen Startchancen für alle Kinder zu gewährleisten.

Die Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist nach Ansicht der Fragesteller von besonderer Vulnerabilität geprägt. Doch wie alle Kinder und Jugendlichen haben sie das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Die Ermöglichung der Teilnahme am Bildungssystem ist ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Im Bildungskontext werden soziale Verhaltensregeln und sprachliche Kompetenzen eingeübt und gestärkt.

Gemäß § 42e des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich über die Situation unbegleiteter Minderjähriger, zuletzt im März 2020 (Bundestagsdrucksache 19/17810). Besonders im Bereich der Bildung verweist die Bundesregierung wiederholt auf den Bedarf von Dolmetschern, Sprach- und Kulturmittlern für eine gelungene Bildungsintegration (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11540 und Bundestagsdrucksache 19/4517). Dieser Trend setzt sich auch im neuesten vorliegenden Bericht fort.

Nicht zuletzt die angemessene Unterbringung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist für die bestmögliche Entwicklung ausschlaggebend. Eine altersangemessene und sichere Umgebung mit sozialen Strukturen ist unerlässlich für die Möglichkeit, Angebote und Chancen auf Bildung und Teilhabe auch wahrnehmen zu können.

Unbegleitete ausländische Minderjährige sind sehr vulnerabel und benötigen daher besondere Unterstützung. Vor diesem Hintergrund und der bisher durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten Erkenntnisse ergibt sich daher aus Sicht der Fragesteller Informationsbedarf zu ihrer Situation. Den Fragestellern fehlen auch Informationen darüber, aufgrund welcher Erkenntnisse die Bundesregierung welche Art von Maßnahmen oder Initiativen ergriffen hat, die dafür sorgen, dass auch geflüchtete junge Menschen in Deutschland den Zugang zu Angeboten für Bildung und Teilhabe und somit eine Perspektive haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Forschungsvorhaben und Studien zur Integration von ausländischen Schülern in das Bildungssystem sind der Bundesregierung bekannt (bitte für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?

a) Welche dieser Studien befassen sich mit der Integration von ausländischen Minderjährigen in der frühkindlichen Bildung?

b) Welche daraus gewonnen Erkenntnisse hält die Bundesregierung auf die Integration von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen für übertragbar (bitte begründen)?

2

Welche dieser Studien und Forschungsvorhaben wurden bzw. werden von der Bundesregierung gefördert (bitte für die letzten fünf Jahre nach Höhe der Förderung, Laufzeit, Ressort sowie Haushaltstitel aufschlüsseln)?

a) Welche dieser Studien befassen sich mit der Integration von ausländischen Schülern in der frühkindlichen Bildung?

b) Welche daraus gewonnenen Erkenntnisse hält die Bundesregierung auf die Integration von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen für übertragbar (bitte begründen)?

3

Wie wurden Ergebnisse und Forschungserkenntnisse von der Bundesregierung bekannter Studien und Forschungsvorhaben in Modellprojekte zur Integration von ausländischen Schülern im Bildungswesen übersetzt (bitte für die letzten fünf Jahre nach Höhe der Förderung, Laufzeit, Ressort sowie Haushaltstitel aufschlüsseln)?

a) Welche dieser Modellprojekte befassen sich mit der Integration von ausländischen Schülern in der frühkindlichen Bildung?

4

Wie wurden diese Modellprojekte evaluiert, und inwiefern hält die Bundesregierung die daraus erfolgten Erkenntnisse auf die Integration von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen für übertragbar (bitte begründen)?

5

Welche Schritte hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren unternommen, um die Erkenntnisse dieser Studien in die strukturelle Zusammenarbeit mit den Bundesländern einzubinden?

6

Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz und automatischen Übersetzungen im Hinblick auf die Erreichung eines technologischen Reifegrades, welcher den rechtssicheren Einsatz dieser Technologien ermöglicht (bitte näher erläutern)?

7

Erachtet die Bundesregierung die Prüfung eines Genehmigungsvorbehaltes für Gemeinschaftsunterkünfte und Aufnahmeeinrichtungen für unbegleitete ausländische Minderjährige in Anlehnung an § 45 SGB VIII für zielführend (bitte begründen)?

8

Warum ist der Bericht nach § 42e SGB VIII des Jahres 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung abweichend von früheren Berichten nicht bereits im September 2019, sondern erst im März 2020 veröffentlicht worden?

Berlin, den 17. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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